22.06.2022 Inneres und Heimat — Ausschuss — hib 314/2022

Bekämpfung terroristischer Online-Inhalte

Berlin: (hib/STO) Der Ausschuss für Inneres und Heimat hat den Weg für das Gesetz zur Durchführung der EU-Verordnung „zur Bekämpfung der Verbreitung terroristischer Online-Inhalte“ freigemacht. Gegen die Stimmen der AfD-Fraktion verabschiedete das Gremium am Mittwochvormittag bei Enthaltung der Fraktion Die Linke den entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung (20/1632) in modifizierter Fassung. Die Vorlage steht am Donnerstagabend zur abschließenden Beratung auf der Tagesordnung des Bundestagsplenums.

Die Verordnung muss als unmittelbar geltendes Unionsrecht nicht in nationales Recht umgesetzt werden. Um die aus ihr resultierenden Verpflichtungen zu erfüllen, sind jedoch einige Durchführungsbestimmungen nötig. So sind die nationalen Behörden zu benennen, die dafür zuständig sind, Entfernungsanordnungen zu erlassen beziehungsweise zu überprüfen, die Durchführung spezifischer Maßnahmen zu überwachen und Sanktionen zu verhängen. Als zuständige Behörden sieht der Gesetzentwurf das Bundeskriminalamt sowie die Bundesnetzagentur vor. Zudem enthält er die in der Verordnung vorgesehenen Sanktionen in Form von Bußgeldvorschriften.

Mit den Stimmen von SPD, CDU/CSU, Grünen und FDP nahm der Ausschuss einen Änderungsantrag der Koalition an, der den Gesetzentwurf unter anderem um eine Bußgeldnorm für den Fall ergänzt, dass ein Hostingdiensteanbieter bei Kenntnissen über terroristische Inhalte die zuständige Behörde nicht unterrichten kann und es unterlässt, die Kontaktstelle zu benachrichtigen und die Informationen an Europol zu übermitteln.

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