07.07.2022 Verkehr — Antrag — hib 361/2022

Linke will höhere Grenzwerte für Cannabis im Verkehr

Berlin: (hib/AW) Nach dem Willen der Linksfraktion sollen die Konsumenten von Cannabis im Straßenverkehr ähnlich wie die Konsumenten von Alkohol behandelt werden. In einem Antrag (20/2578) spricht sie sich dafür aus, die Fahrtüchtigkeit zum alleinigen Maßstab für eine Teilnahme am Straßenverkehr zu machen. Die Bundesregierung fordert sie deshalb auf, die Erforschung, Entwicklung und Verwendung von Testverfahren zu fördern, die ausschließlich konkrete Beeinträchtigungen der Fahrtüchtigkeit durch Cannabiskonsum nachweisen. Insbesondere Tests, die die Konzentration des Abbauproduktes THC-Carbonsäure nachweisen, dürften nicht mehr verwendet werden, da THC-Carbonsäure lange nachweisbar und nicht psychoaktiv sei und daher keinerlei Aufschluss über eine Fahruntauglichkeit gebe. Die Fahrerlaubnis dürfe nicht mehr allein aufgrund eines nachgewiesenen Konsums oder widerrechtlichen Besitzes illegaler Drogen entzogen werden. Entscheidend dürfe stattdessen erst eine wiederholte Zuwiderhandlung im Straßenverkehr gemäß Paragraf 24a des Straßenverkehrsordnung, eine Abhängigkeitserkrankung oder eine konkrete Gefährdung der Verkehrssicherheit sein.

In Pargraf 24a der Straßenverkehrsordnung soll nach den Vorstellungen der Linken ein Toleranzgrenzwert für Cannabis von zehn Nanogramm pro Milliliter Blutserum und ein Grenzwert von einer THC-Konzentration von drei Nanogramm pro Milliliter Blutserum definiert werden, unterhalb dessen ausgeschlossen werden könne, dass eine Fahruntüchtigkeit vorliegt.

Die Linke verweist darauf, dass im Jahr 2020 6,186 Unfälle unter Drogeneinfluss gegenüber 31.540 Unfällen unter Alkoholeinfluss registriert worden seien. Doch trotz der ungleich höheren Anzahl alkoholbeeinflusster Unfälle gelte für Alkohol im Straßenverkehr eine Toleranzgrenze von 0,5 Promille. Bei Cannabis hingegen herrsche eine faktische Null-Toleranz-Grenze bei einer THC-Konzentration von einem Nanogramm pro Milliliter Blutserum.

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