Regierung gibt Auskunft zu digitalen Familienleistungen
Berlin: (hib/SAS) Für die Entwicklung des Onlinedienstes „ElterngeldDigital“ stehen für 2021 und 2022 rund 5,05 Millionen Euro aus dem Corona-Konjunkturpaket bereit. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung (20/2758) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (20/2482) hervor, die sich darin nach der konkreten Umsetzung und den Kosten der Digitalisierung von Familienleistungen erkundigt.
Das Vorhaben „Digitale Familienleistungen“ gliedere sich in mehrere Einzelvorhaben, schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort. Das Ministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) sei dabei zunächst für die Entwicklung des „Einer-für-Alle (EfA)-Onlinedienstes ElterngeldDigital“ verantwortlich. Die Länder seien beteiligt.
Mithilfe des digitalen Assistenten sollen Familien in Deutschland das Elterngeld digital beantragen können. Dies ist laut Angaben des Ministeriums inzwischen bereits in elf Bundesländern möglich.
Für die Online-Beantragung weiterer familienbezogener Leistungen wie etwa Unterhaltsvorschuss, Kindertagesbetreuung oder Adoption sei zwar ebenfalls das BMFSFJ (gemeinsam mit der Freien Hansestadt Bremen) federführend verantwortlich, die Umsetzung wiederum liege bei den Ländern, heißt es in der Antwort. Für die „Umsetzungsprojekte im Themenfeld Familie & Kind“ in den Jahren 2021 und 2022 stünden insgesamt rund 133,48 Millionen Euro zur Verfügung.