11.11.2022 Gesundheit — Gesetzentwurf — hib 653/2022

Etat 2023: Corona-Mehrausgaben im Gesundheitsetat

Berlin: (hib/HAU) Im Ergebnis der Haushaltsberatungen ist der Etat des Bundesgesundheitsministeriums (Einzelplan 15) deutlich angestiegen. Der überwiegende Teil der zusätzlich bewilligten 2,42 Milliarden Euro betrifft Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Coronavirus. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) stehen damit 24,48 Milliarden Euro (Soll 2022: 64,46 Milliarden Euro) zur Verfügung. Die Verpflichtungsermächtigungen für die kommenden Haushaltsjahre belaufen sich auf 1,1 Milliarden Euro.

Erhöht wurden im Einzelplan 15 mehrere Ansätze mit Bezug zum Coronavirus, wenn auch deutlich unter dem Vorjahresniveau. Zu den wesentlichen inhaltlichen Änderungen gehört beispielsweise die Bereitstellung von 50 Millionen Euro für Ausgleichszahlungen nach Paragraf 21 des Krankenhausfinanzierungsgesetzes (Soll 2022: 5,7 Milliarden Euro). 1,2 Milliarden Euro sollen 2023 für Leistungen des Bundes an den Gesundheitsfonds für SARS-CoV-2-Pandemie verursachte Belastungen zur Verfügung gestellt werden, unter anderem aufgrund der Verlängerung des Kinderkrankengeldes sowie der nachlaufenden Abrechnung der Test- beziehungsweise Impfverordnung (Soll 2022: 30,03 Milliarden Euro). Wegen der Fortführung der Informations- und Aufklärungsarbeit zur Bekämpfung des Coronavirus sind 60 Millionen Euro etatisiert worden (Soll 2022: 188,9 Millionen Euro). Für all diese Titel war im Regierungsentwurf zunächst kein Geld vorgesehen.

Zudem sollen die Ausgaben im Titel „Zuschüsse zur Bekämpfung des Ausbruchs des neuen Coronavirus“ mit 232,7 Millionen Euro deutlich um 112 Millionen Euro erhöht werden (Soll 2022: 1,9 Milliarden Euro). Unter anderem sollen 60 Millionen Euro für die Coronavirus-Surveillance-Verordnung genutzt werden, 18,7 Millionen Euro für das Abwassermonitoring, für das auch eine Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 15 Millionen Euro für 2024 ausgebracht wurde. Für die Beschaffung von Impfstoffen sind nunmehr mit 3,02 Milliarden Euro 922 Millionen Euro mehr vorgesehen als im Regierungsentwurf (Soll 2022: 7,09 Milliarden Euro). Damit sollen laut Begründung bestehende Verträge aufgrund von Liefer- und Zahlungsverschiebungen nach 2023 bezahlt werden.

Die hib-Meldung zum ersten Beratungsdurchgang im Haushaltsausschuss: https://www.bundestag.de/presse/hib/kurzmeldungen-915330

Insgesamt sieht der Bundeshaushalt für das Jahr 2023 Ausgaben in Höhe von 476,29 Euro vor. Das sind 31,1 Milliarden Euro mehr als von der Bundesregierung geplant (Soll 2022: 495,79 Milliarden). Über den Haushalt für 2023 wird der Bundestag vom 22. November bis 25. November abschließend beraten.

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