16.11.2022 Inneres und Heimat — Gesetzentwurf — hib 664/2022

AfD will Übergangsgeld für Bundesminister kürzen

Berlin: (hib/STO) Die AfD-Fraktion hat einen Gesetzentwurf zur Kürzung des Übergangsgelds für Bundesminster (20/4291) vorgelegt. In der angespannten Wirtschaftssituation, in der sich Deutschland befinde, seien die „überdimensionierten Übergangszahlungen an Minister“ in der Höhe und von der Dauer, wie sie bisher geregelt sind, nicht mehr vermittelbar, führt die Fraktion in der Vorlage aus.

Danach besteht der Anspruch auf Übergangsgeld ab dem Zeitpunkt, an dem die Amtsbezüge aufhören. Der Anspruchszeitraum des Übergangsgeldes richte sich nach der Dauer der Amtszeit. Es werde für mindestens sechs Monate und höchstens zwei Jahre gewährt. Die Höhe entspreche in den ersten drei Monaten den vollen steuerpflichtigen Amtsbezügen und in der restlichen Zeit der Hälfte der Bezüge. Bestehe gleichzeitig ein Ruhegeldanspruch, werde das Übergangsgeld um das Ruhegehalt gemindert. Erwerbseinkünfte aus einer privaten Berufstätigkeit würden nach Maßgabe des Bundesministergesetzes angerechnet.

Die gesetzliche Regelung habe zur Folge, dass auch Minister, die nur einen Tag im Amt wären, von hohen finanziellen Leistungen profitieren würden, schreibt die Fraktion weiter. Nach ihrem Gesetzentwurf soll das Übergangsgeld künftig nur für die Anzahl an vollen Monaten gezahlt werden, die der Berechtigte Amtsbezüge als Mitglied der Bundesregierung erhalten hat, „jedoch mindestens einen und höchstens zwölf Monate“. Betragen soll es der Vorlage zufolge „für die ersten drei Monate das Amtsgehalt ohne Zulagen und Zuschläge, für den Rest der Bezugsdauer, also maximal neun weitere Monate, die Hälfte dessen“. Bei mehreren Amtszeiten mit Unterbrechnung soll das Übergangsgeld laut Gesetzentwurf künftig einmal auf Grundlage der längsten Amtszeit berechnet werden.

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