19.01.2023 Verkehr — Antwort — hib 41/2023

Noch keine baurechtlich abgeschlossene Planung für die B12

Berlin: (hib/HAU) Der geplante vierstreifige Ausbau der Bundesstraße B12 zwischen Kempten und Buchloe (Bayern) ist laut Bundesregierung in sechs Planungsabschnitte unterteilt. Für keinen dieser Abschnitte liege bisher eine baurechtlich abgeschlossene Planung vor, weshalb auch der konkrete künftige Flächenverbrauch noch nicht feststeht, heißt es in der Antwort der Regierung (20/5169) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (20/5090).

Die B12 sei gemäß den Richtlinien für die integrierte Netzgestaltung in die nationale Verbindungsfunktionsstufe (VFS) 1 eingeordnet und bilde die Hauptachse der großräumigen Verbindung zwischen den Oberzentren Kempten, Kaufbeuren und den Metropolregionen München und Augsburg, heißt es in der Antwort auf die konkrete Nachfrage der Linksfraktion, warum der geplante Ausbau breiter als die Bundesautobahn A7 und zudem ohne Geschwindigkeitsbegrenzung erfolgen solle. Aufgrund der genannten Verbindungsfunktion und dem prognostizierten Verkehrsaufkommen sei der geplante vierstreifige Ausbau dem Geltungsbereich der Richtlinien für die Anlage von Autobahnen zuzuordnen und habe entsprechend der Entwurfsklasse EKA 2 zu erfolgen, erläutert die Bundesregierung.

Für autobahnähnliche Straßen der Entwurfsklasse EKA 2 sei der Regelquerschnitt (RQ) 28 mit einer Breite der Richtungsfahrbahnen von jeweils 10,50 Metern zu wählen. Die angeführte A7 sei deutlich früher geplant und gebaut worden, schreibt die Regierung. Aufgrund dessen sei die zu diesem Zeitpunkt geltende Richtlinie zum Ausbau von Straßen mit damals schmalerem Querschnitt einschlägig gewesen.

Mit Blick auf die Höchstgeschwindigkeit heißt in der Antwort: Die B12 werde nach dem Ausbau wie bisher als Kraftfahrstraße betrieben. „Somit ist keine Beschränkung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit notwendig.“

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