Aktiver Beitrag zur Vermeidung von Wohnungslosigkeit
Berlin: (hib/HAU) Die Bundesregierung leistet nach eigener Aussage mit umfangreichen Entlastungspaketen und präventiven Leistungen wie dem Wohngeld Plus sowie dem Bürgergeld „einen aktiven Beitrag zur Vermeidung von Wohnungslosigkeit“. Außerdem stelle der Bund den Ländern in den Jahren 2022 bis 2026 Finanzhilfen für den sozialen Wohnungsbau in der Rekordhöhe von 14,5 Milliarden Euro zur Verfügung, heißt es in der Antwort der Regierung (20/5681) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (20/5204).
Die Länder könnten im Rahmen ihrer ausschließlichen Gesetzgebungskompetenz auch einen zielgruppenspezifischen sozialen Wohnungsbau unter anderem für obdachlose Menschen betreiben, „soweit im Übrigen die Vorgaben zum Einsatz der Finanzhilfen erfüllt sind“, schreibt die Bundesregierung. Bereits jetzt bestehe darüber hinaus die Möglichkeit, barrierearme und niedrigschwellige Hilfe durch die Paragrafen 67ff des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XII) zu erhalten. Voraussetzungen der so genannten Hilfen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten gemäß Paragraf 67 SGB XII seien besondere Lebensverhältnisse sowie soziale Schwierigkeiten und die mangelnde Fähigkeit zur Bewältigung aus eigener Kraft.
Gerade im Bereich der Obdachlosigkeit könnten hier beispielsweise Hilfen in Form des ambulant betreuten Wohnens angewendet werden, heißt es in der Vorlage. Ziel sei, die besonderen Lebensverhältnisse und die damit verbundenen sozialen Schwierigkeiten so zu verändern, „dass die selbstständige Teilnahme am Leben in der Gemeinschaft menschenwürdig möglich ist“. Im Rahmen des Nationalen Aktionsplans Wohnungslosigkeit, dessen Erarbeitung im Jahr 2023 erfolge, werde die Bundesregierung gemeinsam mit den Ländern und Kommunen sowie der Zivilgesellschaft prüfen, welche weiteren Maßnahmen realisiert werden sollten.
Zur Beantwortung der Nachfrage nach Bildungsangeboten, die auf den Abbau von Ressentiments und Vorurteilen gegenüber Obdachlosen zielen, verweist die Bundesregierung in der Antwort auf das im Europäischen Sozialfonds (ESF) angelegte EhAP Plus Programm. Im Rahmen dessen würden unter anderem Workshops zur Sensibilisierung und interkulturellen Schulung insbesondere von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern öffentlicher Verwaltungen, Einrichtungen des regulären Hilfesystems sowie Trägern der sozialen Arbeit vor Ort bezogen auf die Lebenslagen und den Abbau von Ressentiments und Vorurteilen gegenüber Obdachlosen gefördert. Die Bundesregierung werde gemeinsam mit ihren Partnern im Rahmen der Erarbeitung des Nationalen Aktionsplans Wohnungslosigkeit prüfen, „ob und wie weitere Angebote in diesem Bereich geschaffen werden können“.
Zur Nachfrage der Linksfraktion, wie viele Platzverweise die Firma DB Sicherheit seit 2017 an Bahnhöfen gegen wohnungslose Menschen ausgesprochen hat, heißt es in der Antwort: Die Deutsche Bahn AG (DB AG) könne aus Rechtsgründen keine „Platzverweise“ aussprechen. Dies könne nur die Bundes- oder Länderpolizei.