27.06.2023 Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz — Antwort — hib 494/2023

Bundesregierung zu mutmaßlich falsch deklariertem Biodiesel

Berlin: (hib/SAS) Aufgrund des Verdachts, dass aus China importierter, offenbar falsch als „fortschrittlicher Biokraftstoff“ deklariert Biodiesel in Deutschland in Umlauf gebracht wurde, laufen nach Angaben der Bundesregierung noch die Untersuchungen. Den Hinweis auf die möglichen Betrugsfälle habe die zuständige Behörde, die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE), seitens eines Mitbewerbers am 22. März 2023 erhalten, heißt es in ihrer Antwort (20/7327) auf eine Kleine Anfrage (20/7103) der CDU/CSU-Fraktion. Die BLE habe bei der Staatsanwaltschaft Bonn einen Antrag auf Strafverfolgung gestellt.

Bislang liege jedoch weder der Bundesregierung noch der Europäischen Kommission eine Bestätigung der Verdachtsfälle vor, heißt es in der Regierungsantwort weiter. Bevor „Anpassungen von Regelungen und zusätzliche Maßnahmen“ ergriffen würden, sei das Ergebnis der Untersuchungen abzuwarten. Da es sich bislang „lediglich um unbestätigte Verdachtsfälle“ handele, stellten sich momentan Fragen nach Schadenskompensation oder Sanktionen nicht, schreibt die Bundesregierung auf Nachfrage der Union.

Allerdings könnte nach derzeitigem Kenntnisstand eine der von der BLE anerkannten Zertifizierungsstellen von den Betrugsfällen betroffen sein. Die BLE habe daraufhin Sonderkontrollen bei drei Biodieselanlagen eines Unternehmens, veranlasst, diese aber nur „fernbegutachten“ können, heißt es in der Antwort. Die Auswertung sei noch nicht abgeschlossen. Kontrollen vor Ort, sogenannte Witness Audits, habe die Volksrepublik China „trotz mehrfacher Nachfragen“ in den vergangenen Jahren keine Genehmigung erteilt, heißt es in der Antwort. Die Sonderkontrollen hätten nun aber bereits zum Entzug des erteilten Zertifikats geführt, berichtet die Bundesregierung. Die Konten der betroffenen Teilnehmer im staatlichen Nachhaltigen-Biomasse-System (Nabisy) seien „mit sofortiger Wirkung“ gesperrt worden.

Die Unionsfraktion hatte in ihrer Kleinen Anfrage auf Medienberichte verwiesen, wonach fälschlicherweise als „fortschrittlicher Biokraftstoff“ im Sinne des Anhang IX Teil A der Erneuerbare Energie-Richtlinie II (RED II) deklariertem Biodiesel aus China importiert und in Deutschland in Umlauf gekommen sein soll. Zu den Hauptabnehmern dieses Biodiesels gehörten demnach große europäische Mineralölkonzerne. Experten vermuteten, dass der Biodiesel aus Palmöl oder Altspeisefett hergestellt und dann rechtswidrig zu fortschrittlichem Biokraftstoff umdeklariert werde, der einen höheren Preis erzielt.

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