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Budgethoheit

Die Entscheidung über den jährlichen Haushaltsplan, das heißt die Festlegung der Einnahmen und Ausgaben des Bundes, kurz: Die Bewilligung von Haushaltsmitteln, obliegt dem Bundestag. Diese sogenannte Budgethoheit wird als „Königsrecht“ des Parlaments bezeichnet, denn durch das Budgetrecht (Etatrecht) haben die Abgeordneten ein starkes Instrument, die Aktivitäten der Exekutive (>Bundesregierung) zu steuern, indem sie dieser die für ihre Arbeit erforderlichen Mittel im Haushaltsplan zuweisen oder (im Rahmen des von der Verfassung her Zulässigen) auch verweigern können.

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