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Diskontinuität

Für den Bundestag gilt das Diskontinuitätsprinzip. Das heißt, dass alle bisherigen Abgeordneten mit der Konstituierung(Interner Link) eines neu gewählten Bundestages ihr Mandat verlieren (personelle Diskontinuität). Untergliederungen und Organe des Bundestages wie etwa die Ausschüsse müssen neu gebildet werden (organisatorische Diskontinuität). Alle Gesetzentwürfe(Interner Link) und andere Vorlagen, die vom alten Bundestag noch nicht beschlossen wurden, müssen neu eingebracht und verhandelt werden (sachliche Diskontinuität). Vom Diskontinuitätsprinzip unberührt sind dagegen Petitionen(Interner Link) und Angelegenheiten der Europäischen Union.