Service
Federführung
Nach der ersten Lesung überweist das Plenum die Gesetzentwürfe(Interner Link), Anträge (Interner Link)und andere Vorlagen zur Beratung an die zuständigen Ausschüsse. Hier findet die eigentliche Arbeit im Detail statt. Dabei übernimmt ein Ausschuss die Federführung, das heißt, er übernimmt die parlamentarische Leitung der Beratung und formuliert die Beschlussempfehlung(Interner Link) für das Plenum. Andere Ausschüsse können mitberatend tätig sein, wenn ihre Aufgabenbereiche berührt werden.