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Pairing

Bundesregierung und Opposition können ein Pairing (englisch „pair“: Paar) beschließen, wenn einzelne Abgeordnete entschuldigt fehlen, beispielsweise aus Termingründen, Krankheitsgründen oder wegen Auslandsreisen. Entsprechend viele Abgeordnete der jeweiligen Gegenpartei verzichten dann, an der Abstimmung teilzunehmen, damit das Stimmenverhältnis im Bundestag gleich bleibt. So sollen zufällige Mehrheiten vermieden werden.

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