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Plenarprotokoll

Stenografen bei ihrer Arbeit im Plenarsaal.

Stenografen bei ihrer Arbeit im Plenarsaal. (DBT/Neumann)

Jede Sitzung des Bundestages wird wortwörtlich protokolliert und als Plenarprotokoll (oder Stenografischer Bericht) den Abgeordneten und der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt. Auch Zwischenrufe und Bemerkungen sind dort festgehalten. Vor der Veröffentlichung prüfen die Redner die Niederschrift. Korrekturen dürfen den Sinn der Rede oder einzelner Teile nicht verändern. Darüber hinaus geben die Protokolle auch Redebeiträge und Erklärungen wieder, die schriftlich zu Protokoll gegeben werden. Auch die Teilnehmer namentlicher Abstimmungen und deren Abstimmverhalten werden dokumentiert. Die vollständigen Protokolle stehen bereits am nächsten Werktag als PDF-Dateien auf der Internetseite des Bundestages. Ältere Protokolle können bis zum Jahr 1976 abgerufen werden. (> Stenograf)

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