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Wahlkreiskommission
Die vom Bundespräsidenten benannte Wahlkreiskommission ist für die Einteilung der Wahlkreise im Bundesgebiet zuständig. Sie besteht aus dem Präsidenten des Statistischen Bundesamts, der zugleich Bundeswahlleiter ist, einem Richter des Bundesverwaltungsgerichts und fünf weiteren Mitgliedern. Die Wahlkreiskommission überwacht die inneren Wanderungsbewegungen in Deutschland, prüft regelmäßig die Wahlkreisgrenzen und macht dem Gesetzgeber Änderungsvorschläge für den Zuschnitt der Wahlkreise und die Verteilung der Wahlkreise auf die Länder. Die Entscheidung über mögliche Änderungen fällt der Bundestag.