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  • 1. Lesung
  • Anhörung
  • 2./3. Lesung
Finanzen

Senkung der Energiesteuer gegen steigende Energie­preise

Die Koalitionsfraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP planen, als Reaktion auf steigende Spritpreise die Energiesteuer zeitlich befristet zu senken. Der dazu vorgelegte Gesetzentwurf „zur Änderung des Energiesteuerrechts zur temporären Absenkung der Energiesteuer für Kraftstoffe“ (Energiesteuersenkungsgesetz – EnergieStSenkG) (20/1741) wurde am Freitag, 13. Mai 2022, erstmals im Bundestag beraten. Im Anschluss der Debatte wurde die Vorlage zur Federführung an den Finanzausschuss überwiesen.

Die Senkung der Energiesteuer auf das europäische Mindestmaß soll ab dem 1. Juni in Kraft treten und für die Dauer von drei Monaten gelten. Für Benzin reduziert sich der Steuersatz laut Bundesregierung um 29,55 ct/Liter, für Dieselkraftstoff um 14,04 ct/Liter, für Erdgas (CNG/LNG) um 4,54 EUR/MWh, was etwa  6,16 ct/kg entspricht, und für Flüssiggas (LPG) um 238,94 EUR/1.000 kg, was etwa 12,66 ct/Liter entspricht.

Die temporäre Senkung der Energiesteuersätze für die Kraftstoffe Diesel, Benzin, Erdgas und Flüssiggas und deren steuerlich gleichgestellte Äquivalente habe Steuermindereinnahmen für den Bundeshaushalt in Höhe von 3,15 Milliarden Euro zur Folge. Die Steuerentstehung erfolge zum Zeitpunkt der Entnahme aus dem Steuerlager und sei damit dem Verbrauch durch die Endkunden vorgelagert. Daher könnten sich weitere Steuermindereinnahmen durch Effekte der Bevorratung zum Auslaufen der reduzierten Steuersätze ergeben. (hau/eis/13.05.2022)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Wolfgang Kubicki

Wolfgang Kubicki

© Wolfgang Kubicki/ Tobias Koch

Kubicki, Wolfgang

Bundestagsvizepräsident

Valentin Abel

Valentin Abel

© Valentin Abel / Marion Aschenbach

Abel, Valentin

FDP

Johannes Steiniger

Johannes Steiniger

© Johannes Steiniger/Tobias Koch

Steiniger, Johannes

CDU/CSU

Carlos Kasper

Carlos Kasper

© Richard Hübner

Kasper, Carlos

SPD

Jan Wenzel Schmidt

Jan Wenzel Schmidt

© Jan Wenzel Schmidt

Schmidt, Jan Wenzel

AfD

Sebastian Schäfer

Sebastian Schäfer

© Sebastian Schäfer/ Stefan Kaminski

Schäfer, Dr. Sebastian

Bündnis 90/Die Grünen

Christian Görke

Christian Görke

© DiG/ Thomas Kläber

Görke, Christian

Die Linke

Till Mansmann

Till Mansmann

© DBT/Inga Haar

Mansmann, Till

FDP

Hermann-Josef Tebroke

Hermann-Josef Tebroke

© Dr. Hermann-Josef Tebroke/ Laurence Chaperon

Tebroke, Dr. Hermann-Josef

CDU/CSU

Tim Klüssendorf

Tim Klüssendorf

© Tim Klüssendorf/ Maximilian König

Klüssendorf, Tim

SPD

Stefan Gelbhaar

Stefan Gelbhaar

© Stefan Gelbhaar/ Julia Bornkessel

Gelbhaar, Stefan

Bündnis 90/Die Grünen

Wolfgang Kubicki

Wolfgang Kubicki

© Wolfgang Kubicki/ Tobias Koch

Kubicki, Wolfgang

Bundestagsvizepräsident

Dokumente

  • 20/1741 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiesteuerrechts zur temporären Absenkung der Energiesteuer für Kraftstoffe (Energiesteuersenkungsgesetz - EnergieStSenkG)
    PDF | 249 KB — Status: 10.05.2022
  • Fundstelle im Plenarprotokoll

Beschluss

  • Überweisung 20/1741 beschlossen

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Online-Dienste

Finanzen

Wirtschaft will längere Senkung der Energiesteuer

Zeit: Montag, 16. Mai 2022, 11 bis 12.30 Uhr
Ort: Berlin, Paul-Löbe-Haus, Sitzungssaal E 200

Vertreter der Wirtschaft haben die von der Koalition geplante Reduzierung der Energiesteuer begrüßt, die geplante Befristung auf drei Monate jedoch als zu kurz kritisiert. Es sei zu erwarten, dass die Auswirkungen des Ukraine-Krieges im Hinblick auf die Energiekosten nicht nach drei Monaten beendet sein würden, erklärte der Zentralverband des deutschen Handwerks in einer öffentlichen Anhörung des Finanzausschusses am Montag, 16. Mai 2022. Grundlage war ein Gesetzentwurf von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP (20/1741), der eine deutliche Senkung der Energiesteuer auf Kraftstoffe vom 1. Juni 2022 bis zum 31. August 2022 vorsieht.

Auch der befristete Krisen-Beihilferahmen der EU zur Stützung der Wirtschaft infolge der Aggression Russlands gegen die Ukraine gehe von einem Zeitraum bis Ende dieses Jahres aus, innerhalb dessen Unternehmen Energiekostenzuschüsse gewährt werden könnten. Es wäre daher sinnvoll, wenn der Zeitraum der Steuersenkung bis Ende 2022 ausgedehnt werde, denn es sei nicht immer möglich, die höhere Preise weiterzugeben. Viele Betriebe seien bereits in einer existenzbedrohten Lage.

Absenkung der Stromsteuer verlangt

Wie schon das Handwerk bezeichnete auch der Bundesverband der deutschen Industrie (BDI) es als fraglich, ob die generell auf drei Monate begrenzte Absenkung der Energiesteuer auf Kraftstoffe einen nachhaltigen Beitrag zur Abfederung der Lasten durch die extreme Preissteigerung leisten werde. Die Ausweitung bereits bestehender Entlastungsinstrumente wie der Entfernungspauschale, des Wohngeldes und der Heizkostenzuschüsse hätten hier einen gezielteren Unterstützungseffekt.

Und für eine Abfederung der Belastung für die Wirtschaft müssten vielmehr die Energiesteuern auf Heizstoffe und auch die Stromsteuer gesenkt werden. Heizstoffe und Strom seien wesentlich bedeutsamer für die Produktionsprozesse hinsichtlich der Steuerlast der Unternehmen. Daher verlangte der BDI, die Stromsteuer auf das europäische Mindestmaß abzusenken – und zwar von 20,50 EUR pro Megawattstunde auf 0,54 Euro pro Megawattstunde.

Leerstände an den Tankstellen befürchtet

Der Wirtschaftsverband Fuels und Energie bezifferte das Volumen der Steuerdifferenz auf 36 Cent inklusive Mehrwertsteuer. Es gebe dadurch erhebliche Anreize für Kunden, auf das Tanken vor dem 1. Juni zu verzichten, falls das möglich sein sollte. Die Steuersenkung werde daher aller Voraussicht nach zu einem sprunghaften Anstieg der Nachfrage nach niedrig versteuertem Kraftstoff gleich Anfang Juni führen. Leerstände seien möglicherweise nicht komplett zu vermeiden.

Die Senkung insgesamt wurde begrüßt, da sie für die Branche besonders auch für die Grenzregionen von besonderer Bedeutung sei, denn sonst würden sich die Effekte des Tanktourismus noch deutlicher auswirken. In einigen Nachbarländern seien Steuersenkungen bereits seit dem 1. April in Kraft. Die Stiftung Familienunternehmen befürchtet, dass es um den Stichtag der Steuersenkung beziehungsweise an deren Ende nach drei Monaten zu Turbulenzen für die mittelständischen Tankstellenbetriebe kommen könnte.

Forderung nach Pauschalmaßnahmen

Vom ifo Institut wurde bezweifelt, ob es tatsächlich zu einer vollständigen Weitergabe der Steuersenkungen an Haushalte und Unternehmen kommen werde. Eine empirische Analyse der temporären Mehrwertsteuersenkung habe gezeigt, dass bei Kraftstoffen nur etwa zwei Drittel der Steuersenkung an die Konsumenten weitergegeben worden sei.

Zur Erhöhung der Spielräume von Haushalten seien Pauschalmaßnahmen geeigneter. Prof. Dr. Matthias Kalkuhl (Mercator Research Institute on Global Commons and Climate Change) rechnet damit, dass die Mineralölkonzerne 20 bis 60 Prozent des Steuersenkungsvolumens nicht weitergeben würden. Durch die Senkung der Steuern werde der Anreiz, Energie einzusparen, reduziert. Das wäre fatal.

„Seit Jahrzehnten falsche Anreize“

Der Automobilclub ACE berichtete von überwiegend negativen Meldungen seiner Mitglieder auf die derzeitige Preissituation. Es gebe Reaktionen wie „Mir geht das Geld aus“ oder „Es geht ans Eingemachte“.

Man begrüße das Gesetz, aber nicht auf Dauer, weil politisch seit Jahrzehnten falsche Anreize gesetzt worden seien – durch die Entfernungspauschale, einen zu geringen Ausbau des Öffentlichen Personennahverkehrs und der erneuerbaren Energien.

Expertin für pauschale Zahlungen und Gaspreisdeckel

Dr. Katja Rietzler vom Institut für Makroökonomie und Konjunkturforschung der Hans-Böckler-Stiftung wies darauf hin, dass viele Haushalte am unteren Ende der Einkommensverteilung kein Kraftfahrzeug hätten.

Daher wäre eine Ausweitung pauschaler Zahlungen oder eine gedeckelte Entlastung beim Gaspreis aus verteilungs- wie auch aus klimapolitischer Perspektive einer temporären Senkung der Energiesteuer auf Kraftstoffe überlegen. Der Gaspreisdeckel hätte gegenüber der Ausweitung pauschaler Zahlungen den Vorzug, dass er inflationsdämpfend wirke.

Bundeskartellamt sichert transparente Analyse zu

Das Bundeskartellamt sicherte zu, es werde mit den ihm zur Verfügung stehenden Instrumenten das Ausmaß der Weitergabe der Energiesteuersenkung genau beobachten, analysieren und in geeigneter Form der Politik und Öffentlichkeit transparent machen.

Wie schon der Verband Fuels und Energie wies auch das Bundeskartellamt darauf hin, dass die Kraftstoffanbieter bei der Preissetzung grundsätzlich frei seien. Gegen die konkrete Höhe der von den Mineralölgesellschaften geforderten Preise könne das Bundeskartellamt daher nur dann vorgehen, wenn die Preise missbräuchlich überhöht worden seien.

Bauernverband warnt vor steigenden Lebensmittelpreisen

Der Deutsche Bauernverband berichtete von Mehrkosten zwischen 150 und 200 Euro pro Hektar durch die gestiegenen Energiekosten. Lebensmittel, die jetzt ohnehin schon teurer geworden seien, könnten noch teurer werden.

Man begrüße das Gesetz und erwarte außerdem, dass im Falle eines Ölembargos den Landwirten genug Treibstoff für die Ernährungssicherheit zur Verfügung gestellt werde.

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Die Koalition will die Energiesteuer auf Kraftstoffe vom 1. Juni 2022 bis zum 31. August 2022 deutlich senken, da die mit dem völkerrechtswidrigen Angriff auf die Ukraine erheblich gestiegenen Kraftstoffpreise für viele Bürgerinnen und Bürger sowie die Wirtschaft kurzfristig zu einer unvorhersehbaren Belastung geworden seien. Daher erwarten die Koalitionsfraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP, dass es mit Verabschiedung des von ihnen eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Energiesteuerrechts zur temporären Absenkung der Energiesteuer für Kraftstoffe zu einer erheblichen Senkung der Kraftstoffpreise kommen wird.

Auswirkungen auf Einzelpreise und das Preisniveau, insbesondere das Verbraucherpreisniveau seien zu erwarten und seien Zweck des Gesetzes. „Durch das Gesetz sollen die Endpreise für im Straßenverkehr verwendete Kraftstoffe an der Tankstelle signifikant sinken und die Belastung der Bürgerinnen und Bürger sowie der Wirtschaft durch die zuletzt stark gestiegenen Energiepreise abgefedert werden“, heißt es in dem Gesetzentwurf. Gesenkt werden die Steuern für die Kraftstoffe Diesel, Benzin, Erdgas und Flüssiggas sowie deren steuerlich gleichgestellte Äquivalente. Die Steuermindereinnahmen für den Bundeshaushalt werden auf 3,15 Milliarden Euro beziffert. Mit dem Gesetz würden die Regelungen des europäischen Rechts und der Energiesteuerrichtlinie weiterhin eingehalten. (hle/16.05.2022)

Dokumente

  • 20/1741 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiesteuerrechts zur temporären Absenkung der Energiesteuer für Kraftstoffe (Energiesteuersenkungsgesetz - EnergieStSenkG)
    PDF | 249 KB — Status: 10.05.2022

Tagesordnung

  • Tagesordnung "Energiesteuersenkungsgesetz"

Protokolle

  • Protokoll der Öffentlichen Anhörung zum "Energiesteuersenkungsgesetz" am 16. Mai 2022, 11:00 Uhr (12. Sitzung)

Sachverständigenliste

  • Sachverständigenliste "Energiesteuersenkungsgesetz"

Stellungnahmen

  • ACE Auto Club Europa e. V.
  • Bundeskartellamt
  • Bundesverband der Deutschen Industrie e. V. (BDI)
  • ifo Institut - Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung an der Universität München e. V.
  • Kalkuhl, Prof. Dr. Matthias, Mercator Research Institute on Global Commons and Climate Change (MCC) gGmbH
  • Rietzler, Dr. Katja, Hans-Böckler-Stiftung
  • Wirtschaftsverband Fuels und Energie e. V.
  • Zentralverband des Deutschen Handwerks e. V. (ZDH)

Weitere Informationen

  • Finanzausschuss

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Online-Dienste

Finanzen

Dreimonatige Senkung der Energiesteuer auf Kraft­stoffe verabschiedet

Der Bundestag hat am Donnerstag, 19. Mai 2022, die temporäre Absenkung der Energiesteuer für Kraftstoffe verabschiedet. Ein entsprechender Gesetzentwurf von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP zur Änderung des Energiesteuerrechts (20/1741) wurde mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen bei Stimmenthaltung der Oppositionsfraktionen CDU/CSU, AfD und Die Linke angenommen. Der Entscheidung lag eine Beschlussempfehlung des Finanzausschusses (20/1883) und ein Bericht des Haushaltsausschusses gemäß Paragraf 96 der Geschäftsordnung des Bundestages (20/1891) zur Finanzierbarkeit zugrunde. Ein von der CDU/CSU-Fraktion zu dem Gesetzentwurf vorgelegter Entschließungsantrag (20/1893), der Verlängerungen für die befristete Senkung der Energiesteuern auf Strom und Kraftstoffe fordert, wurde abgelehnt.

Gesetzentwurf von SPD, Grünen und FDP

Der Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen (20/1741) sieht vor, die Energiesteuer auf Kraftstoffe vom 1. Juni 2022 bis zum 31. August 2022 deutlich zu senken, da die mit dem völkerrechtswidrigen Angriff auf die Ukraine erheblich gestiegenen Kraftstoffpreise für viele Bürgerinnen und Bürger sowie die Wirtschaft kurzfristig zu einer unvorhersehbaren Belastung geworden seien. Die Koalitionsfraktionen erwarten, dass es mit der Verabschiedung ihres Gesetzentwurfs zu einer erheblichen Senkung der Kraftstoffpreise kommen wird.

Auswirkungen auf Einzelpreise und das Preisniveau, vor allem das Verbraucherpreisniveau, seien zu erwarten, schreiben die Fraktionen. „Durch das Gesetz sollen die Endpreise für im Straßenverkehr verwendete Kraftstoffe an der Tankstelle signifikant sinken und die Belastung der Bürgerinnen und Bürger sowie der Wirtschaft durch die zuletzt stark gestiegenen Energiepreise abgefedert werden“, heißt es in dem Gesetzentwurf. Gesenkt werden die Steuern für die Kraftstoffe Diesel, Benzin, Erdgas und Flüssiggas sowie deren steuerlich gleichgestellte Äquivalente. Die Steuermindereinnahmen für den Bundeshaushalt werden auf 3,15 Milliarden Euro beziffert. (vom/hle/19.05.2022)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Aydan Özoğuz

Aydan Özoğuz

© Deutscher Bundestag / Stella von Saldern

Özoguz, Aydan

Bundestagsvizepräsidentin

Till Mansmann

Till Mansmann

© DBT/Inga Haar

Mansmann, Till

FDP

Johannes Steiniger

Johannes Steiniger

© Johannes Steiniger/Tobias Koch

Steiniger, Johannes

CDU/CSU

Carlos Kasper

Carlos Kasper

© Richard Hübner

Kasper, Carlos

SPD

Martin Reichardt

Martin Reichardt

© Martin Reichardt/Daniel Schneider

Reichardt, Martin

AfD

Sascha Müller

Sascha Müller

© Bündnis 90/Die Grünen Bundestagsfraktion/ Stefan Kaminski

Müller, Sascha

Bündnis 90/Die Grünen

Thomas Lutze

Thomas Lutze

© Thomas Lutze/ Felix Schulz

Lutze, Thomas

Die Linke

Hermann-Josef Tebroke

Hermann-Josef Tebroke

© Dr. Hermann-Josef Tebroke/ Laurence Chaperon

Tebroke, Dr. Hermann-Josef

CDU/CSU

Aydan Özoğuz

Aydan Özoğuz

© Deutscher Bundestag / Stella von Saldern

Özoguz, Aydan

Bundestagsvizepräsidentin

Dokumente

  • 20/1741 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiesteuerrechts zur temporären Absenkung der Energiesteuer für Kraftstoffe (Energiesteuersenkungsgesetz - EnergieStSenkG)
    PDF | 249 KB — Status: 10.05.2022
  • 20/1883 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP - Drucksache 20/1741 - Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiesteuerrechts zur temporären Absenkung der Energiesteuer für Kraftstoffe (Energiesteuersenkungsgesetz - EnergieStSenkG)
    PDF | 248 KB — Status: 18.05.2022
  • 20/1891 - Bericht: gemäß § 96 der Geschäftsordnung zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP - Drucksachen 20/1741, 20/1883 - Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiesteuerrechts zur temporären Absenkung der Energiesteuer für Kraftstoffe (Energiesteuersenkungsgesetz - EnergieStSenkG)
    PDF | 187 KB — Status: 18.05.2022
  • 20/1893 - Entschließungsantrag: zu der dritten Beratung des Gesetzentwurfs der Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP - Drucksachen 20/1741, 20/1883 - Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiesteuerrechts zur temporären Absenkung der Energiesteuer für Kraftstoffe (Energiesteuersenkungsgesetz - EnergieStSenkG)
    PDF | 149 KB — Status: 18.05.2022
  • Fundstelle im Plenarprotokoll

Beschluss

  • Rede zu Protokoll: Klüssendorf, Tim (SPD)
  • Gesetzentwurf 20/1741 (Beschlussempfehlung 20/1883: Gesetzentwurf annehmen) angenommen
  • Entschließungsantrag 20/1893 abgelehnt

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

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© Deutscher Bundestag

{Ausdruck aus dem Internet-Angebot des Deutschen Bundestages

https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2022/kw20-pa-finanzen-energiesteuer-892636

Stand: 17.06.2025