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  • 1. Lesung
  • Anhörung
  • 2./3. Lesung
Gesundheit

Entlastung der Pflegekräfte im Krankenhaus beraten

Der Bundestag hat am Mittwoch, 19. Oktober 2022, erstmals den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Pflegepersonalbemessung im Krankenhaus sowie zur Anpassung weiterer Regelungen im Krankenhauswesen und in der Digitalisierung beraten (20/3876, 20/4232). Mit dem Gesetzentwurf sollen vor allem Pflegekräfte im Krankenhaus entlastet werden. Im Anschluss an die Aussprache wurde die Vorlage zur weiteren Beratung in den federführenden Gesundheitsausschuss überwiesen.

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Dieses Krankenhauspflegeentlastungsgesetz sieht dazu den Einsatz eines Instruments zur Personalbemessung (PPR 2.0) vor. Die PPR 2.0 soll in drei Stufen eingeführt werden, um auf den Stationen eine Idealbesetzung zu erreichen. Ab 1. Januar 2023 ist eine Erprobungsphase geplant, um die PPR 2.0 in der Praxis zu testen. Vorgesehen ist der Test auf Normalstationen und in der Pädiatrie. Auf dieser Basis sollen den Krankenhäusern in einer Rechtsverordnung Vorgaben für die Personalbemessung gemacht werden. Ab 2025 soll die Personalbemessung dann verbindlich sein und sanktioniert werden.

Falls ein Krankenhaus bereits über einen Entlastungstarifvertrag mit verbindlichen Vorgaben zur Mindestpersonalbesetzung auf bettenführenden Stationen verfügt, soll auf die Anwendung der PPR 2.0 verzichtet werden können. Für die Qualität der Patientenversorgung und die Arbeitssituation der Pflegekräfte in den Krankenhäusern sei eine angemessene Personalausstattung essenziell, heißt es in dem Gesetzentwurf.

Ferner sollen die Budgetverhandlungen beschleunigt, das Verfahren der Krankenhausabrechnungsprüfung vereinfacht und die Strukturprüfung bei Krankenhäusern durch die Medizinischen Dienste (MD) weiterentwickelt werden. Der Gesetzentwurf zielt auch darauf ab, die Nutzerfreundlichkeit digitaler Anwendungen zu stärken und zentrale Anwendungen der Telematikinfrastruktur stärker zu verbreiten. (vom/pk/03.11.2022)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Katrin Göring-Eckardt

Katrin Göring-Eckardt

© Katrin Göring-Eckardt/ Laurence Chaperon

Göring-Eckardt, Katrin

Bundestagsvizepräsidentin

Karl Lauterbach

Karl Lauterbach

© Karl Lauterbach/Maximilian König

Lauterbach, Prof. Dr. Karl

Bundesminister für Gesundheit

Dietrich Monstadt

Dietrich Monstadt

© Dietrich Monstadt

Monstadt, Dietrich

CDU/CSU

Kordula Schulz-Asche

Kordula Schulz-Asche

© Kordula Schulz-Asche/ Tom Schweers

Schulz-Asche, Kordula

Bündnis 90/Die Grünen

Dr. Christina Baum

Dr. Christina Baum

© Dr. Christina Baum/Fotodienst Bundestag

Baum, Dr. Christina

AfD

Nicole Westig

Nicole Westig

© Nicole Westig/ Laurence Chaperon

Westig, Nicole

FDP

Ates Gürpinar

Ates Gürpinar

© Ates Gürpinar/ Olaf Krostitz

Gürpinar, Ates

Die Linke

Dr. Christos Pantazis

Dr. Christos Pantazis

© Maximilian König

Pantazis, Dr. Christos

SPD

Simone Borchardt

Simone Borchardt

© Simone Borchardt

Borchardt, Simone

CDU/CSU

Janosch Dahmen

Janosch Dahmen

© Bündnis 90/ Die Grünen, Stefan Kaminski

Dahmen, Dr. Janosch

Bündnis 90/Die Grünen

Maximilian Funke-Kaiser

Maximilian Funke-Kaiser

© Maximilian Funke-Kaiser/Stefan Trocha

Funke-Kaiser, Maximilian

FDP

Emmi Zeulner

Emmi Zeulner

© Emmi Zeulner/ Hendrik Steffens

Zeulner, Emmi

CDU/CSU

Katrin Göring-Eckardt

Katrin Göring-Eckardt

© Katrin Göring-Eckardt/ Laurence Chaperon

Göring-Eckardt, Katrin

Bundestagsvizepräsidentin

Dokumente

  • 20/3876 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Pflegepersonalbemessung im Krankenhaus sowie zur Anpassung weiterer Regelungen im Krankenhauswesen und in der Digitalisierung (Krankenhauspflegeentlastungsgesetz - KHPflEG)
    PDF | 917 KB — Status: 10.10.2022
  • 20/4232 - Unterrichtung: Entwurf eines Gesetzes zur Pflegepersonalbemessung im Krankenhaus sowie zur Anpassung weiterer Regelungen im Krankenhauswesen und in der Digitalisierung (Krankenhauspflegeentlastungsgesetz - KHPflEG) - Drucksache 20/3876 - Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der Bundesregierung
    PDF | 260 KB — Status: 02.11.2022
  • Fundstelle im Plenarprotokoll

Beschluss

  • Überweisung 20/3876 beschlossen

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Internetredaktion

Gesundheit

Experten fordern grund­sätzliche Änderungen am Pflege­entlastungsgesetz

Zeit: Mittwoch, 9. November 2022, 14 bis 15.30 Uhr
Ort: Berlin, Paul-Löbe-Haus, Sitzungssaal E 300

Gesundheitsexperten fordern grundlegende Änderungen am Entwurf für das Krankenhauspflegeentlastungsgesetz. In einer Anhörung des Gesundheitsausschusses zu dem Gesetzentwurf (20/3876) kritisierten Fachverbände unter anderem die geplanten Vorgaben für die Einführung eines Personalbemessungsinstruments. Die Fachleute äußerten sich am Mittwoch, 9. November 2022, in der Anhörung sowie in schriftlichen Stellungnahmen. Auf der Tagesordnung des Ausschusses stand zudem ein Antrag der AfD-Fraktion mit dem Titel „Versorgungssicherheit von Intensivpatienten verbessern, Intensivpflege in Deutschland stärken und zukunftssicher machen“ (20/2586).

Die Novelle sieht ein neues Instrument zur Personalbemessung vor. Als Grundlage dient die von der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), dem Deutschen Pflegerat (DPR) und der Gewerkschaft Verdi entwickelte Pflegepersonalregelung PPR 2.0, die in drei Stufen eingeführt werden soll, um auf den Stationen eine Idealbesetzung zu erreichen. Ab 1. Januar 2023 ist eine Erprobungsphase geplant, um die PPR 2.0 in der Praxis zu testen. Vorgesehen ist der Test auf Normalstationen und in der Pädiatrie. Auf dieser Basis sollen den Krankenhäusern in einer Rechtsverordnung Vorgaben für die Personalbemessung gemacht werden. Ab 2025 soll die Personalbemessung dann verbindlich sein und sanktioniert werden können. Für die Qualität der Patientenversorgung und die Arbeitssituation der Pflegekräfte in den Krankenhäusern sei eine angemessene Personalausstattung essenziell, heißt es in der Vorlage.

„Eine Vielzahl von Unklarheiten“

Der Gesundheitswissenschaftler Prof. Dr. Michael Simon kritisierte, der Entwurf enthalte eine Vielzahl von Unklarheiten, Formulierungsmängeln und sachlogischen Inkonsistenzen und sollte grundlegend neu gefasst werden. Der Gesetzentwurf sehe an keiner Stelle vor, dass Gegenstand der Rechtsverordnung die Einführung der PPR 2.0 zu sein habe. Es werde somit offengelassen, welches Konzept erprobt werden solle. 

Auch erstaune die geplante Erprobung des Konzepts PPR 2.0, die schon 2020 mit gutem Ergebnis stattgefunden habe. Es seien insofern Zweifel angebracht, ob das Bundesgesundheitsministerium die PPR 2.0 überhaupt einführen wolle. Simon warnte außerdem, die Krankenhäuser hätten nach der jetzigen Planung womöglich zu wenig Zeit, um die notwendigen organisatorischen Voraussetzungen für die Anwendung der neuen Rechtsvorschriften zu treffen.

„Täuschungsmanöver gegenüber den Pflegekräften“

Ähnlich skeptisch äußerte sich der Deutsche Pflegerat, der vor einem Täuschungsmanöver gegenüber den Pflegekräften warnte. Es sei irritierend, dass die flächendeckende Einführung der PPR 2.0 im aktuellen Entwurf infrage gestellt werde. Wenn es der Wille der Bundesregierung sei, die PPR 2.0 einzuführen, müsse dies auch so formuliert werden. Es gehe darum, bundesweit eine Pflegepersonalbemessung in sämtlichen Bereichen eines Krankenhauses zu etablieren, die eine echte Transparenz über die Bedarfslage herstelle und die Erfüllung dieser Bedarfslage zum Ziel habe. Der DPR sieht erheblichen Nachbesserungsbedarf und forderte Klarstellungen im Gesetzentwurf.

Der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) äußerte sich ablehnend zur Personalbemessung in Anlehnung an die PPR 2.0. Der im Gesetzentwurf verfolgte PPR 2.0-Ansatz könne die Ziele einer vollständigen, einheitlichen und digitalen Pflegepersonalbemessung auf Grundlage von Diagnosen und Leistungen nicht erfüllen. Für eine gute Krankenpflege müsse es in jedem Krankenhaus und auf jeder Station genügend Pflegefachkräfte, Pflegehilfskräfte und Akademiker geben, um eine qualitativ hochwertige und bedarfsgerechte Pflege am Krankenbett zu gewährleisten, erklärte der GKV-Spitzenverband. Dies werde jedoch anhand der PPR 2.0 nicht abgebildet, da hier lediglich „Köpfe gezählt“ und diese nicht nach Qualifikation differenziert würden.

Schnellere Einführung der Personalbemessung 

Die Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin (DGKJ) stellte zusammen mit anderen auf Kinder spezialisierten Gesundheitsverbänden die Ernsthaftigkeit des Gesetzes in Bezug auf die Einführung der PPR 2.0 und Kinder-PPR 2.0 in Frage. Das geplante Vetorecht des Bundesfinanzministeriums sowie die Ausnahmeregelung für Kliniken mit Individualvereinbarungen vermittelten den Eindruck, als ginge es den beteiligten Ministerien nicht um den Pflegepersonalaufbau in den Krankenhäusern. Die Einführung der Kinder-PPR 2.0 mache auch nur Sinn, wenn sie bundeseinheitlich angewendet werde, es also keine Befreiungsmöglichkeit per Gesetz gebe, und sie einschließlich der Kinder-Intensivmedizin umgesetzt werde, erklärte der Verband.

Andere Sachverständige äußerten sich in der Anhörung ähnlich skeptisch bezüglich dieser beiden Regelungen. Ein DKG-Sprecher nannte das geplante Einvernehmen mit dem Finanzministerium überraschend und äußerte die Sorge, der Personalbedarf könnte am Ende nicht vollständig refinanziert werden. Wenn ein objektiver Maßstab wieder infrage gestellt würde, wäre das hochproblematisch und widersprüchlich. Mehrere Sachverständige forderten in der Anhörung überdies eine schnellere Einführung der Personalbemessung und verwiesen auf die hohe Arbeitsbelastung der Pflegekräfte. Bernhard Krautz von der Vereinigung der Pflegenden in Bayern warnte, die Kollegen könnten nicht noch drei Jahre warten bis zur Einführung der Neuregelung. Die PPR 2.0 müsse schnellstmöglich als Interimslösung eingeführt werden. Krautz wandte sich zudem gegen Sanktionen für Krankenhäuser, wenn die ermittelten Pflegestellen nicht besetzt werden. Es sei unsachgemäß, Krankenhäuser zu bestrafen, wenn Stellen durch einen Fachkräftemangel nicht besetzt werden könnten. Er brachte stattdessen eine Belohnung ins Spiel, wenn die Stellenbesetzung gelinge.

Antrag der AfD

Die AfD-Fraktion fordert eine Stärkung der Intensivpflege und damit mehr Versorgungssicherheit für die Patienten. Die Arbeitsbedingungen für Intensivpflegekräfte müssen schnell verbessert werden, um einen Exodus vieler Intensivstationen zu verhindern und die Versorgungssicherheit aufrechtzuerhalten, heißt es im Antrag der Fraktion.

Darin schlagen die Abgeordneten unter anderem vor, die Handlungsautonomie der Intensivpflegekräfte weiterzuentwickeln, die Förderung neuer Intensivbetten verpflichtend an die Ausbildung einer Intensivfachpflegekraft zu koppeln und eine verbindliche Dienstplangestaltung mit Anspruch auf familienfreundliche Arbeitszeiten umzusetzen. (pk/09.11.2022)

Dokumente

  • 20/2586 - Antrag: Versorgungssicherheit von Intensivpatienten verbessern, Intensivpflege in Deutschland stärken und zukunftssicher machen
    PDF | 218 KB — Status: 05.07.2022
  • 20/3876 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Pflegepersonalbemessung im Krankenhaus sowie zur Anpassung weiterer Regelungen im Krankenhauswesen und in der Digitalisierung (Krankenhauspflegeentlastungsgesetz - KHPflEG)
    PDF | 917 KB — Status: 10.10.2022

Protokolle

  • Protokoll der 43. Sitzung vom 9. November 2022

Sachverständigenliste

  • Sachverständigenliste

Stellungnahmen

  • Bundespsychotherapeutenkammer
  • Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung
  • Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung
  • Einzelsachverständiger Prof. Dr. Michael Simon
  • Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin e. V.
  • Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin e.V.
  • GKV Spitzenverband
  • GKV Spitzenverband
  • Deutscher Hebammenverband
  • Spitzenfrauen Gesundheit
  • Deutscher Pflegerat
  • Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft
  • Medizinischer Dienst Bund
  • Deutscher Caritasverband e. V.
  • Deutscher Caritasverband e. V.
  • Bundesverband Gesundheits-IT e. V. (bvitg)
  • Verband der Universitätsklinika Deutschlands
  • Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe Bundesverband e. V. (DBfK)
  • Gemeinsamer Bundesausschuss
  • Bitkom
  • Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände e. V. (ABDA)
  • Bundesverband Medizintechnologie e. V. (BVMed)
  • Verband der Privaten Krankenversicherung
  • Verband der Privaten Krankenversicherung
  • Bundesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe von Menschen mit Behinderung und chronischer Erkrankung und ihren Angehörigen e.V.
  • Spitzenverband der Heilmittelverbände e. V.
  • Kassenärztliche Bundesvereinigung
  • Einzelsachverständige Marion Korte
  • Deutsche Krankenhausgesellschaft

Weitere Informationen

  • Gesundheitsausschuss
  • Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE.
  • Änderungsanträge der Koalitionsfraktionen

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Internetredaktion

Gesundheit

Bundestag stimmt Gesetz zur Entlastung der Kranken­hauspflege zu

Mit der Mehrheit der Koalitionsfraktionen hat der Bundestag am Freitag, 2. Dezember 2022, den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Entlastung von Pflegekräften im Krankenhaus gebilligt. Gegen das Krankenhauspflegeentlastungsgesetz (20/3876, 20/4232, 20/4445 Nr. 9) stimmten die Fraktionen von CDU/CSU und Die Linke, die AfD enthielt sich. Der Gesundheitsausschuss hatte in seiner Sitzung am Mittwoch zuvor noch zahlreiche Änderungen und Ergänzungen am Ursprungsentwurf (20/4708 neu) vorgenommen. Ein Entschließungsantrag der Union zu dem Gesetz (20/4733) fand hingegen keine Mehrheit im Plenum.

Abgelehnt mit den jeweils übrigen Stimmen des Hauses wurden auch ein Antrag der AfD-Fraktion mit dem Titel „Versorgungssicherheit von Intensivpatienten verbessern, Intensivpflege in Deutschland stärken und zukunftssicher machen“ (20/2586) sowie ein Antrag der Fraktion Die Linke mit dem Titel „Koalitionsvertrag umsetzen – Pflegepersonalregelung 2.0 einführen“ (20/1731). Zu allen drei Vorlagen hatte der Gesundheitsausschuss Beschlussempfehlungen vorgelegt.

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Mit ihrem Gesetz will die Bundesregierung Verbesserungen im Gesundheitssektor erreichen und vor allem Pflegekräfte im Krankenhaus entlasten. Die Novelle sieht dazu ein neues Instrument zur Personalbemessung vor in Anlehnung an die von der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), dem Deutschen Pflegerat (DPR) und der Gewerkschaft Verdi entwickelte Pflegepersonalregelung PPR 2.0, die in drei Stufen eingeführt werden wird. Ab 2025 soll die Personalbemessung verbindlich sein und sanktioniert werden können. 

Der Gesetzentwurf zielt darüber hinaus darauf ab, die Nutzerfreundlichkeit digitaler Anwendungen zu verbessern und zentrale Anwendungen der Telematikinfrastruktur (TI) stärker zu verbreiten. Dazu werden zahlreiche neue, praxisrelevante Regelungen eingeführt.

Stellungnahme des Bundesrates

Der Bundesrat forderte in seiner Stellungnahme (20/4232) systematische Änderungen am Regierungsentwurf. Die Länderkammer begrüßte zwar das Ziel des Gesetzentwurfs, die Personalsituation in der Pflege kurzfristig zu verbessern, doch werde das Kernproblem außer Acht gelassen, dass der Personalmangel nicht durch ein Personalbemessungsinstrument gelöst werden könne.

Der Bundesrat warnte zudem vor einer übermäßigen Bürokratisierung und forderte einen flexiblen Einsatz der Pflegekräfte im Krankenhaus, wie aus der Stellungnahme weiter hervorging.

Änderungen im Ausschuss

Der Gesundheitsausschuss, der das Gesetz federführend beraten hatte, nahm in seiner Sitzung 32 Änderungsanträge von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP an. Für den geänderten Entwurf votierten die Koalitionsfraktionen von SPD, Grünen und FDP, Union und Linke stimmten dagegen, die AfD-Fraktion enthielt sich.

Verzichtet wird nach den Beratungen auf einen Passus, wonach Krankenhäuser, die bereits über einen Entlastungstarifvertrag mit verbindlichen Vorgaben zur Mindestpersonalbesetzung auf bettenführenden Stationen verfügen, von der Anwendung der PPR 2.0 absehen können. Diese Regelung wurde gestrichen, um eine bundesweite Anwendung und Vergleichbarkeit der Bemessungsverfahren sicherzustellen.

Finanzielle Stärkung von Pädiatrie und Geburtenhilfe

Das Gesetz enthält nun auch einige neue Regelungen zur finanziellen Stärkung der Pädiatrie und der Geburtshilfe. So sollen aus der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds in den Jahren 2023 und 2024 jeweils 270 Millionen Euro zur Finanzierung der Pädiatrie entnommen werden. Ferner sollen ebenfalls für die Jahre 2023 und 2024 jeweils 108 Millionen Euro zur Finanzierung der Geburtshilfe aus der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds bereitgestellt werden. Zudem soll der Personalaufwand für Hebammen im Krankenhaus ab 2025 vollständig im Pflegebudget berücksichtigt werden.

Eingeführt wird außerdem eine sogenannte tagesstationäre Behandlung. Krankenhäuser können demnach in geeigneten Fällen anstelle einer vollstationären Behandlung eine tagesstationäre Behandlung ohne Übernachtung erbringen. In dem Zusammenhang ist auch eine spezielle sektorengleiche Vergütung geplant.

Abgelehnter Antrag der AfD

Die AfD-Fraktion forderte in ihrem abgelehnten Antrag (20/2586) eine Stärkung der Intensivpflege und damit mehr Versorgungssicherheit für die Patienten. Die Arbeitsbedingungen für Intensivpflegekräfte müssten schnell verbessert werden, um einen Exodus vieler Intensivstationen zu verhindern und die Versorgungssicherheit aufrechtzuerhalten, hieß es.

Die Abgeordneten schlugen unter anderem vor, die Handlungsautonomie der Intensivpflegekräfte weiterzuentwickeln, die Förderung neuer Intensivbetten verpflichtend an die Ausbildung einer Intensivfachpflegekraft zu koppeln und eine verbindliche Dienstplangestaltung mit Anspruch auf familienfreundliche Arbeitszeiten umzusetzen.

Abgelehnter Antrag der Linken

Die Linksfraktion forderte in ihrem ebenfalls abgelehnten Antrag (20/1731) die zeitnahe Einführung der PPR 2.0, wie im Koalitionsvertrag vereinbart. Die PPR 2.0 stelle eine deutliche Verbesserung gegenüber den derzeit geltenden Pflegepersonaluntergrenzen dar, hieß es in dem Antrag. Die PPR 2.0 als Verfahren zur bundesweit einheitlichen Personalbedarfsermittlung in Krankenhäusern sei unmittelbar einsatzfähig und bilde den tatsächlichen pflegerischen Bedarf der Patienten ab.

Die Abgeordneten forderten ferner, die von der Gesellschaft der Kinderkrankenhäuser und Kinderabteilungen in Deutschland entwickelte Personalbedarfsermittlung im Bereich der Pädiatrien umzusetzen. Zudem sollte die Personalbedarfsermittlung „Inpuls“ im Bereich der Intensivstationen umgesetzt werden. (vom/pk/ste/02.12.2022)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Petra Pau

Petra Pau

© Deutscher Bundestag/Stella von Saldern

Pau, Petra

Bundestagsvizepräsidentin

Karl Lauterbach

Karl Lauterbach

© Karl Lauterbach/Maximilian König

Lauterbach, Prof. Dr. Karl

Bundesminister für Gesundheit

Tino Sorge

Tino Sorge

© Tino Sorge/ Steven Vangermain

Sorge, Tino

CDU/CSU

Janosch Dahmen

Janosch Dahmen

© Bündnis 90/ Die Grünen, Stefan Kaminski

Dahmen, Dr. Janosch

Bündnis 90/Die Grünen

Thomas Dietz

Thomas Dietz

© Thomas Dietz / Social Media Team der AfD Bundestagfraktion

Dietz, Thomas

AfD

Nicole Westig

Nicole Westig

© Nicole Westig/ Laurence Chaperon

Westig, Nicole

FDP

Ates Gürpinar

Ates Gürpinar

© Ates Gürpinar/ Olaf Krostitz

Gürpinar, Ates

Die Linke

Dr. Christos Pantazis

Dr. Christos Pantazis

© Maximilian König

Pantazis, Dr. Christos

SPD

Stephan Pilsinger

Dr. med. Stephan Pilsinger

© Stephan Pilsinger/ Christian Kaufmann

Pilsinger, Dr. Stephan

CDU/CSU

Kordula Schulz-Asche

Kordula Schulz-Asche

© Kordula Schulz-Asche/ Tom Schweers

Schulz-Asche, Kordula

Bündnis 90/Die Grünen

Axel Müller

Axel Müller

© Axel Müller/ Tobias Koch

Müller, Axel

CDU/CSU

Heike Baehrens

Heike Baehrens

© Photothek

Baehrens, Heike

SPD

Petra Pau

Petra Pau

© Deutscher Bundestag/Stella von Saldern

Pau, Petra

Bundestagsvizepräsidentin

Dokumente

  • 20/1731 - Antrag: Koalitionsvertrag umsetzen - Pflegepersonalregelung 2.0 einführen
    PDF | 187 KB — Status: 10.05.2022
  • 20/2586 - Antrag: Versorgungssicherheit von Intensivpatienten verbessern, Intensivpflege in Deutschland stärken und zukunftssicher machen
    PDF | 218 KB — Status: 05.07.2022
  • 20/3876 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Pflegepersonalbemessung im Krankenhaus sowie zur Anpassung weiterer Regelungen im Krankenhauswesen und in der Digitalisierung (Krankenhauspflegeentlastungsgesetz - KHPflEG)
    PDF | 917 KB — Status: 10.10.2022
  • 20/4232 - Unterrichtung: Entwurf eines Gesetzes zur Pflegepersonalbemessung im Krankenhaus sowie zur Anpassung weiterer Regelungen im Krankenhauswesen und in der Digitalisierung (Krankenhauspflegeentlastungsgesetz - KHPflEG) - Drucksache 20/3876 - Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der Bundesregierung
    PDF | 260 KB — Status: 02.11.2022
  • 20/4445 - Unterrichtung: über die gemäß § 80 Absatz 3 der Geschäftsordnung an die Ausschüsse überwiesenen Vorlagen (Eingangszeitraum: 18.Oktober bis 3. November 2022)
    PDF | 164 KB — Status: 11.11.2022
  • 20/4708 - Beschlussempfehlung und Bericht: a) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 20/3876, 20/4232 - Entwurf eines Gesetzes zur Pflegepersonalbemessung im Krankenhaus sowie zur Anpassung weiterer Regelungen im Krankenhauswesen und in der Digitalisierung (Krankenhauspflegeentlastungsgesetz - KHPflEG) b) zu dem Antrag der Abgeordneten Martin Sichert, Jörg Schneider, Dr. Christina Baum, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD - Drucksache 20/2586 - Versorgungssicherheit von Intensivpatienten verbessern, Intensivpflege in Deutschland stärken und zukunftssicher machen c) zu dem Antrag der Abgeordneten Ates Gürpinar, Susanne Ferschl, Gökay Akbulut, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. - Drucksache 20/1731 - Koalitionsvertrag umsetzen - Pflegepersonalregelung 2.0 einführen
    PDF | 1 MB — Status: 30.11.2022
  • 20/4733 - Entschließungsantrag: zur dritten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung - Drucksachen 20/3876, 20/4232, 20/4708 (neu) - Entwurf eines Gesetzes zur Pflegepersonalbemessung im Krankenhaus sowie zur Anpassung weiterer Regelungen im Krankenhauswesen und in der Digitalisierung (Krankenhauspflegeentlastungsgesetz - KHPflEG)
    PDF | 153 KB — Status: 30.11.2022
  • Fundstelle im Plenarprotokoll

Beschluss

  • Gesetzentwurf 20/3876 und 20/4232 (Beschlussempfehlung 20/4708 Buchstabe a: Gesetzentwurf in Ausschussfassung annehmen) angenommen
  • Entschließungsantrag 20/4733 abgelehnt
  • Beschlussempfehlung 20/4708 Buchstabe b (Antrag 20/2586 ablehnen) angenommen
  • Beschlussempfehlung 20/4708 Buchstabe c (Antrag 20/1731 ablehnen) angenommen



14:36:10: Bekanntgabe Ergebnis der namentlichen Abstimmung

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Internetredaktion

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{Ausdruck aus dem Internet-Angebot des Deutschen Bundestages

https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2022/kw45-pa-gesundheit-krankenhausentlastung-918134

Stand: 09.07.2025