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  • 1. Lesung
  • Anhörung
  • 2./3. Lesung
Inneres

Aussetzung des Familien­nachzugs zu subsidiär Schutz­berechtigten geplant

Der Bundestag hat sich am Freitag, 6. Juni 2025, mit der geplanten Aussetzung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten beschäftigt. Dazu lagen ihm ein entsprechender Gesetzentwurf von CDU/CSU und SPD (21/321) sowie ein Antrag der Fraktion Die Linke mit dem Titel „Familiennachzug zu Schutzbedürftigen erleichtern statt aussetzen“ (21/349) vor. Beide Vorlagen wurden im Anschluss zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen. Federführend ist der Innenausschuss. 

Laut dem Koalitionsentwurf soll der Familiennachzug für zwei Jahre ausgesetzt werden, um die Aufnahme- und Integrationssysteme der Bundesrepublik zu entlasten. Zugleich soll eine Familienzusammenführung in Härtefällen weiterhin möglich sein.

Minister: Grenze der Integrationsfähigkeit erreicht

Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) sprach zu Beginn der Debatte von „notwendigen nationalen Maßnahmen“, weil die Grenze der Integrationsfähigkeit Deutschlands erreicht sei. Er nannte die illegale Migration eine große Herausforderung für die gesamte EU. Daher brauche es europäische wie auch nationale Antworten. 

Zu letzteren gehört seiner Aussage nach die Neuregelung. Die Überforderung Deutschlands durch die illegale Migration sei an vielen Stellen sehr konkret. Die Aussetzung des Familiennachzugs ist laut Dobrindt auch ein Beitrag zum Abbau der Pull-Faktoren. Damit werde die Logik der Schleuserbanden – einer muss nach Deutschland durchkommen, dann kann nachgezogen werden – durchbrochen, sagte er. 

AfD: Union täuscht Migrationswende nur vor

Dr. Bernd Baumann (AfD) sprach von einer Mogelpackung. Während die Union vom Ende des Familiennachzugs rede, gehe es tatsächlich nur um die Aussetzung des Nachzugs für subsidiär Schutzberechtigte – und damit nur um zehn Prozent der über den Familiennachzug nachkommenden „120.000 zusätzlichen Migranten pro Jahr“. 

Zudem werde deren Aufnahme nur zwei Jahre aufgeschoben. Baumann erinnerte daran, dass es auch 2016 schon eine solche Regelung gab. Sie sei absolut wirkungslos gewesen. Auch damals habe die Union „die Migrationswende nur vorgetäuscht“, sagte der AfD-Abgeordnete. 

SPD: Härtefallregel muss genutzt werden

Die Regelung sei „als Teil eines größeren Kompromisses getroffen worden“, sagte Rasha Nasr (SPD). Sie wisse, wie schwierig es sei, in einer Koalition tragfähige Lösungen zu finden und habe daher „Respekt vor dem Ergebnis dieses Prozesses“. 

Festzustellen sei aber, dass es hier konkret um Familien gehe, „die nun auf lange Zeit voneinander getrennt bleiben“. Das hinterlasse Spuren – bei den Menschen selbst, aber auch in der Gesellschaft. Nasr nannte die Härtefallregelung einen wichtigen Baustein. Diese Möglichkeit müsse aber auch tatsächlich genutzt werden können und dürfe nicht an zu hohen Hürden scheitern. 

Grüne: Nachzug ist Voraussetzung für Teilhabe

Schahina Gambir (Bündnis 90/Die Grünen) verwies auf die „dramatischen Folgen“ des Gesetzes für Familien. Die Aussetzung bedeute menschliches Leid und die Verhinderung der Integration. Wer dauerhaft von seiner Familie getrennt sei, lebe in Perspektivlosigkeit. 

„Familiennachzug ist kein Gnadenakt, sondern Voraussetzung für Teilhabe“, sagte Gambir, die auch die SPD dafür kritisierte, einer Regelung zuzustimmen, die sie vor wenigen Wochen noch abgelehnt habe. 

Linke: Gesetz ist antichristlich

Antichristlich und familienfeindlich sei das Gesetz, befand Clara Bünger (Die Linke). Nicht umsonst zählten die Kirchen zu seinen schärfsten Kritikern. 

Bünger warf Innenminister Dobrindt vor, ständig von illegaler Migration zu sprechen, aber nun die letzten legalen Wege abschaffen zu wollen. „Das ist nicht nur zynisch, sondern auch juristisch nicht haltbar“, sagte die Linken-Abgeordnete. 

Union: Deutschland ist Hauptzielland für Syrer

Alexander Throm (CDU/CSU) wies darauf hin, dass die Zahlen beim Nachzug zu subsidiär Schutzberechtigten die Zahlen des Nachzugs zu Flüchtlingen laut der Genfer Flüchtlingskonvention überstiegen. 

Throm sprach wie Dobrindt von einem „erheblichen Pull-Faktor“. Deshalb sei Deutschland Hauptzielland von syrischen Flüchtlingen in Europa.

Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen

Der Gesetzentwurf sieht neben der Aussetzung des Familiennachzugs zudem vor, in das Aufenthaltsgesetz neben der Steuerung wieder das Ziel der Begrenzung der Zuwanderung aufzunehmen.

Wie die Koalitionsfraktionen weiter ausführen, wurde bereits 2016 von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, den Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten auszusetzen. Danach wurde dieser Nachzug zu Personen mit subsidiärem Schutz mit dem im März 2016 in Kraft getretenen Gesetz „zur Einführung beschleunigter Asylverfahren“ zunächst für einen Zeitraum von zwei Jahren ausgesetzt, diese Aussetzung im März 2018 bis Ende Juli 2018 verlängert und danach durch die Begrenzung des Familiennachzugs auf 1.000 Visa pro Monat ersetzt.

Dieses Kontingent von 1.000 Visa pro Monat ist den beiden Fraktionen zufolge seit Juni 2023 ausgeschöpft. Im Jahr 2023 seien vom Bundesverwaltungsamt bereits 11.630 Zustimmungen zur Visumerteilung zum Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten erteilt worden, im Jahr 2024 seien es erstmals 12.000 gewesen. 

Ausweislich des Ausländerzentralregisters hielten sich zum Stichtag 31. März 2025 laut Vorlage 388.074 Menschen mit einer Aufenthaltserlaubnis zum subsidiären Schutz nach Paragraf 25 Absatz 2 Satz 1 Variante 2 des Aufenthaltsgesetzes in Deutschland auf. Für sie bestehe derzeit bei Erfüllung der gesetzlichen Voraussetzungen „grundsätzlich die Möglichkeit, im Rahmen der Kontingentregelung von 1.000 Visa pro Monat Familienzusammenführung geltend zu machen, soweit sich noch Mitglieder der Kernfamilie im Ausland aufhalten und eine Familienzusammenführung dort unzumutbar wäre“. Wie viele dieser Personen bereits in der Kernfamilie in Deutschland leben und keinen Familiennachzug mehr geltend machen können, sei nicht bekannt. 

Das Ziel der Begrenzung der Zuwanderung war im Jahr 2023 aus der Zweckbestimmung des Aufenthaltsgesetzes gestrichen worden, um ein „Zeichen der Offenheit für mehr Zuwanderung gerade im Bereich der Erwerbs- und Bildungsmigration zu setzen“, wie die beiden Fraktionen darlegen. Insbesondere im Hinblick auf „weiterhin bestehende erhebliche irreguläre Migrationsbewegungen“ solle aber klargestellt werden, „dass das Aufenthaltsgesetz nicht nur auf die Steuerung, sondern auch auf die Begrenzung von Zuwanderung ausgerichtet ist“. 

Antrag der Linken

Die Linksfraktion schreibt in ihrem Antrag (21/349), dass das Recht auf Familienleben ein Grund- und Menschenrecht sei, das auch für Menschen auf der Flucht gelte. Die Aussetzung des Familiennachzugs verschließe „einen der wenigen verbliebenen legalen Wege für Geflüchtete“, nach Deutschland zu kommen. Betroffene könnten sich „dazu gezwungen sehen, sich auf gefährliche, illegalisierte Wege zu begeben, um mit ihren engsten Angehörigen zusammenleben zu können“. 

Besonders negative Auswirkungen habe die geplante Aussetzung des Familiennachzugs für unbegleitete minderjährige Geflüchtete mit subsidiärem Schutzstatus, obwohl diese vulnerable Gruppe eigentlich besonders schutzbedürftig sei, heißt es in der Vorlage weiter. Die geplante Aussetzung des Familiennachzugs sei nicht nur für die betroffenen Familien mit großem Leid verbunden, sondern auch „gesellschafts- und integrationspolitisch fatal“. Ein „Ankommen der bereits in Deutschland lebenden Schutzberechtigten“ werde durch die Trennung massiv behindert, und die Sorge um ihre engsten Angehörigen belaste sie, wodurch sowohl der Spracherwerb als auch eine Arbeitsaufnahme erschwert würden. 

Die Bundesregierung wird in dem Antrag zugleich aufgefordert, einen Gesetzentwurf vorzulegen, „mit dem der Nachzug zu subsidiär Schutzberechtigten dem Nachzug zu Flüchtlingen im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention angeglichen wird“. Auch soll die Bundesregierung nach dem Willen der Fraktion unter anderem Maßnahmen ergreifen, um die Visabearbeitung und Verfahren zur Familienzusammenführung mit in Deutschland lebenden Menschen zu beschleunigen. (sto/hau/ste/06.06.2025)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Julia Klöckner

Julia Klöckner

© Julia Klöckner/ Tobias Koch

Klöckner, Julia

Bundestagspräsidentin

Alexander Dobrindt

Alexander Dobrindt

© Benjamin Zibner

Dobrindt, Alexander

Bundesminister des Innern

Dr. Bernd Baumann

Dr. Bernd Baumann

© Dr. Bernd Baumann

Baumann, Dr. Bernd

AfD

Rasha Nasr

Rasha Nasr

© Photothek Media Lab

Nasr, Rasha

SPD

Schahina Gambir

Schahina Gambir

© BTG Fraktion B90/Die Grünen / Stefan Kaminski

Gambir, Schahina

Bündnis 90/Die Grünen

Clara Bünger

Clara Bünger

© Clara Bünger/ Karolina Sobel

Bünger, Clara

Die Linke

Adam Balten

Adam Balten

© Adam Balten / Tobias Ebenberger

Balten, Adam

AfD

Clara Bünger

Clara Bünger

© Clara Bünger/ Karolina Sobel

Bünger, Clara

Die Linke

Julia Klöckner

Julia Klöckner

© Julia Klöckner/ Tobias Koch

Klöckner, Julia

Bundestagspräsidentin

Alexander Throm

Alexander Throm

© Alexander Throm/Tobias Koch

Throm, Alexander

CDU/CSU

Gottfried Curio

Gottfried Curio

© Dr. Gottfried Curio/ Hagen Schnauss

Curio, Dr. Gottfried

AfD

Hakan Demir

Hakan Demir

© Hakan Demir/ Fionn Grosse

Demir, Hakan

SPD

Filiz Polat

Filiz Polat

© Filiz Polat/ Annette Koroll

Polat, Filiz

Bündnis 90/Die Grünen

Detlef Seif

Detlef Seif

© Detlef Seif/Laurence Chaperon

Seif, Detlef

CDU/CSU

Omid Nouripour

Omid Nouripour

© Omid Nouripour/Stefan Kaminski

Nouripour, Omid

Bundestagsvizepräsident

Dokumente

  • 21/321 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Aussetzung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten
    PDF | 265 KB — Status: 03.06.2025
  • 21/349 - Antrag: Familiennachzug zu Schutzbedürftigen erleichtern statt aussetzen
    PDF | 624 KB — Status: 03.06.2025
  • Fundstelle im Plenarprotokoll

Beschluss

  • Überweisung 21/321, 21/349 beschlossen
  • 10:06:24: Nachträglicher Ordnungsruf an MdB Brandner, Stephan (AfD)

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Internetredaktion

Inneres

Sachverständigenstreit um Aussetzung des Familiennachzugs

Zeit: Montag, 23. Juni 2025, 13 Uhr
Ort: Berlin, Paul-Löbe-Haus, Sitzungssaal 4 900

Der Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD „zur Aussetzung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten“ (21/321) ist unter Sachverständigen umstritten. Das wurde während einer öffentlichen Anhörung des Innenausschusses am Montag, 23. Juni 2025, deutlich. Der Gesetzentwurf sieht vor, den Nachzug für zwei Jahre auszusetzen. Zugleich soll eine Familienzusammenführung in Härtefällen weiterhin möglich sein. 

Kein grundgesetzlicher Anspruch auf Familiennachzug

Einig waren sich die Sachverständigen in der Einschätzung, dass es keinen grundgesetzlichen Anspruch auf Familiennachzug für subsidiär Schutzberechtigte gibt. Umstritten blieb, ob die in Paragraf 22 des Aufenthaltsgesetzes geregelten Einzelfallprüfungen eine ausreichende Härtefallregelung erlauben. Aus Sicht des Deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverbandes, des Deutschen Caritasverbandes und des International Refugee Assistance Projects ist das nicht der Fall. 

Kommunalvertreter sprachen sich für den Gesetzentwurf aus, weil damit der Überlastung von Städten, Landkreisen und Gemeinden entgegengewirkt werden könne. Andere Sachverständige hielten die geplante Neuregelung mit Blick auf die angekündigte Migrationswende für nicht ausreichend. 

„Nachvollziehbarer Kriterienkatalog nötig“

Das Vorhaben verstößt laut Kerstin Becker vom Deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverband gegen das grund- und menschenrechtlich garantierte Recht auf Schutz des Familienlebens der Betroffenen, die in der Regel schon seit Jahren auf ein Visum zum Familiennachzug warten. Es widerspreche zudem dem Koalitionsvertrag, laut dem die Familien in den Mittelpunkt gestellt und die „sogenannte illegale Migration“ bekämpft werden solle. Mit dem Entwurf würden aus ihrer Sicht jedoch legale und sichere Migrationswege ausgesetzt. 

Yana Gospodinova vom Deutschen Caritasverband forderte eine verlässliche, wirksame und rechtstaatlich tragfähige Härtefallregelung. „Die Aussetzung kann nur erfolgen, wenn eine offene und einzelfallbezogene Abwägung tatsächlich möglich ist“, sagte sie. Der Verweis auf Paragraf 22 des Aufenthaltsgesetzes reiche dafür „bei Weitem nicht aus“. Diese Norm sei für hochgradige Einzelfälle konzipiert und habe sich bereits in der letzten Aussetzungsphase 2016 bis 2018 als völlig unzureichend für humanitäre Härtefälle erwiesen. Nötig sei eine Norm mit einem nachvollziehbaren Kriterienkatalog, die durch transparente Antragswege eine Verfahrenssicherheit schaffe. 

„Regelung unzureichend im Sinne individueller Prüfung“

Dr. Corinna Ujkašević vom International Refugee Assistance Project hält die Regelung in Paragraf 22 des Aufenthaltsgesetzes ebenfalls für unzureichend im Sinne einer individuellen Prüfung. „Paragraf 22 wird nicht die Abhilfe schaffen, die sich viele erhoffen.“ Ein weiteres großes Problem ist es laut Ujkašević, dass der Gesetzentwurf keine Stichtagsregelung vorsehe. Dadurch würden auch alle laufenden Verfahren betroffen. Die Betroffenen hätten aber wegen der überlangen Verfahrenszeiten bei den deutschen Botschaften schon mehrere Jahre gewartet. 

Dr. Robert Seegmüller, Richter am Bundesverwaltungsgericht Leipzig, hält den Entwurf indes für geeignet, „das mit ihm verfolgte Ziel der Zuwanderungsbegrenzung zu erreichen“. Das Grundgesetz gewähre keine Ansprüche auf Einreise in das Bundesgebiet für Familienangehörige von hier lebenden subsidiär Schutzberechtigten. Auch das Unionsrecht stehe der Begrenzung der Zuwanderung nicht im Wege. Gleichwohl sollte erwogen werden, eine Übergangsregelung für Fälle in das Gesetz aufzunehmen, in denen Deutschland rechtskräftig zur „ermessensfehlerfreien Neubescheidung von Familiennachzugsbegehren verpflichtet worden ist“. 

„Familiennachzug in die Sozialsysteme“

Prof. Dr. Daniel Thym von der Universität Konstanz sagte, subsidiär Schutzberechtigte könnten ihre Familie auch dann nachholen, wenn sie selbst arbeitslos seien und keine Wohnung hätten. Daraus folge „ein Familiennachzug in die Sozialsysteme“, urteilte er. Der Gesetzentwurf unterbinde dies und reagiere damit auf die Nöte der Kommunen. 

Wichtig sei es, wie die Ausnahmeregelungen gehandhabt würden. Paragraf 22 des Aufenthaltsgesetzes biete mit seinem Verweis auf völkerrechtliche Gründe für die nötige Konkretisierung der zuständigen Gerichte eine gute Basis. Bei der Konkretisierung gehe es auch um die Frage, ob ein Zusammenleben im Ausland möglich und zumutbar ist. Der Sturz des Assad-Regimes erhöhe die Wahrscheinlichkeit, dass Syrer künftig seltener Anspruch auf Nachzug haben, erklärte Thym. 

„Aussetzung führt zu dringend notwendigen Entlastungen“

Insbesondere im Bereich der Wohnraumversorgung sowie in den Kindertagesstätten und Schulen wird die Aussetzung zu dringend notwendigen Entlastungen führen, heißt es in der Stellungnahme der Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände. Dr. Klaus Ritgen vom Deutschen Landkreistag sagte während der Anhörung, es gehe auch um den Erhalt der gesellschaftlichen Akzeptanz für Fluchtzuwanderung. 

Johann Friedrich Killmer vom Deutschen Städtetag sieht in der befristeten Aussetzung ein Instrument, um den Städten Entlastung zu verschaffen, auch wenn der Nachzug integrationsfördernd wirke. Finn-Christopher Brüning vom Deutschen Städte- und Gemeindebund sprach sich dafür aus, während der Aussetzung diplomatische Gespräche mit den Herkunftsstaaten zu führen, um die Gründe für das Verlassen der Heimat zu beenden. 

„Härtefallregelung geeignet und ausreichend“

Privatdozent Dr. Roman Lehner von der Georg-August-Universität Göttingen sieht die Härtefallregelung in Paragraf 22 des Aufenthaltsgesetzes als geeignet an. Dass diese ausreichend sei, habe das Bundesverwaltungsgericht bei seiner Entscheidung zum Kindenachzug zu subsidiär Schutzberechtigten im Jahre 2022 bestätigt. 

Marten Franke, Richter am Verwaltungsgericht Köln, hält es für problematisch, dass die derzeit geplante Regelung im Unterschied zu der letzten Aussetzung zwischen 2016 und 2018 auch Personen erfassen solle, die sich bereits auf einer Warteliste zur Terminvergabe für ein Visum befinden oder gar schon förmlich ein Visum beantragt haben.

„Reine Symbolpolitik“

Als „reine Symbolpolitik“ bezeichnete Prof. Dr. Hansjörg Huber von der Hochschule Zittau/Görlitz die Aussetzung. Vor dem Hintergrund von zwei Millionen Asylanträgen von 1990 bis 2024 und vor der Tatsache, dass inzwischen über ein Prozent der afghanischen Bevölkerung (400.000 Menschen) in Deutschland lebe, erscheine die Aussetzung des Nachzugs mit jährlich 12.000 Menschen „wie reine Symbolik ohne spürbare Abhilfe“, sagte er. (hau/23.06.2025)

Dokumente

  • 21/321 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Aussetzung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten
    PDF | 265 KB — Status: 03.06.2025

Tagesordnung

  • 3. Sitzung - Öffentliche Anhörung

Sachverständigenliste

  • Sachverständigenliste - Öffentliche Anhörung am Montag, dem 23. Juni 2025, 13.00 Uhr - Familiennachzug

Stellungnahmen

  • 21(4)012 A - Stellungnahme Prof. Dr. Daniel Thym, Universität Konstanz - Aussetzung des Familiennachzugs - BT-Drucksache 21/321
  • 21(4)012 B - Stellungnahme Deutscher Caritasverband e. V., Berlin - Aussetzung des Familiennachzugs - BT-Drucksache 21/321
  • 21(4)012 C - Stellungnahme Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände - Aussetzung des Familiennachzugs - BT-Drucksachen 21/321, 21/349
  • 21(4)012 D - Stellungnahme Prof. Dr. Hansjörg Huber, MA, Hochschule Zittau/Görlitz - Aussetzung des Familiennachzugs - BT-Drucksache 21/321
  • 21(4)012 E - Stellungnahme Dr. Robert Seegmüller, Richter am Bundesverwaltungsgericht, Leipzig - Aussetzung des Familiennachzugs - BT-Drucksachen 21/321, 21/349
  • 21(4)012 F - Stellungnahme Dr. Corinna Ujkašević, International Refugee Assistance Project | IRAP Europe, Berlin - Aussetzung des Familiennachzugs - BT-Drucksache 21/321
  • 21(4)012 G - Stellungnahme Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband - Gesamtverband e. V., Berlin - Aussetzung des Familiennachzugs - BT-Drucksachen 21/321, 21/349
  • 21(4)012 H - Stellungnahme Marten Franke, Richter am Verwaltungsgericht Köln - Aussetzung des Familiennachzugs - BT-Drucksache 21/321
  • 21(4)012 I - Stellungnahme PD Dr. Ulrich Vosgerau, Berlin - Aussetzung des Familiennachzugs - BT-Drucksachen 21/321, 21/349
  • 21(4)005 - Stellungnahme Deutscher Anwaltverein - Aussetzung des Familiennachzugs - BT-Drucksache 21/321
  • 21(4)010 - Gemeinsame Stellungnahme - Kommissariats der Deutschen Bischöfe und der Bevollmächtigten des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland - Aussetzung des Familiennachzugs - BT-Drucksache 21/321
  • 21(4)015 neu - Stellungnahme PRO ASYL, Frankfurt am Main - Aussetzung des Familiennachzugs - BT-Drucksache 21/321
  • 21(4)016 - Stellungnahme Verband binationaler Familien und Partnerschaften, iaf e. V., Frankfurt am Main - Aussetzung des Familiennachzugs - BT-Drucksache 21/321
  • 21(4)018 - Stellungnahme Deutsches Institut für Menschenrechte - Aussetzung des Familiennachzugs - BT-Drucksache 21/321
  • 21(4)022 - Stellungnahme TERRE des HOMMES, Osnabrück - Aussetzung des Familiennachzugs - BT-Drucksache 21/321
  • 21(4)023 - Stellungnahme Sozialpsychologie zu Flucht und Integration - Aussetzung des Familiennachzugs - BT-Drucksache 21/321

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Deutscher Bundestag, Internetredaktion

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Aussetzung des Familien­nachzugs zu subsidiär Schutz­berechtigten

FOTOMONTAGE, Symbolbild zum Thema Asyl und Familiennachzug in Deutschland. Ein Verkehrsschild mit der Aufschrift: Familiennachzug steht vor Menschen

Die Koalition plant die Aussetzung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten. (© picture alliance / CHROMORANGE | Michael Bihlmayer)

Liveübertragung: Freitag, 27. Juni, 9 Uhr

Über die „Aussetzung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten“ entscheidet der Bundestag am Freitag, 27. Juni 2025, im Anschluss an eine einstündige Debatte. Für die namentliche Abstimmung über den entsprechenden Gesetzentwurf von CDU/CSU und SPD (21/321) sowie die Abstimmung über einen Antrag der Fraktion Die Linke mit dem Titel „Familiennachzug zu Schutzbedürftigen erleichtern statt aussetzen“ (21/349) wird der Innenausschuss eine Beschlussempfehlung abgeben. 

Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen

Laut dem Koalitionsentwurf soll der Familiennachzug für zwei Jahre ausgesetzt werden, um die Aufnahme- und Integrationssysteme der Bundesrepublik zu entlasten. Zugleich soll eine Familienzusammenführung in Härtefällen weiterhin möglich sein. Der Gesetzentwurf sieht neben der Aussetzung des Familiennachzugs zudem vor, in das Aufenthaltsgesetz neben der Steuerung wieder das Ziel der Begrenzung der Zuwanderung aufzunehmen.

Wie die Koalitionsfraktionen ausführen, wurde bereits 2016 von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, den Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten auszusetzen. Danach wurde dieser Nachzug zu Personen mit subsidiärem Schutz mit dem im März 2016 in Kraft getretenen Gesetz „zur Einführung beschleunigter Asylverfahren“ zunächst für einen Zeitraum von zwei Jahren ausgesetzt, diese Aussetzung im März 2018 bis Ende Juli 2018 verlängert und danach durch die Begrenzung des Familiennachzugs auf 1.000 Visa pro Monat ersetzt.

Kontingentregelung von 1.000 Visa pro Monat

Dieses Kontingent von 1.000 Visa pro Monat ist den beiden Fraktionen zufolge seit Juni 2023 ausgeschöpft. Im Jahr 2023 seien vom Bundesverwaltungsamt bereits 11.630 Zustimmungen zur Visumerteilung zum Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten erteilt worden, im Jahr 2024 seien es erstmals 12.000 gewesen. 

Ausweislich des Ausländerzentralregisters hielten sich zum Stichtag 31. März 2025 laut Vorlage 388.074 Menschen mit einer Aufenthaltserlaubnis zum subsidiären Schutz nach Paragraf 25 Absatz 2 Satz 1 Variante 2 des Aufenthaltsgesetzes in Deutschland auf. Für sie bestehe derzeit bei Erfüllung der gesetzlichen Voraussetzungen „grundsätzlich die Möglichkeit, im Rahmen der Kontingentregelung von 1.000 Visa pro Monat Familienzusammenführung geltend zu machen, soweit sich noch Mitglieder der Kernfamilie im Ausland aufhalten und eine Familienzusammenführung dort unzumutbar wäre“. Wie viele dieser Personen bereits in der Kernfamilie in Deutschland leben und keinen Familiennachzug mehr geltend machen können, sei nicht bekannt. 

Aufenthaltsgesetz auf Zuwanderungsbegrenzung ausrichten

Das Ziel der Begrenzung der Zuwanderung war im Jahr 2023 aus der Zweckbestimmung des Aufenthaltsgesetzes gestrichen worden, um ein „Zeichen der Offenheit für mehr Zuwanderung gerade im Bereich der Erwerbs- und Bildungsmigration zu setzen“, wie die beiden Fraktionen darlegen.

Insbesondere im Hinblick auf „weiterhin bestehende erhebliche irreguläre Migrationsbewegungen“ solle aber klargestellt werden, „dass das Aufenthaltsgesetz nicht nur auf die Steuerung, sondern auch auf die Begrenzung von Zuwanderung ausgerichtet ist“. 

Antrag der Linken

Die Linksfraktion schreibt in ihrem Antrag (21/349), dass das Recht auf Familienleben ein Grund- und Menschenrecht sei, das auch für Menschen auf der Flucht gelte. Die Aussetzung des Familiennachzugs verschließe „einen der wenigen verbliebenen legalen Wege für Geflüchtete“, nach Deutschland zu kommen. Betroffene könnten sich „dazu gezwungen sehen, sich auf gefährliche, illegalisierte Wege zu begeben, um mit ihren engsten Angehörigen zusammenleben zu können“. 

Besonders negative Auswirkungen habe die geplante Aussetzung des Familiennachzugs für unbegleitete minderjährige Geflüchtete mit subsidiärem Schutzstatus, obwohl diese vulnerable Gruppe eigentlich besonders schutzbedürftig sei, heißt es in der Vorlage weiter. Die geplante Aussetzung des Familiennachzugs sei nicht nur für die betroffenen Familien mit großem Leid verbunden, sondern auch „gesellschafts- und integrationspolitisch fatal“. Ein „Ankommen der bereits in Deutschland lebenden Schutzberechtigten“ werde durch die Trennung massiv behindert, und die Sorge um ihre engsten Angehörigen belaste sie, wodurch sowohl der Spracherwerb als auch eine Arbeitsaufnahme erschwert würden.

Die Bundesregierung wird in dem Antrag zugleich aufgefordert, einen Gesetzentwurf vorzulegen, „mit dem der Nachzug zu subsidiär Schutzberechtigten dem Nachzug zu Flüchtlingen im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention angeglichen wird“. Auch soll die Bundesregierung nach dem Willen der Fraktion unter anderem Maßnahmen ergreifen, um die Visabearbeitung und Verfahren zur Familienzusammenführung mit in Deutschland lebenden Menschen zu beschleunigen. (sto/hau/24.06.2025)

Dokumente

  • 21/321 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Aussetzung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten
    PDF | 265 KB — Status: 03.06.2025
  • 21/349 - Antrag: Familiennachzug zu Schutzbedürftigen erleichtern statt aussetzen
    PDF | 624 KB — Status: 03.06.2025

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

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https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2025/kw23-de-familiennachzug-1083664

Stand: 25.06.2025