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Ordnungsrecht

Das Ordnungsrecht gibt dem amtierenden Sitzungspräsidenten eine Reihe von Möglichkeiten, Störungen in einer Plenarsitzung abzuwehren. Verletzt ein Abgeordneter die parlamentarische Ordnung, kann ein Ordnungsruf erteilt werden. Schweift ein Redner vom Thema ab, ist ein Sachruf möglich. Geschieht dies gegenüber einem Redner in einer Debatte dreimal, kann ihm das Wort entzogen werden. Bei grober Ordnungsverletzung kann ein Abgeordneter sogar für bis zu 30 Sitzungstage von den Verhandlungen ausgeschlossen werden. Die Geschäftsordnung gibt dem Präsidenten auch das Recht, bei Störungen durch Besucher das Notwendige zu veranlassen.

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Ordnungsruf

Mit dem Ordnungsruf kann der Sitzungspräsident den Redner, der die parlamentarische Ordnung beispielsweise durch Beleidigungen oder andere Störungen verletzt, förmlich zur Ordnung rufen. Legt der Abgeordnete Einspruch ein, muss der Bundestag darüber entscheiden, ohne dass eine Debatte geführt wird. Der Ordnungsruf ist in der Geschäftsordnung des Bundestages geregelt.

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Opposition

Die Opposition (lateinisch „opponere“: sich entgegenstellen, dagegensetzen) sind die Fraktionen im Parlament, die sich als Minderheit gegen die Bundesregierung und die Fraktionen der Regierungsmehrheit stellen. Die politische Opposition ist ein wesentliches Element moderner Demokratien, da sie die parlamentarischen Kontrollaufgaben gegenüber der Exekutive wahrnimmt.

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Obleute

Obleute sind Abgeordnete, die in den Ausschüssen Hauptansprechpartner ihrer Fraktionsführung sind. In jedem Ausschuss gibt es je Fraktion einen Obmann oder eine Obfrau. Bei den Ausschussberatungen bestimmen sie den Kurs der Fraktion entscheidend mit und formulieren deren Interessen. Sie stimmen zudem die Tagesordnungen ab und planen die Beratungen. Für die Fraktionen sind die Obleute Mittler der Ausschussarbeit, weil sie einen guten Überblick über den Stand der Detailarbeit in ihrem Ausschuss haben.

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Online-Petition

Auf der Internetseite des Deutschen Bundestages können Bürgerinnen und Bürger seit September 2005 Petitionen auch online einreichen oder mitzeichnen. Anders als bei klassisch, also per Post, eingereichten Petitionen, können Online-Petitionen auch öffentlich im Forum diskutiert werden. Über die Anliegen berät der Petitionsausschuss des Bundestages.

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Ostseeparlamentarierkonferenz, BSPC

(BSPC)

Die Ostseeparlamentarierkonferenz, Baltic Sea Parliamentary Conference (BSPC), ist das parlamentarische Forum der Ostseeregion. Sie wurde 1991 auf Initiative des damaligen finnischen Parlamentspräsidenten gegründet mit dem Ziel, eine gemeinsame Identität innerhalb der Ostseeregion durch eine engere Zusammenarbeit zwischen den nationalen und regionalen Parlamenten zu fördern. Standen zu Beginn umweltpolitische Themen und Fragen der maritimen Sicherheit im Vordergrund, so werden heute auch wirtschafts- und sozialpolitische Fragen ebenso wie Fragen zum Klimawandel und der Energiepolitik von den Teilnehmerstaaten diskutiert.

In der Ostseeparlamentarierkonferenz sind die Parlamente folgender Länder und Regionen vertreten:

Åland, Baltische Versammlung, Bundesrepublik Deutschland,  Dänemark, Estland, Europäisches Parlament, Europarat, Färöer-Inseln, Finnland, Freie Hansestadt Bremen, Freie und Hansestadt Hamburg, Island, Lettland, Litauen, Mecklenburg-Vorpommern, Nordischer Rat, Norwegen, Versammlung der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit (OSZE), Polen, Schleswig-Holstein, Schweden


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OSZE, Parlamentarische Versammlung

(osze)

Die Parlamentarische Versammlung der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE-PV) vereint 323 Parlamentarier und Parlamentarierinnen aus der 57 Staaten umfassenden OSZE-Region, die Europa, Asien und Nordamerika verbindet. So bietet sie ein Forum für politischen Dialog, spielt eine führende Rolle bei Wahlbeobachtungen und stärkt die internationale Zusammenarbeit zur Umsetzung gemeinsamer Selbstverpflichtungen auf den Feldern von Sicherheit und Politik, von Wirtschaft und Umwelt sowie von Demokratie und Menschenrechten.

Hauptaufgabe ist es, einen interparlamentarischen Dialog zu ermöglichen, der ein wichtiger Teil der Gesamtbemühungen ist, sich den Herausforderungen der Demokratie in den 57 Teilnehmerstaaten von Nordamerika und Eurasien zu stellen. Als regionale Abmachung gemäß der Charta der Vereinten Nationen ist die OSZE primär ein Instrument für Frühwarnung, Konfliktprävention, Krisenmanagement und Konfliktnachsorge. Ihre Parlamentarische Versammlung wurde in Übereinstimmung mit der Charta von Paris aus dem Jahre 1990 gegründet, um als älteste noch bestehende OSZE-Institution das Engagement der nationalen Parlamente in der OSZE zu stärken.

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Öffentliche Ausschreibungen

Bekanntmachungen veröffentlicht die Verwaltung des Deutschen Bundestages ausschließlich auf www.bund.de und www.evergabe-online.de. Auf der Homepage des Deutschen Bundestages werden sie nicht mehr veröffentlicht.

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Öffentliche Petition

Mit einer öffentlichen Petition können Bürgerinnen und Bürger ein konkretes Anliegen einem großen Publikum bekannt machen und erhalten Gelegenheit, hierfür Unterstützer, das heißt Mitzeichner, zu erreichen. Auf den Internetseiten des Bundestages gibt es dafür eigens ein Formular.

Für jede öffentliche Petition, die eingereicht wird, ist außerdem ein Diskussionsforum eingerichtet. Darin können Interessierte und Mitzeichner die Petition und die damit verbundene Thematik online diskutieren.

Über die Petitionen berät der Petitionsausschuss des Bundestages.

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