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Service Bundestagspräsident

Der Bundestagspräsident repräsentiert den Bundestag und damit das frei und unmittelbar gewählte Verfassungsorgan der Bundesrepublik Deutschland. Protokollarisch bekleidet er nach dem Bundespräsidenten das zweithöchste Amt im Staat – vor der Bundeskanzlerin oder dem Bundeskanzler und dem Bundesratspräsidenten. Er steht dem Bundestag vor, wahrt die Rechte des Parlaments, vertritt es nach außen und ist der Dienstherr aller Mitarbeiter der Bundestagsverwaltung. Unterstützt wird der Bundestagspräsident in seiner Arbeit durch das Bundestagspräsidium und den Ältestenrat.

Der Bundestagspräsident leitet die Plenarsitzungen. Er eröffnet und schließt die Sitzungen, ruft die Tagesordnungspunkte auf und erteilt den Rednern das Wort. Insgesamt sorgt der Präsident für die Einhaltung der parlamentarischen Ordnung während der Sitzungen. Er darf Abgeordnete ermahnen, ihnen das Wort entziehen und sie sogar bis zu 30 Sitzungstage von Plenar- und Ausschusssitzungen ausschließen. Bei der Leitung der Plenarsitzungen wechseln sich der Präsident und die Vizepräsidentinnen und -präsidenten in der Regel alle zwei Stunden ab. Die Leitungs- und Ordnungsgewalt geht dabei jeweils auf den sogenannten amtierenden Präsidenten über.

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