Service

Föderalismusreform

Die 2006 von Bundestag und Bundesrat mit der notwendigen Zweidrittelmehrheit beschlossene Föderalismusreform ist die umfangreichste Änderung des Grundgesetzes in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland. Mit Änderungen an insgesamt 20 Artikeln des Grundgesetzes regelt die Föderalismusreform die gesetzgeberischen Zuständigkeiten von Bund und Ländern neu. Einer der Kernpunkte der Reform ist es, die Zahl der Bundesgesetze zu reduzieren, die der Zustimmung des Bundesrats bedürfen (> Zustimmungsgesetz). Dem gegenüber werden Zuständigkeiten auf die Länder verlagert. Die Länder sind unter anderem für Strafvollzug und Ladenschluss zuständig. Atomenergie, Terrorabwehr und das Meldewesen sind Bundessache.

Mehr Rechte hat der Bund auch im Umweltbereich in der Abfallwirtschaft. In Wissenschaft und Forschung an Hochschulen können Bund und Länder bei Vorhaben überregionaler Bedeutung zusammenwirken. Mit der Föderalismusreform II im Jahr 2009 wurden die Finanzbeziehungen zwischen Bund und Ländern modernisiert. So soll eine Schuldenbremse dafür sorgen, dass Bund und Länder keine neuen Schulden machen. Die Neuregelung fand für Bund und Länder erstmals für das Haushaltsjahr 2011 Anwendung.

Marginalspalte