Service
Zustimmungsgesetze
Zustimmungsgesetze sind Gesetze, die die Rechte der Bundesländer in besonderer Weise berühren. Ein Nein des Bundesrats zu einem solchen Gesetz kann vom Bundestag nicht überstimmt werden. In solchen Fällen kann der Vermittlungsausschuss angerufen werden, der nach einem Kompromiss sucht. Dieser muss dann erneut vom Bundestag verabschiedet werden und die Zustimmung des Bundesrats finden. Zustimmungsgesetze sind, wie im Grundgesetz ausdrücklich aufgeführt, unter anderem solche, die das Grundgesetz ändern, das Finanzaufkommen der Länder betreffen und in ihre Verwaltungshoheit eingreifen. (> Gesetzgebung, > Einspruchsgesetz)