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Negatives Stimmgewicht
Im Zusammenhang mit Überhangmandaten kam es bei Wahlen regelmäßig zu dem Effekt des negativen Stimmgewichts. Dabei konnte sich ein Weniger an Zweitstimmen in besonderen Fällen für eine Partei positiv auswirken oder umgekehrt. Diese Besonderheit kam durch die Verrechnung von Erst- und Zweitstimmenmandaten zustande. Da das Verfahren teilweise dem Grundsatz der Gleichheit und der Unmittelbarkeit der Wahl widersprach, forderte das Bundesverfassungsgericht den Bundestag auf, die entsprechenden Regelungen zu korrigieren; durch eine Wahlrechtsreform wird der Effekt des negativen Stimmgewichts nun durch Ausgleichsmandate verhindert. (> Bundestagswahl, > Wahlrecht)