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Negatives Stimmgewicht

Im Zusammenhang mit Überhangmandaten kam es bei Wahlen regelmäßig zu dem Effekt des negativen Stimmgewichts. Dabei konnte sich ein Weniger an Zweitstimmen in besonderen Fällen für eine Partei positiv auswirken oder umgekehrt. Diese Besonderheit kam durch die Verrechnung von Erst- und Zweitstimmenmandaten zustande. Da das Verfahren teilweise dem Grundsatz der Gleichheit und der Unmittelbarkeit der Wahl widersprach, forderte das Bundesverfassungsgericht den Bundestag auf, die entsprechenden Regelungen zu korrigieren; durch eine Wahlrechtsreform wird der Effekt des negativen Stimmgewichts nun durch Ausgleichsmandate verhindert. (> Bundestagswahl, > Wahlrecht)

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Nachrücker, Nachfolger

Scheidet ein Abgeordneter aus dem Bundestag aus, dann rückt in der Regel ein Bewerber von der Landesliste derjenigen Partei nach, für die der ausscheidende Abgeordnete kandidiert hatte. Dies gilt auch, wenn der ausscheidende Abgeordnete direkt gewählt worden war. Der Nachrücker wird vom Landeswahlleiter bestimmt. Ist auf der Landesliste kein Kandidat mehr verfügbar, bleibt der Abgeordnetensitz unbesetzt.

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Nachtragshaushalt

Ein beschlossener Haushalt muss nachträglich verändert werden, wenn bewilligte Ausgaben nicht ausreichen oder nicht geplante Ausgaben nötig werden. Dieser Nachtragshaushalt wird vom Bundesfinanzminister aufgestellt, vom Bundeskabinett als Gesetzentwurf verabschiedet und nach Beratung im Haushaltsausschuss vom Bundestag beschlossen. Anschließend berät der Bundesrat, dessen Zustimmung allerdings nicht erforderlich ist. Das Nachtragshaushaltsgesetz und der Nachtragshaushaltsplan müssen dem Bundestag bis zum Ende des Haushaltsjahrs vorliegen. Ein Nachtragshaushaltsgesetz ist nicht notwendig, wenn die Mehrausgaben im Einzelfall höchstens fünf Millionen Euro betragen oder wenn Rechtsverpflichtungen erfüllt werden müssen. (> Haushaltsplan)

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Nachwahl

Für eine Nachwahl kann es zwei Gründe geben. Entweder konnte die Wahl in einem Wahlkreis oder Wahlbezirk nicht stattfinden, zum Beispiel wegen einer Naturkatastrophe, oder ein zugelassener Wahlkreiskandidat starb noch vor der Bundestagswahl. Im ersten Fall muss die Wahl in diesem Wahlbezirk oder Wahlkreis innerhalb von drei Wochen nach der Bundestagswahl nachgeholt werden, im zweiten Fall innerhalb von sechs Wochen.

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Namentliche Abstimmung

Eine Fraktion oder mindestens fünf Prozent der Abgeordneten können eine namentliche Abstimmung verlangen. Namentlich abgestimmt wird meist bei politisch besonders umstrittenen Fragen. Dafür haben die Abgeordneten Stimmkarten, auf denen ihr Name und ihre Fraktion stehen. Blaue Karten bedeuten „Ja“, rote „Nein“, weiße Karten bedeuten „Stimmenthaltung“. Die Karten, die die Abgeordneten in Urnen werfen, werden von den Schriftführern gezählt. Das Ergebnis wird von dem Sitzungspräsidenten bekannt gegeben und im Internet veröffentlicht. Auch die Namensliste wird veröffentlicht. Unzulässig ist eine namentliche Abstimmung über bestimmte Verfahrensfragen wie die Überweisung einer Vorlage an einen Ausschuss.

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Nationalhymne

Das Lied der Deutschen

August Heinrich Hoffmann von Fallersleben verfasste das „Lied der Deutschen“ am 26. August 1841. (picture alliance / photothek | Ute Grabowsky)

 

Einigkeit und Recht und Freiheit
für das deutsche Vaterland!
Danach lasst uns alle streben
brüderlich mit Herz und Hand!
Einigkeit und Recht und Freiheit
sind des Glückes Unterpfand;
|:Blüh' im Glanze dieses Glückes,
blühe, deutsches Vaterland!:|

 


Das Lied der Deutschen

August Heinrich Hoffmann von Fallersleben verfasste das „Lied der Deutschen“ am 26. August 1841 während eines Aufenthalts auf der damals noch zu England gehörenden Insel Helgoland. Der Text griff die Sehnsucht nach Freiheit und nationaler Einheit auf, wie sie bereits seit den Befreiungskriegen von der deutschen Einheits- und Freiheitsbewegung in zahlreichen Liedern zum Ausdruck gebracht worden war. Als Melodie wählte Hoffmann das von Haydn 1797 vertonte Gedicht „Gott erhalte Franz den Kaiser“. Am 1. September 1841 lag das „Lied der Deutschen“ als gedruckte Fassung im Verlag Hoffmann & Campe vor. Am 5. Oktober 1841 wurde es schließlich vom 1832 gegründeten Männerchor „Hamburger Liedertafel“ erstmals öffentlich vorgetragen.

In den Revolutionsjahren 1848/49 wurde das „Lied der Deutschen“ von vielen gesungen, ohne dass es den Charakter einer Nationalhymne angenommen hätte. Danach geriet das Lied zunehmend in Vergessenheit. Erst gegen Ende des 19. Jahrhunderts erlebte es eine Renaissance. Am 9. August 1890 wurde es anlässlich der Übergabe Helgolands an das Deutsche Reich erstmals zu einem offiziellen Anlass gesungen. In der Folge wurde es zu einem der meistgesungenen Lieder im Deutschen Reich.

Hymne der Weimarer Republik

Am 11. August 1922, dem Verfassungstag der Weimarer Republik, sprach sich Reichspräsident Friedrich Ebert in einer Veröffentlichung in der Vossischen Zeitung für das „Lied der Deutschen“ als Nationalhymne aus. Damit machte er indirekt von seiner Befugnis Gebrauch, als Staatsoberhaupt über die Festlegung von Staatssymbolen bestimmen zu können. Mit der Besinnung auf das Nationalgefühl sollten die Vorbehalte großer Teile der Bevölkerung gegen die neue Republik überwunden werden. Für die Reichswehr legte er in einer Anordnung vom 17. August 1922 das „Lied der Deutschen“ auch offiziell als Nationalhymne fest.

Nach 1933 missbrauchten die Nationalsozialisten insbesondere die erste Strophe zur Legitimierung ihrer expansionistischen Kriegsziele. Bei offiziellen Anlässen wurde die erste Strophe zusammen mit dem Kampflied der NSDAP („Horst-Wessel-Lied“) als deutsche Hymne gespielt und gesungen.

Nationalhymne der Bundesrepublik Deutschland

Aufgrund der Diskreditierung des Liedes durch die Nationalsozialisten ließ Bundespräsident Theodor Heuss 1950 eine neue Hymne texten und komponieren, die jedoch in der Öffentlichkeit nur wenig Anklang fand. Im Frühjahr 1952 einigte sich Heuss deshalb mit Bundeskanzler Konrad Adenauer auf das von diesem favorisierte „Lied der Deutschen“ als Nationalhymne. In Anlehnung an die Entscheidung Eberts reklamierte auch Bundespräsident Theodor Heuss für sich als Staatsoberhaupt die Befugnis, Melodie und Text der Nationalhymne festzulegen. Die Entscheidung erfolgte in einen Briefwechsel mit Bundeskanzler Adenauer, um auf diese Weise auch die von Juristen für erforderlich gehaltene Gegenzeichnung seiner Anordnung durch die Regierung zu gewährleisten. In diesem Briefwechsel wurde auch festgelegt, dass bei offiziellen Anlässen nur die dritte Strophe gesungen werden sollte.

In Anknüpfung an den Briefwechsel zwischen Heuss und Adenauer erklärte Bundespräsident Richard von Weizsäcker im Frühjahr 1991 in einem Briefwechsel mit Bundeskanzler Helmut Kohl die dritte Strophe des „Lieds der Deutschen“ zur Nationalhymne der Bundesrepublik Deutschland.

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NATO PV - Parlamentarische Versammlung der NATO

Logo der NATO-PV

Logo der NATO-PV (NATO PA)

Seit 1955 begleitet die Parlamentarische Versammlung der NATO (NATO PV) die Arbeit der Regierungsorganisation NATO (North Atlantic Treaty Organization). 

Die NATO PV ist ein Diskussionsforum, in dem insgesamt 281 Parlamentarierinnen und Parlamentarier aus den 32 NATO-Mitgliedsländern über sicherheits- und verteidigungspolitische Themen beraten.

Weiter können Delegierte aus zehn assoziierten Staaten (Armenien, Aserbaidschan, Bosnien und Herzegowina, Georgien, Österreich, Republik Moldau, Schweden, Schweiz, Serbien, Ukraine) an den Beratungen teilnehmen. Seit 2014 ist der assoziierte Status der Russischen Föderation ausgesetzt. Gründe dafür sind die Annexion der Krim durch Russland und die unterschiedlichen Einschätzungen der Umstände im Zusammenhang mit der Annexion.

Weitere assoziierte Mitglieder und Partner aus dem Mittelmeerraum sind Algerien, Israel, Jordanien und Marokko. Außerdem kann eine zehnköpfige Delegation vom Europäischen Parlament an den Tagungen teilnehmen. Weitere acht Länder (Australien, Ägypten, Japan, Kasachstan, Kosovo, der palästinensische Legislativrat, Südkorea sowie Tunesien) können parlamentarische Beobachterdelegationen entsenden.


Der Deutsche Bundestag entsendet zwölf Abgeordnete, die sich auf die fünf Ausschüsse für Politik, Verteidigung und Sicherheit, Wirtschaft und Sicherheit, die Zivile Dimension der Sicherheit sowie Wissenschaft und Technologie verteilen. Der Bundesrat entsendet sechs Mitglieder.

Die Delegation wird geleitet vom schleswig-holsteinischen Abgeordneten Dr. Johann Wadephul  (CDU/CSU). Die Abgeordnete für Schaumburg und Nienburg Marja-Liisa Völlers (SPD) ist stellvertretende Delegationsleiterin. Am 1. April 2020 hat der Abgeordnete Wolfgang Hellmich (SPD) das Amt des Schatzmeisters der NATO PV übernommen. Die NATO PV finanziert sich aus Beiträgen der Mitgliedsparlamente.

 

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Nebentätigkeiten

Die Abgeordneten haben aufgrund der Verhaltensregeln nach Paragraf 45 des Abgeordnetengesetzes insbesondere zu ihren Nebentätigkeiten gegenüber dem Bundestagspräsidenten oder der Bundestagspräsidentin umfangreiche Anzeigepflichten. Dazu zählen Angaben zur beruflichen Tätigkeit vor der Mitgliedschaft im Bundestag, zu vergüteten Tätigkeiten neben dem Mandat und zu Funktionen in Unternehmen sowie in Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts. Auch Funktionen in Vereinen, Verbänden und Stiftungen müssen angezeigt werden, genauso wie Beteiligungen an Kapital oder Personengesellschaften und Vereinbarungen über künftige Tätigkeiten oder Vermögensvorteile.

Die Abgeordneten müssen ihre Nebeneinkünfte auf Euro und Cent genau anzeigen, sofern sie monatlich über 1.000 Euro oder jährlich über 3.000 Euro liegen. In Zweifelsfragen sind die Abgeordneten verpflichtet, sich durch Rückfragen beim Bundestagspräsidenten oder der Bundestagspräsidentin über den Inhalt ihrer Pflichten nach den Verhaltensregeln zu vergewissern. Die Angaben der Abgeordneten werden nach Maßgabe des Paragrafen 47 des Abgeordnetengesetzes auf den Internetseiten des Bundestages veröffentlicht. Bei Verstößen gelten die Verfahrensvorschriften und die Sanktionen nach Paragraf 51 des Abgeordnetengesetzes.

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