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Ordnungsrecht

Das Ordnungsrecht gibt dem amtierenden Sitzungspräsidenten eine Reihe von Möglichkeiten, Störungen in einer Plenarsitzung abzuwehren. Verletzt ein Abgeordneter die parlamentarische Ordnung, kann ein Ordnungsruf erteilt werden. Schweift ein Redner vom Thema ab, ist ein Sachruf möglich. Geschieht dies gegenüber einem Redner in einer Debatte dreimal, kann ihm das Wort entzogen werden. Bei grober Ordnungsverletzung kann ein Abgeordneter sogar für bis zu 30 Sitzungstage von den Verhandlungen ausgeschlossen werden. Die Geschäftsordnung gibt dem Präsidenten auch das Recht, bei Störungen durch Besucher das Notwendige zu veranlassen.

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