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Ratifizierung

Für völkerrechtliche Verträge, die von der Bundesregierung ausgehandelt wurden, ist die Zustimmung oder Mitwirkung des Bundestages und des Bundesrats in der Form eines Bundesgesetzes erforderlich, sofern sie die politischen Beziehungen des Bundes regeln oder sich auf Gegenstände der Bundesgesetzgebung beziehen. Auch grundlegende Reformen der Europäischen Union wie der Vertrag von Lissabon oder die Aufnahme neuer Mitgliedstaaten müssen in jedem Mitgliedsland der Europäischen Union ratifiziert werden. Im Bundestag wird die Ratifizierung in zwei Lesungen vorgenommen. Nach Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens in Bundestag und Bundesrat schließt der Bundespräsident im Namen des Bundes die Verträge, indem er sie mit seiner Unterschrift bestätigt und im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Von der Ratifizierung unabhängig ist eine eventuell erforderliche innerstaatliche Umsetzung der Verträge.

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