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Haushalt

Überweisungen im vereinfachten Verfahren

Ohne Aussprache hat der Bundestag am Donnerstag, 24. November 2022, zwei Vorlagen zur weiteren Beratung in die Ausschüsse überwiesen:

Sanktionsdurchsetzungsgesetz: Sanktionen sollen in Zukunft besser durchgesetzt werden können. Dazu hat die Bundesregierung den Entwurf eines zweiten Gesetzes zur effektiveren Durchsetzung von Sanktionen (20/4534) eingebracht. Bei den weiteren Beratungen übernimmt der Finanzausschuss die Federführung. Eine der wichtigsten Maßnahmen besteht in der Einrichtung einer Zentralstelle für Sanktionsdurchsetzung auf Bundesebene. Dort soll auch eine Hinweisannahmestelle eingerichtet werden. Außerdem sieht der Gesetzentwurf vor, dass bei Immobilientransaktionen nicht mehr mit Bargeld bezahlt werden darf. Der Nationale Normenkontrollrat hält die von der Regierung dargestellten Regelungsfolgen für „nachvollziehbar und methodengerecht“. Der Gesetzentwurf ist identisch mit einem von den Koalitionsfraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP bereits eingebrachten Entwurf (20/4326).

Commercial Courts: Die Unionsfraktion macht sich für die Einführung von Commercial Courts an Oberlandesgerichten stark. Diese sollen für Handelssachen mit internationalem Bezug ab einem Streitwert von über zwei Millionen Euro zuständig sein. Dabei soll es die Möglichkeit geben, „das gesamte Verfahren einschließlich Verhandlung, Schriftsätze und Urteil in englischer Sprache zu führen“, wie die Fraktion in einem Antrag (20/4334) ausführt, der im Rechtsausschuss federführend beraten wird. Für internationale Handelssachen, die nicht in die Zuständigkeit der vorgeschlagenen Commercial Courts fallen, sollen nach Willen der Union ferner spezialisierte Kammern an den Landgerichten entstehen. Für die Umsetzung soll die Bundesregierung eine entsprechende Landesöffnungsklausel im Gerichtsverfassungsgesetz einfügen sowie die Zivilprozessordnung und das AGB-Recht anpassen, fordern die Abgeordneten. Von der Einführung der Commercial Courts, die – wie die Union anführt – auch vom Bundesrat vorgeschlagen wird, versprechen sich die Abgeordneten eine nachhaltige Stärkung der staatlichen Ziviljustiz in internationalen Wirtschaftsstreitigkeiten. Zudem sieht die Union eine mögliche Stärkung des Gerichtsstandortes Deutschland im internationalen Wettbewerb. 

Organspende: Die AfD-Fraktion fordert, die sogenannte Cross-over-Lebendspende als Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung zu erlauben. Damit sollen aus Sicht der Fraktion die Überlebenschancen von Dialysepatienten verbessert werden. Ein entsprechender Antrag (20/4565) wurde zur weiteren Beratung an den Gesundheitsausschuss überwiesen. Mehr als 10.000 Dialysepatienten stünden auf der Warteliste für eine Spenderniere. Wegen der wenigen Spenderorgane betrage die Wartezeit im Durchschnitt sechs bis acht Jahre, heißt es in dem Antrag der Fraktion. Die Alternative zum Warten auf ein postmortal entnommenes Organ sei die Lebendspende. Die in Deutschland erlaubte Lebendnierenspende an nahestehende Personen scheitere jedoch in vielen Fällen an Unverträglichkeiten. Abhilfe würde die Überkreuz-Lebendspende (Cross-over-Spende) schaffen, bei der zwei geeignete Spender-Empfänger-Paare die gespendeten Organe untereinander tauschen könnten. Die Abgeordneten fordern eine gesetzliche Regelung, um Überkreuz-Lebendspenden von Nieren zu ermöglichen. Zudem müssten die organisatorischen Voraussetzungen zur Identifizierung der passenden Spender-Empfänger-Paare geschaffen werden. Die Eingriffe sollten von der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) bezahlt werden.

Mortalitätsregister: Ein weiterer Antrag der AfD-Fraktion trägt den Titel „Einführung, Aufbau und Betrieb eines nationalen Mortalitätsregisters für Forschungszwecke“ (20/4566). Die Vorlage wird federführend im Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung beraten. Für die epidemiologische Forschung und den damit verbundenen Gesundheitsschutz der Bevölkerung seien zuverlässige Daten zur Mortalität unerlässlich, heißt es in dem Antrag. Die Einrichtung eines nationalen Mortalitätsregisters würde eine zentrale Qualitätssicherung von Todesbescheinigungen und einen schnellen Datenzugriff ermöglichen, wodurch eine Intensivierung der epidemiologischen Forschung mit Mortalitätsdaten zu erwarten wäre, die auch zur Verbesserung der Datenqualität in der Todesursachenstatistik beitragen dürfte.

Polen: Ein weiterer Antrag der AfD-Fraktion widmet sich dem Verhältnis von Deutschland und Polen. Die Vorlage mit dem Titel „Interessen der Deutschen Minderheit in Polen schützen – Gute Freundschaft mit Polen pflegen“ (20/4567) wurde zur federführenden Beratung in den Auswärtigen Ausschuss überwiesen. Wie die Abgeordneten in ihrem Antrag schreiben, habe die polnische Seite die Mittel für den muttersprachlichen Deutschunterricht der deutschen Minderheit in Polen gekürzt und dies mit Vertragsverletzungen Deutschlands begründet. Die polnische Regierung habe gleichwohl deutlich gemacht, dass eine einvernehmliche Lösung möglich sei. Dies setze aus ihrer Sicht voraus, dass eine dauerhafte Finanzierung des muttersprachlichen Polnischunterrichts in Deutschland sichergestellt werde und sich der Zugang zum muttersprachlichen Polnischunterricht in den Bundesländern merklich verbessere. Die Antragsteller fordern die Bundesregierung unter anderem auf, zusätzlich zehn Millionen Euro im Etat des Auswärtigen Amtes zur Finanzierung des Deutschunterrichts und Sicherung der Arbeitsplätze der von den Kürzungen betroffenen Deutschlehrer bereitzustellen. „Es muss verhindert werden, dass die Deutschlehrer in Polen in andere Berufe wechseln und dann vielleicht nicht mehr für eine Rückkehr zur Verfügung stehen. Daher bedarf es hier einer Übergangslösung in Form der Bereitstellung von Geldern durch den Bund bis eine Einigung mit der polnischen Seite gefunden ist“, schreiben die Abgeordneten.

Ausschusssitzungen: An den Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung wurde ein AfD-Antrag zur Änderung der Geschäftsordnung des Bundestages überwiesen (20/4568). Konkret geht es bei der Vorlage darum, Überschneidungen von Plenar- und Ausschusssitzungen zu vermeiden. Konkret verlangt die Fraktion, im Paragrafen 20 der Geschäftsordnung den Passus „Sitzungen des Bundestages finden nicht zeitlich überschneidend zu Sitzungen der Ausschüsse oder anderer Gremien des Bundestages statt; Ausnahmen im Einzelfall kann der Ältestenrat vereinbaren“ zu ergänzen. Im Paragrafen 60 der Geschäftsordnung soll nach dem Willen der Fraktion folgender Satz hinzugefügt werden: „Ausschusssitzungen dürfen nicht zeitgleich mit Plenarsitzungen anberaumt werden; Ausnahmen im Einzelfall kann der Ältestenrat vereinbaren.“

Entwicklungspolitik: „Feministische Entwicklungspolitik stoppen – stattdessen Frauen- und Mädchenrechte effektiv stärken“ lautet der Titel eines weiteren Antrags der AfD (20/4569), der federführend im Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung beraten wird. Im Einzelnen verlangt die Fraktion, dass die deutsche Entwicklungszusammenarbeit mehr als bisher die internationalen Übereinkommen und Verpflichtungen in Bezug auf Frauen- und Mädchenrechte thematisiert und dabei auch die nationalen Identitäten und Kulturen der Vertragsstaaten berücksichtigt. Der Aktionsplan des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung zur Gleichberechtigung 2016 bis 2020 müsse überarbeitet und dem Bundestag vorgelegt werden. Im Aktionsplan soll nach dem Willen der Fraktion das „Gender Mainstreaming als ideologisierte Form in der Entwicklungszusammenarbeit“ gestrichen werden, um die Stärkung der Frauen- und Mädchenrechte umfassend zur Geltung zu bringen. Darüber hinaus fordern die Abgeordneten, Frauen- und Mädchenrechte einerseits und Gender Mainstreaming andererseits begrifflich abzugrenzen, da sie sich „in der realen gesellschaftlichen Praxis diametral gegenüberstehen“. Auf Gender Mainstreaming basierende Entwicklungsprojekte müssten umgehend eingestellt werden, heißt es in dem Antrag. Zur Begründung schreibt die Fraktion, Gender Mainstreaming laufe den Zielen und Werten des Feminismus zuwider. Während der Feminismus darauf abziele, die Lebensbedingungen von Frauen weltweit zu verbessern und Chancengleichheit mit den Männern herzustellen, führe Gender Mainstreaming dazu, dass geschützte Räume wie Frauenumkleiden, Frauentoiletten, Frauen- und Geburtshäuser in der Praxis abgeschafft würden, weil sich jeder, der sich unabhängig vom biologischen Geschlecht als weibliche definiere, Zugang zu ihnen verschaffen könne. Die daraus resultierenden Widersprüche würden in den oft stark patriarchalisch geprägten Empfängerländern der Entwicklungshilfe stärker wahrgenommen, was die Akzeptanz der Hilfen verringere oder Anreize schaffe, sich mithilfe fingierter Geschlechtsminderheiten zusätzliche Entwicklungsgelder „zu erschleichen“, argumentiert die Fraktion.

Parlamentsreform: „Die Demokratie stärken – Klare Reformen für ein modernes und bürgernahes Parlament“, so lautet der Titel eines CDU/CSU-Antrags (20/4587), der federführend im Geschäftsordnungsausschuss beraten wird. Nach dem Willen der Fraktion soll der Ausschuss Empfehlungen erarbeiten, wie die Geschäftsordnung des Bundestages in einer Reihe von Punkten geändert werden könnte. Als Schwerpunkte werden eine wirksamere und lebendigere Regierungsbefragung mit besserer parlamentarischer Kontrolle, bedeutende und attraktive Debatten im Plenum, eine Stärkung und Sichtbarmachung der Ausschüsse und eine klarere und verständlichere Geschäftsordnung genannt. Die Unionsfraktion plädiert unter anderem dafür, die regelmäßige Dauer der Regierungsbefragung von 60 auf 120 Minuten zu verdoppeln und auf die bisherige 90-minütige Fragestunde zu verzichten. Stattdessen sollten im Plenum künftig dezentrale Ausschussfragestunden stattfinden, die im Internet übertragen werden. Statt wie bisher dreimal jährlich solle der Bundeskanzler künftig mindestens einmal im Quartal befragt werden. An jeder Regierungsbefragung sollen dem Antrag zufolge mindestens zwei Regierungsmitglieder teilnehmen. Jedes Regierungsmitglied müsse mindestens einmal jährlich an der Befragung teilnehmen, die bisher üblichen einleitenden Ausführungen sollen entfallen. Damit die Regierungsantworten parlamentarisch debattiert werden können, solle im Anschluss auf Antrag eine Aktuelle Stunde stattfinden können. Kleine Anfragen will die Unionsfraktion im Plenum beraten lassen, wenn sie von der Regierung nicht fristgerecht beantwortet wurden und fünf Prozent der Abgeordneten oder eine Fraktion dies verlangen. Darüber hinaus will die Fraktion die Tagesordnung des Plenums verschlanken, um „Raum für aktuelle und wichtige Debatten zu schaffen“. Daher sollten die Ausschüsse künftig mehr Fachvorlagen abschließend öffentlich mit Live-Übertragung im Internet beraten, sodass das Plenum ohne Debatte darüber abstimmen kann. Herausragende Debatten müssten so platziert werden, dass möglichst viele sie live verfolgen können. Auch ein verstärkter Einsatz von Gebärdendolmetschern wird angemahnt. Zusätzlich zur jährlichen Debatte über den Petitionsbericht werden halbjährliche Debatten über Petitionen angeregt. Abstimmungen will die Fraktion bündeln, um Verzögerungen im Plenarablauf zu vermeiden. Die Möglichkeiten elektronischer Stimmabgaben seien zu prüfen. Aktuelle Stunden will die Unionsfraktion auch in der Kernzeit und mit der Möglichkeit der Zwischenfrage oder -bemerkung zulassen. Regierungsmitglieder sollten ihre Abwesenheit bei Kernzeitthemen schriftlich begründen müssen. Auch sei nicht hinnehmbar, dass wichtige Regierungsentscheidungen und -vorhaben in Pressekonferenzen oder Talkshows anstatt im Parlament verkündet werden. Am Grundsatz nichtöffentlicher Ausschusssitzungen will die Fraktion festhalten. Vorbereitende Beratungen und Verhandlungen benötigten geschützte Räume, um Lösungsvorschläge ergebnisoffen diskutieren und interfraktionell Kompromisse ausloten zu können, heißt es zur Begründung. Die öffentlichen Anhörungen der Ausschüsse wollen die Abgeordneten auf eine breitere fachliche Basis stellen. So solle der Sachverstand in den obersten Bundesbehörden dafür genutzt werden. Dauerhaftes Vertagen von Oppositionsvorlagen muss für die CDU/CSU der Vergangenheit angehören. Schließlich empfiehlt die Fraktion, die Geschäftsordnung einer Generalrevision zu unterziehen.

(irs/ste/24.11.2022) 

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Wolfgang Kubicki

Wolfgang Kubicki

© Wolfgang Kubicki/ Tobias Koch

Kubicki, Wolfgang

Bundestagsvizepräsident

Dokumente

  • 20/4326 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur effektiveren Durchsetzung von Sanktionen (Sanktionsdurchsetzungsgesetz II)
    PDF | 817 KB — Status: 08.11.2022
  • 20/4334 - Antrag: Stärkung der Ziviljustiz in internationalen Wirtschaftsstreitigkeiten durch Einrichtung von Commercial Courts
    PDF | 152 KB — Status: 08.11.2022
  • 20/4534 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur effektiveren Durchsetzung von Sanktionen (Sanktionsdurchsetzungsgesetz II)
    PDF | 224 KB — Status: 21.11.2022
  • 20/4565 - Antrag: Überlebenschancen von Dialysepatienten verbessern - Cross-over-Lebendspende als Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung erlauben
    PDF | 158 KB — Status: 22.11.2022
  • 20/4566 - Antrag: Einführung, Aufbau und Betrieb eines nationalen Mortalitätsregisters für Forschungszwecke
    PDF | 163 KB — Status: 22.11.2022
  • 20/4567 - Antrag: Interessen der deutschen Minderheit in Polen schützen - Gute Freundschaft mit Polen pflegen
    PDF | 182 KB — Status: 22.11.2022
  • 20/4568 - Antrag: Änderung der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages hier: Vermeidung von Überschneidungen von Sitzungen des Bundestages mit Sitzungen der Ausschüsse und Gremien
    PDF | 166 KB — Status: 22.11.2022
  • 20/4569 - Antrag: Feministische Entwicklungspolitik stoppen - Stattdessen Frauen- und Mädchenrechte effektiv stärken
    PDF | 185 KB — Status: 22.11.2022
  • 20/4587 - Antrag: Die Demokratie stärken - Klare Reformen für ein modernes und bürgernahes Parlament
    PDF | 181 KB — Status: 22.11.2022
  • Fundstelle im Plenarprotokoll

Beschluss

  • Überweisungen beschlossen

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Online-Dienste

Recht

Sachverständige begrüßen Etablierung von Commercial Courts

Zeit: Mittwoch, 1. März 2023, 11 bis 13 Uhr
Ort: Berlin, Marie-Elisabeth-Lüders-Haus, Sitzungssaal 3.101

Die Etablierung sogenannter Commercial Courts ist bei einer öffentlichen Anhörung im Rechtsausschuss am Mittwoch, 1. März 2023, auf einhellige Zustimmung der acht geladenen Sachverständigen aus Richterschaft, Anwaltschaft und Wissenschaft gestoßen. Diese speziellen Senate an den Oberlandesgerichten sollen für große internationale Streitigkeiten in Handelssachen erstinstanzlich zuständig sein. Die Verhandlungen sollen gänzlich in englischer Sprache geführt werden können. Vorgeschlagen wird zudem, auch an den Landgerichten spezielle Spruchkörper für internationale Handelssachen einzurichten.

Der Anhörung lagen ein Gesetzentwurf des Bundesrates (20/1549), ein Antrag der Unionsfraktion (20/4334) sowie ein Eckpunktepapier des Bundesjustizministeriums (BMJ) zugrunde. Die inhaltlich gleichgerichteten Vorlagen unterscheiden sich im Grad der Ausgestaltung und in Detailregelungen. Alle drei Initianten argumentieren, dass die Einführung der speziellen Spruchkörper dazu dienen soll, den „Justiz- und Wirtschaftsstandort Deutschland nachhaltig [zu] stärken“, wie es im BMJ-Eckpunktepapier heißt.

Justiz als Standortfaktor

In der Anhörung unterstrich der Vorsitzende Richter am Landgericht Stuttgart, Patrick Melin, dass eine staatliche Justiz, die umfangreiche Streitigkeiten zwischen internationalen Parteien effektiv und sachgerecht erledigt, ein ganz wesentlicher Standortfaktor sei. Melin betonte in seiner Stellungnahme zudem, dass die staatliche Gerichtsbarkeit eine „notwendige Ergänzung zur Schiedsgerichtsbarkeit“ sei, um zur Rechtsfortbildung beizutragen. In machen Rechtsgebieten, wie etwa dem Unternehmenskaufrecht, gebe es keine obergerichtlichen Entscheidungen mehr, weil die Parteien in der Regel eine Schiedsklausel vereinbarten, so Melin.

Rechtswissenschaftlerin Gisela Rühl, Lehrstuhlinhaberin an der Humboldt-Universität zu Berlin, begrüßte die vorgeschlagenen Regelungen, mahnte aber, die Erwartungen nicht zu hoch zu schrauben. Im Vergleich mit der Schiedsgerichtsbarkeit werde die deutsche Justiz auch nach den angestrebten Änderungen „erhebliche Nachteile“ haben. Auch internationale Erfahrungen mit Commercial Courts zeigten, dass es alles andere als leicht sei, internationale Parteien vor staatliche Gerichte zu ziehen, sagte Rühl. Die Möglichkeit, Verfahren gänzlich auf Englisch zu führen, wurde von den Expertinnen und Experten einhellig begrüßt. Die Vorsitzende Richterin am Landgericht Hamburg, Heike Hummelmeier, nannte es einen „Anachronismus, dass in Deutschland nicht auf Englisch verhandelt werden kann“. Sie verwies auf die Praxis an Schiedsgerichten und attestierte Deutschland auch im Vergleich mit anderen Ländern erheblichen Nachholbedarf.

Kleinere und größere Änderungen

Bei grundsätzlicher Zustimmung mahnten die Sachverständigen diverse kleinere und größere Änderungen an und bezogen sich dabei vor allem auf den Gesetzentwurf des Bundesrates. Dieser sieht unter anderem vor, dass die Commercial Courts an den Oberlandesgerichten ab einem Streitwert von zwei Millionen Euro zuständig sein sollen.

Diese Vorgabe sahen mehrere Expertinnen und Experten kritisch. So argumentierte Rechtswissenschaftlerin Rühl, dass durch den zu hohen Streitwert die Gefahr bestünde, dass zu wenige Verfahren bei den neuen Spruchkörpern landeten und so der gewünschte Spezialisierungseffekt nicht eintrete. Weitere Vorschläge der Sachverständigen bezogen sich etwa auf die Ausweitung der Möglichkeit englischsprachiger Verfahrensführung auf weitere Zivilsachen sowie zur Ausstattung der Gerichte.

Änderungen im materiellen Recht

Mehrere Sachverständige forderten zudem Änderungen im materiellen Recht und insbesondere im AGB-Recht, um Deutschland als Rechts- und Wirtschaftsstandort zu stärken. Die Anwendung der entsprechenden Regelungen im Bürgerlichen Gesetzbuch sowie die strenge Auslegung des Bundesgerichtshofes (BGH) zur Inhaltskontrolle führten dazu, dass internationale Unternehmen gegebenenfalls andere Rechtsordnungen für ihre Verträge wählten, so der Tenor der Expertinnen und Experten.

„Der Commercial Court wäre zum Misserfolg verdammt, wenn die starre AGB-Kontrolle, wie sie vom BGH für den unternehmerischen Geschäftsverkehr gehandhabt wird, nicht geändert wird“, betonte etwa Rechtsanwalt Werner Müller vom Deutschen Anwaltverein vor den Abgeordneten.

Gesetzentwurf des Bundesrates

In seinem „Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gerichte in Wirtschaftsstreitigkeiten“ schreibt der Bundesrat zur Begründung, die zunehmende Globalisierung, die wachsende Komplexität der Rechtsbeziehungen sowie die veränderten Erwartungen der Rechtssuchenden an die Justiz erforderten Anpassungen des Gerichtsverfassungs- und Prozessrechts, um auch künftig die hohe Qualität und Attraktivität der Ziviljustiz insbesondere in Wirtschaftsstreitverfahren zu sichern.

Mit dem Entwurf solle die staatliche Ziviljustiz im Bereich des Wirtschaftsrechts – und mittelbar auch allgemein – nachhaltig gestärkt werden. Den Ländern solle die Möglichkeit eröffnet werden, an einem Oberlandesgericht einen oder mehrere Senate einzurichten, vor denen Handelsverfahren mit internationalem Bezug und einem Streitwert von mehr als zwei Millionen Euro – bei entsprechender ausdrücklicher Gerichtsstandsvereinbarung – auch erstinstanzlich geführt werden können (Commercial Court). 

Antrag der Union 

Die Unionsfraktion macht sich in ihrem Antrag für die Einführung von Commercial Courts an Oberlandesgerichten stark. Diese sollen für Handelssachen mit internationalem Bezug ab einem Streitwert von über zwei Millionen Euro zuständig sein. Dabei soll es die Möglichkeit geben, „das gesamte Verfahren einschließlich Verhandlung, Schriftsätze und Urteil in englischer Sprache zu führen“, wie die Fraktion ausführt. Für internationale Handelssachen, die nicht in die Zuständigkeit der vorgeschlagenen Commercial Courts fallen, sollen nach Willen der Union ferner spezialisierte Kammern an den Landgerichten entstehen.

Für die Umsetzung soll die Bundesregierung eine entsprechende Landesöffnungsklausel im Gerichtsverfassungsgesetz einfügen sowie die Zivilprozessordnung und das AGB-Recht anpassen, fordern die Abgeordneten. Von der Einführung der Commercial Courts, die – wie die Union anführt – auch vom Bundesrat vorgeschlagen wird, versprechen sich die Abgeordneten eine nachhaltige Stärkung der staatlichen Ziviljustiz in internationalen Wirtschaftsstreitigkeiten. Zudem sieht die Union eine mögliche Stärkung des Gerichtsstandortes Deutschland im internationalen Wettbewerb. (scr/irs/01.03.2023)

Dokumente

  • 20/1549 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gerichte in Wirtschaftsstreitigkeiten
    PDF | 668 KB — Status: 27.04.2022
  • 20/4334 - Antrag: Stärkung der Ziviljustiz in internationalen Wirtschaftsstreitigkeiten durch Einrichtung von Commercial Courts
    PDF | 152 KB — Status: 08.11.2022

Tagesordnung

  • Tagesordnung der 43. Sitzung - 1. März 2023, 11.00 Uhr - öffentliche Anhörung

Protokolle

  • Wortprotokoll

Sachverständigenliste

  • Liste der Sachverständigen

Stellungnahmen

  • Stellungnahme Heike Hummelmeier
  • Stellungnahme Dr. Patrick Melin, LL.M. (USA)
  • Stellungnahme Dr. Werner Müller
  • Stellungnahme Friedrich Oelschläger
  • Stellungnahme Prof. Dr. Thomas Riehm
  • Stellungnahme Prof. Dr. Giesela Rühl, LL.M. (Berkeley)
  • Stellungnahme Bundesrechtsanwaltskammer
  • Stellungnahme Dr. Reinmar Wolff

Weitere Informationen

  • Rechtsausschuss
  • Eckpunktepapier

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Recht

Regierung will Justiz- und Wirtschaftsstandort Deutschland stärken

Der Bundestag hat am Donnerstag, 12. Oktober 2023, erstmals den Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Stärkung des Justizstandortes Deutschland durch Einführung von Commercial Courts und der Gerichtssprache Englisch in der Zivilgerichtsbarkeit“ (Justizstandort-Stärkungsgesetz, 20/8649) erörtert und im Anschluss zur weiteren Beratung an den federführenden Rechtsausschuss überwiesen.

Gesetzentwurf der Bundesregierung 

Mit der Einführung sogenannter „Commercial Courts“ will die Bundesregierung den Justiz- und Wirtschaftsstandort Deutschland stärken. An den von den Ländern einzurichtenden Spruchkammern sollen bedeutende zivilrechtliche Wirtschaftsstreitigkeiten verhandelt werden können und das auch in englischer Sprache. Nach Auffassung der Bundesregierung bietet die ordentliche Gerichtsbarkeit in Deutschland insgesamt „nur eingeschränkt zeitgemäße Verfahrensmöglichkeiten“ für solche Streitigkeiten an. „In der Folge werden solche Streitigkeiten vermehrt in anderen Rechtsordnungen oder innerhalb der privaten Schiedsgerichtsbarkeit geführt“, heißt es in der Begründung. 

Um dies zu ändern, soll es den Länder durch Änderungen unter anderem im Gerichtsverfassungsgesetz sowie in der Zivilprozessordnung ermöglicht werden, die Zivilverfahren im Bereich der Wirtschaftszivilsachen für die Gerichtssprache Englisch zu öffnen. Außerdem sollen die Länder die Befugnis erhalten, an einem Oberlandesgericht beziehungsweise an einem Obersten Landesgericht sogenannte Commercial Courts zu etablieren. „Dabei handelt es sich um einen oder mehrere Zivilsenate, vor dem bzw. denen Wirtschaftszivilsachen ab einem Streitwert von einer Million Euro erstinstanzlich geführt werden können, sofern sich die Parteien auf die erstinstanzliche Anrufung des Commercial Courts verständigt haben“, heißt es in den Entwurf. Als Verfahrenssprache sollen die Parteien zwischen Deutsch und Englisch wählen können. Vorgesehen ist, dass gegen die erstinstanzlichen Entscheidungen der Commercial Courts eine Revision beim Bundesgerichtshof möglich sein soll. Auch dort soll – im Einvernehmen mit dem zuständigen Senat – eine „umfassende Verfahrensführung in der englischen Sprache“ möglich sein. Weitere vorgeschlagene Regelungen betreffen den Ausschluss der Öffentlichkeit zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen.

Der Bundesrat mahnt in seiner Stellungnahme an, diverse Einschränkungen in den Zuständigkeiten der Commercial Courts zu streichen. In ihrer Gegenäußerung kündigt die Bundesregierung eine Prüfung der Vorschläge aus den Ländern an. (scr/hau/12.10.2023)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Aydan Özoğuz

Aydan Özoğuz

© Deutscher Bundestag / Stella von Saldern

Özoguz, Aydan

Bundestagsvizepräsidentin

Dr. Marco Buschmann

Dr. Marco Buschmann

© Dr. Marco Buschmann/ Julia Deptala

Buschmann, Dr. Marco

FDP

Martin Plum

Martin Plum

© Martin Plum/Gebhard Bücker Fotografie

Plum, Dr. Martin

CDU/CSU

Fabian Jacobi

Fabian Jacobi

© Fabian Jacobi

Jacobi, Fabian

AfD

Volker Ullrich

Volker Ullrich

© Dr. Volker Ullrich/Tobias Koch

Ullrich, Dr. Volker

CDU/CSU

Aydan Özoğuz

Aydan Özoğuz

© Deutscher Bundestag / Stella von Saldern

Özoguz, Aydan

Bundestagsvizepräsidentin

Dokumente

  • 20/8649 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Justizstandortes Deutschland durch Einführung von Commercial Courts und der Gerichtssprache Englisch in der Zivilgerichtsbarkeit (Justizstandort-Stärkungsgesetz)
    PDF | 589 KB — Status: 06.10.2023
  • Fundstelle im Plenarprotokoll

Beschluss

  • Reden zu Protokoll: Karaahmetoglu, Macit (SPD) Steffen, Dr. Till (B90/Grüne), Bünger, Clara (Die Linke)
  • Überweisung 20/8649 beschlossen

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

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Recht

Sachverständige unterstützen Pläne für starken Justizstandort

Zeit: Mittwoch, 13. Dezember 2023, 15 bis 17 Uhr
Ort: Berlin, Paul-Löbe-Haus, Sitzungssaal 2.600

Ein Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Stärkung des Justizstandortes Deutschland (20/8649) war am Mittwoch, 13. Dezember 2023, Thema einer öffentlichen Anhörung im Rechtsausschuss. Die Pläne, die die Einrichtung sogenannter Commercial Courts - Spruchkammern für zivilrechtliche Wirtschaftsstreitigkeiten - und die Einführung der Gerichtssprache Englisch in der Zivilgerichtsbarkeit vorsehen, wurden von den neun eingeladenen Sachverständigen grundsätzlich begrüßt. Gleichzeitig machten die Expertinnen und Experten aus Theorie und Praxis eine Reihe von Verbesserungsvorschlägen, bei denen es vor allem um das deutsche Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB-Recht) ging. Weitere Punkte waren die Anwendung des Gesellschaftsrechts, die Streitwertschwelle und die englischsprachige Verhandlungsführung. Um diese Themen ging es auch bei den Fragen der Abgeordneten.

Dr. Peter Allgayer, Richter am Bundesgerichtshof, sieht angesichts des Rückgangs der Eingangszahlen bei den Zivilgerichten Handlungsbedarf. Allerdings erscheine völlig offen und kaum seriös abschätzbar, in welchem Umfang Einzelmaßnahmen im Bereich des Verfahrensrechts zur Attraktivität des Gerichtsstandorts Deutschland beitragen können, heißt es in seiner Stellungnahme. Daher müssten sie zeitnah evaluiert werden, um gegebenenfalls kurzfristig gesetzgeberisch nachsteuern zu können. Allgayer war von der Unionsfraktion für die Anhörung vorgeschlagen worden. In seinem Eingangsstatement sagte er, der Reformbedarf im Bereich des materiellen Rechts, insbesondere der Allgemeinen Geschäftsbedingungen sei von mindestens ebenso hoher Bedeutung für die Attraktivität des Rechtsstandortes wie das Verfahrensrecht und die Verfahrenspraxis. Es sei dringend erforderlich, die gesetzgeberischen Maßnahmen nicht auf diesen Bereich zu beschränken.

Antwort auf Klagerückgänge

Monika Nöhre, Präsidentin des Kammergerichts Berlin a. D., verwies in ihrer Stellungnahme darauf, dass der Entwurf zwei Hauptkritikpunkte aufgreife, die mit Blick auf die Ursachen der Klagerückgänge in Zivilsachen von Unternehmensvertretern gegen die Wirtschaftlichkeit des deutschen Zivilprozesses vorgebracht wurden. Durch die Möglichkeit der Klageerhebung direkt bei den Oberlandesgerichten könne die Verfahrenslänge spürbar abgesenkt werden, sagte die von der Grünen-Fraktion vorgeschlagene Expertin. Zudem sei die Fluktuation im Richterbereich auf der Ebene der Oberlandesgerichte deutlich geringer als im landgerichtlichen Bereich. Das übergeordnete Ziel, den Justizstandort Deutschland durch Einrichtung von Commercial Courts international zu stärken, könne allerdings nur erreicht werden, wenn diese speziell für Wirtschaftszivilsachen geschaffene Einrichtung ein klares Profil erhält und damit nach außen als solche sichtbar wird.

Auch Sabine Fuhrmann, Vizepräsidentin der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK),  begrüßte die Pläne. Nach Ansicht der BRAK bestehe ein tatsächlicher Bedarf für solche Commercial Courts. Justizorganisatorischen Faktoren, die die Attraktivität des Zivilprozesses schmälerten, wie die im Vergleich zur Anwaltschaft oftmals geringere Spezialisierung, die schleppende Digitalisierung und der häufige Richterwechsel, könnte damit entgegengewirkt werden. Fuhrmann nahm auf Vorschlag der SPD-Fraktion teil.

Änderungen im Gesellschaftsrecht gefordert

Dr. Thomas Klink vom Deutscher Richterbund, Richter am Oberlandesgericht Stuttgart, ebenfalls von der SPD-Fraktion vorgeschlagen, verwies in seiner Stellungnahme auf mehrjährige Praxiserfahrungen, die für die Einführung vom Commercial Courts sprächen. Der Gesetzentwurf nehme eine Reihe von Erfolgsfaktoren auf und sei überzeugend und praxisorientiert. Für den Erfolg des Gesetzentwurfs in der Praxis seien jedoch entscheidende Änderungen unter anderem im Hinblick auf das eng mit dem Bereich Mergers & Acquisitions, also Transaktionen im Unternehmensbereich, verknüpfte Gesellschaftsrecht geboten.

Dr. Jörg Kondring vom Verband Deutscher Maschinen- und Anlagenbau, sprach sich ebenfalls vehement für eine Reform des deutschen AGB-Rechts aus. Die seit vielen Jahren anhaltende Diskussion über die Notwendigkeit einer solchen Reform habe durch das Justizstandort-Stärkungsgesetz einen weiteren Aspekt und neuen Schwung bekommen, erklärte er in seiner Stellungnahme. Ein wichtiges Indiz dafür liefere die Rechtsflucht deutscher Unternehmen, sagte der von der FDP-Fraktion vorgeschlagene Unternehmenssyndikus. Wählten sie zur Vermeidung von Risiken, die sich aus dem deutschen AGB-Recht für sie ergäben, tatsächlich in nennenswertem Umfang ein anderes als deutsches Recht, so würde dies den Erfolg der Commercial Courts in Frage stellen.

Ohne AGB-Reform kaum Erfolgschance

Auch Dr. Werner Müller vom  Deutscher Anwaltverein hält den Gesetzentwurf grundsätzlich für gut. Es gebe aber einen Punkt, der für die Erfolgschancen eines international wirkenden Commercial Courts von essentieller Bedeutung sei, der im Entwurf allerdings nicht angesprochen werde: die Notwendigkeit einer weniger starren AGB-Kontrolle für den unternehmerischen Geschäftsverkehr. Solange dies nicht geändert werde, habe der Commercial Court auf internationaler Ebene keine reale Erfolgschance.

Für Prof. Dr. Dr. h.c. Thomas Pfeiffer von der Universität Heidelberg, der wie Müller auf Vorschlag der Unionsfraktion eingeladen worden war, holen die vorgesehenen Maßnahmen nach, was andere Staaten bereits vorgemacht hätten. Neben einzelnen Verbesserungen auf den Gebieten des Gerichtsverfassungs- und Verfahrensrechts seien im Entwurf vor allem Änderungen auf dem Gebiet des materiellen Rechts notwendig. Der Justizstandort Deutschland werde nur hinreichend an Attraktivität gewinnen, wenn die Wahl deutschen materiellen Rechts ebenfalls hinreichend attraktiv ist. Hier erweise sich namentlich das geltende AGB-Recht im Unternehmensverkehr als erhebliches Hemmnis, das überwunden werden müsse.

Attraktives staatliches Angebot schaffen

Prof. Dr. Thomas Riehm von der Universität Passau betonte, die Schaffung eines attraktiven staatlichen Angebots zur Beilegung privater wirtschaftsrechtlicher Streitigkeiten liege im Interesse des Streitbeilegungsstandorts Deutschland. Zumindest für solche Streitigkeiten auf nationaler Ebene dürfte das Justizstandort-Stärkungsgesetz – bei entsprechender Umsetzung durch die Länder – eine signifikante Verbesserung des staatlichen Angebots darstellen. Für die Gewinnung internationaler Streitigkeiten für deutsche Gerichte seien neben der Einführung der englischen Verfahrenssprache flankierende Maßnahmen erforderlich, die über eine rein verfahrensrechtliche Gesetzgebung weit hinausgingen. Dazu zähle in materieller Hinsicht eine Reform des deutschen AGB-Rechts für Verträge unter Unternehmen, sagte der von der SPD-Fraktion vorgeschlagene Experte.

Für Prof. Dr. Giesela Rühl von der Humbold-Universität zu Berlin orientiert sich der Entwurf sich im Wesentlichen an den Bedürfnissen der Parteien sowie an internationalen Trends und sei daher – trotz mancher Kritik im Einzelnen – geeignet, die Führung nationaler und internationaler Verfahren vor deutschen Gerichten wieder attraktiver zu machen. Es gäbe aber Verbesserungsmöglichkeiten. So gehört auch für Rühl  insbesondere die strenge Kontrolle von Allgemeinen Geschäftsbedingungen im unternehmerischen Geschäftsverkehr auf den Prüfstand. Rühl nahm auf Vorschlag der Grünen-Fraktion teil.

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Mit der Einführung von Commercial Courts will die Bundesregierung den Justiz- und Wirtschaftsstandort Deutschland stärken. An den von den Ländern einzurichtenden Spruchkammern sollen bedeutende zivilrechtliche Wirtschaftsstreitigkeiten verhandelt werden können und das auch in englischer Sprache. Nach Auffassung der Bundesregierung bietet die ordentliche Gerichtsbarkeit in Deutschland insgesamt „nur eingeschränkt zeitgemäße Verfahrensmöglichkeiten“ für solche Streitigkeiten an. „In der Folge werden solche Streitigkeiten vermehrt in anderen Rechtsordnungen oder innerhalb der privaten Schiedsgerichtsbarkeit geführt“, heißt es in der Begründung. Um dies zu ändern, soll es den Länder durch Änderungen unter anderem im Gerichtsverfassungsgesetz sowie in der Zivilprozessordnung ermöglicht werden, die Zivilverfahren im Bereich der Wirtschaftszivilsachen für die Gerichtssprache Englisch zu öffnen.

Außerdem sollen die Länder die Befugnis erhalten, an einem Oberlandesgericht beziehungsweise an einem Obersten Landesgericht Commercial Courts zu etablieren. „Dabei handelt es sich um einen oder mehrere Zivilsenate, vor dem bzw. denen Wirtschaftszivilsachen ab einem Streitwert von einer Million Euro erstinstanzlich geführt werden können, sofern sich die Parteien auf die erstinstanzliche Anrufung des Commercial Courts verständigt haben“, heißt es in den Entwurf. Als Verfahrenssprache sollen die Parteien zwischen Deutsch und Englisch wählen können. 

Vorschläge des Bundesrates werden geprüft

Vorgesehen ist, dass gegen die erstinstanzlichen Entscheidungen der Commercial Courts eine Revision zum Bundesgerichtshof möglich sein soll. Auch dort soll – im Einvernehmen mit dem zuständigen Senat – eine „umfassende Verfahrensführung in der englischen Sprache“ möglich sein. Weitere vorgeschlagene Regelungen betreffen den Ausschluss der Öffentlichkeit zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen.

Der Bundesrat mahnte in seiner Stellungnahme zum Entwurf an, diverse Einschränkungen in den Zuständigkeiten der Commercial Courts zu streichen. In ihrer Gegenäußerung kündigte die Bundesregierung eine Prüfung der Vorschläge aus den Ländern an. Der Bundestag hatte am 12. Oktober 2023 den Gesetzentwurf erstmals erörtert. Im Frühjahr dieses Jahres hatte der Rechtsausschuss nach einer öffentlichen Anhörung einen Gesetzentwurf des Bundesrates zur Etablierung von Commercial Courts (20/1549) abgelehnt, der bei den Sachverständigen auf einhellige Zustimmung gestoßen war. (mwo/13.12.2023)

Dokumente

  • 20/1549 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gerichte in Wirtschaftsstreitigkeiten
    PDF | 668 KB — Status: 27.04.2022
  • 20/8649 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Justizstandortes Deutschland durch Einführung von Commercial Courts und der Gerichtssprache Englisch in der Zivilgerichtsbarkeit (Justizstandort-Stärkungsgesetz)
    PDF | 589 KB — Status: 06.10.2023

Tagesordnung

  • Tagesordnung der 82. Sitzung - 13. Dezember 2023, 15.00 Uhr - öffentliche Anhörung

Protokolle

  • Wortprotokoll

Sachverständigenliste

  • Liste der Sachverständigen

Stellungnahmen

  • Stellungnahme Dr. Peter Allgayer
  • Stellungnahme Bundesrechtsanwaltskammer
  • Stellungnahme Deutscher Richterbund e.V.
  • Stellungnahme Verband Deutscher Maschinen- und Anlagenbau e.V.
  • Stellungnahme Deutscher Anwaltverein e.V.
  • Stellungnahme Monika Nöhre
  • Stellungnahme Prof. Dr. Dr. h.c. Thomas Pfeiffer
  • Stellungnahme Prof. Dr. Thomas Riehm
  • Stellungnahme Prof. Dr. Giesela Rühl, LL.M. (Berkeley)

Weitere Informationen

  • Rechtsausschuss

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Bundestag beschließt Einführung von Commercial Courts

Der Bundestag hat am Donnerstag, 4. Juli 2024, den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines „Gesetzes zur Stärkung des Justizstandortes Deutschland durch Einführung von Commercial Courts und der Gerichtssprache Englisch in der Zivilgerichtsbarkeit“ (20/8649) angenommen. Für den im parlamentarischen Verfahren noch geänderten Gesetzentwurf stimmten nach der Debatte die Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen, FDP und CDU/CSU. Die AfD-Fraktion stimmte gegen den Entwurf. Die Gruppe Die Linke enthielt sich. Der Entscheidung lag eine Beschlussvorlage des Rechtsausschusses (20/11466) zugrunde. 

Mit dem sogenannten Justizstandort-Stärkungsgesetz sollen die Bundesländer ermächtigt werden, spezialisierte Spruchkammern für Handelssachen einzurichten, vor denen in englischer Sprache verhandelt werden kann. Davon verspricht sich die Bundesregierung eine Stärkung des Justizstandortes Deutschland im internationalen Wettbewerb sowie mit privaten Schiedsgerichten. 

CDU/CSU-Anträge abgelehnt

Ein Änderungsantrag der CDU/CSU-Fraktion (20/12116) wurde hingegen mit der Mehrheit von SPD, Grünen, FDP, AfD und der Gruppe Die Linke gegen das Votum der Unionsfraktion abgelehnt. Auch einen Entschließungsantrag der Union (20/12117) wies das Parlament zurück. 

Ebenfalls keine Mehrheit fand ein Antrag der CDU/CSU-Fraktion mit dem Titel „Stärkung der Ziviljustiz in internationalen Wirtschaftsstreitigkeiten durch Einrichtung von Commercial Courts“ (20/4334). Die Vorlage wurden mit dem Stimmen von SPD, Grünen, FDP, AfD und der Linken gegen das Votum der Antragsteller abgelehnt. Der Abstimmung lag eine Beschlussvorlage des Rechtsausschusses zugrunde (20/6609 Buchstabe b).

FDP: Wichtiger Schritt für Justizstandort Deutschland

Für die FDP-Fraktion sprach Dr. Thorsten Lieb von einem „wichtigen Schritt für den Justizstandort Deutschland“. Damit werde auch das „kooperative Wettbewerbsverhältnis zwischen Schiedsgerichtsbarkeit und Staatsgerichtsbarkeit“ gestärkt. Mit dem Gesetz gelinge es, „international auf Augenhöhe insbesondere mit Großbritannien und den Niederlanden zu kommen“, so der Liberale. 

Kritisch äußerte sich der Abgeordnete zu den Vorschlägen der Union. Die vorgeschlagene Änderung des Rechts der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) bleibe weit hinter dem zurück, was in der Praxis diskutiert werde, und sei nicht zielführend. Die Koalition werde das Thema weiter diskutieren.

Union: Tag der verpassten Chancen

Für die CDU/CSU-Fraktion sprach Dr. Martin Plum von einem „Tag der verpassten Chancen“. Er kritisierte, dass die Koalition etwa beim Thema Bürokratieabbau oder beim Pakt für den Rechtsstaat nicht vorankomme. 

Grundsätzlich drückte Plum die Unterstützung für das Vorhaben der Commercial Courts aus. Er betonte die Bedeutung der „Reform der AGB-Kontrolle im unternehmerischen Rechtsverkehr“. Zwei Anhörungen hätten gezeigt: „Commercial Courts werden nur mit und nicht ohne eine solche Reform ein Erfolgsprojekt.“ 

SPD: An Englisch führt kein Weg vorbei

Für die SPD-Fraktion verwies Macit Karaahmetoğlu auf die Bedeutung von Gerichtssprachen. In der Weltwirtschaft führe „an Englisch als Verhandlungssprache kein Weg vorbei“. Der Justizstandort Deutschland solle künftig wie ein Schweizer Taschenmesser sein: „effizient, zuverlässig, international anerkannt und ausgestattet mit allerlei spezialisierten Werkzeugen“, betonte der Sozialdemokrat. 

„Konkurrenzfähig im Welthandel, konkurrenzfähig als Standort der globalen Wirtschaftsjustiz – das ist unsere Vision, das wollen wir erreichen“, sagte Karaahmetoğlu.

AfD warnt vor „Verdrängung“ der deutschen Sprache

Für die AfD-Fraktion kritisierte Fabian Jacobi die Intention des Entwurfes. Der deutsche Staat sei kein Wirtschaftsunternehmen, „welches um Marktanteile zu konkurrieren hat“. Vielmehr müsse der Staat dem Fortbestand der Nation dienen. „Dazu gehört es, dass die Sprache dieser Republik die deutsche Sprache ist und bleibt.“ 

Jacobi warnte davor, dass nun auch im Kernbereich des Staates, in der Justiz, „der Prozess der Verdrängung unserer Sprache beginnt“. Das berühre den „nationalen und demokratischen Charakter unseres Staatswesens“. 

Grüne verweisen auf langjährige Arbeit am Gesetz

Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen verwies Dr. Till Steffen darauf, dass bereits seit 14 Jahren an diesem Gesetz gearbeitet worden sei. Der Abgeordnete zitierte eingangs dazu aus einer Rede, die er seinerzeit noch als Hamburger Justizsenator im Bundesrat gehalten hatte. 

Die Änderungsvorschläge der Unionsfraktion mit Blick auf weitere Organisationstermine und die AGB-Kontrolle lobte Steffen, es seien „im Grundsatz richtige Forderungen“. Bei einigen müsse aber noch Überzeugungsarbeit geleistet werden, so Steffen.

Linke unterstützt Einrichtung für Commercial Courts

Für die Gruppe Die Linke drückte Clara Bünger grundsätzliche Unterstützung für den Entwurf aus. 

Die Einrichtung von Commercial Courts sei dazu geeignet, der „Flucht großer Wirtschaftsunternehmen in die Schiedsgerichtsbarkeit entgegenzuwirken“. Das finde die Linke gut. „Wir mögen nämlich keine Unternehmerflüchtlinge“, so Bünger. 

Gesetzentwurf der Bundesregierung

An den von den Ländern einzurichtenden Spruchkammern sollen bedeutende zivilrechtliche Wirtschaftsstreitigkeiten verhandelt werden können, „und das auch in englischer Sprache“, heißt es in dem Entwurf. Nach Auffassung der Bundesregierung bietet die ordentliche Gerichtsbarkeit in Deutschland insgesamt „nur eingeschränkt zeitgemäße Verfahrensmöglichkeiten“ für solche Streitigkeiten an. „In der Folge werden solche Streitigkeiten vermehrt in anderen Rechtsordnungen oder innerhalb der privaten Schiedsgerichtsbarkeit geführt“, heißt es in der Begründung.

Um dies zu ändern, soll es den Ländern durch Änderungen unter anderem im Gerichtsverfassungsgesetz sowie in der Zivilprozessordnung ermöglicht werden, die Zivilverfahren im Bereich der Wirtschaftszivilsachen für die Gerichtssprache Englisch zu öffnen. Außerdem sollen die Länder die Befugnis erhalten, an einem Oberlandesgericht beziehungsweise an einem Obersten Landesgericht sogenannte Commercial Courts zu etablieren. 

„Dabei handelt es sich um einen oder mehrere Zivilsenate, vor denen Wirtschaftszivilsachen ab einem Streitwert von einer Million Euro erstinstanzlich geführt werden können, sofern sich die Parteien auf die erstinstanzliche Anrufung des Commercial Courts verständigt haben“, heißt es in den Entwurf. Als Verfahrenssprache sollen die Parteien zwischen Deutsch und Englisch wählen können. 

Vorgesehen ist, dass gegen die erstinstanzlichen Entscheidungen der Commercial Courts eine Revision beim Bundesgerichtshof möglich sein soll. Auch dort soll – im Einvernehmen mit dem zuständigen Senat – eine „umfassende Verfahrensführung in der englischen Sprache“ möglich sein. Weitere vorgeschlagene Regelungen betreffen den Ausschluss der Öffentlichkeit zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen. 

Antrag der Union

Die Union macht sich ebenfalls für die Einführung von Commercial Courts an Oberlandesgerichten stark. Die Commercial Courts sollen demnach für Handelssachen mit internationalem Bezug ab einem Streitwert von mehr als zwei Millionen Euro zuständig sein. 

Dabei soll es die Möglichkeit geben, „das gesamte Verfahren einschließlich Verhandlung, Schriftsätze und Urteil in englischer Sprache zu führen“, wie die Fraktion in ihrem Antrag ausführt. 

Spezialisierte Kammern an den Landgerichten

Für internationale Handelssachen, die nicht in die Zuständigkeit der vorgeschlagenen Commercial Courts fallen, sollen nach dem Willen der Union ferner spezialisierte Kammern an den Landgerichten entstehen. Für die Umsetzung soll die Bundesregierung eine entsprechende Landesöffnungsklausel im Gerichtsverfassungsgesetz einfügen sowie die Zivilprozessordnung und das Recht der AGB anpassen, fordern die Abgeordneten.

Zur Begründung führt die Fraktion an, dass die deutsche Justiz international zwar große Anerkennung genieße, aber Defizite „insbesondere im Hinblick auf die Internationalität, die gerade aufgrund der zunehmenden Globalisierung immer wichtiger wird“, habe. Von der Einführung der Commercial Courts, die –  wie die Unionsfraktion anführt – auch vom Bundesrat vorgeschlagen wird, versprechen sich die Abgeordneten die nachhaltige Stärkung der staatlichen Ziviljustiz in internationalen Wirtschaftsstreitigkeiten. 

Stärkung des Gerichtsstandortes Deutschland

Zudem sieht die Unionsfraktion eine mögliche Stärkung des Gerichtsstandortes Deutschland im internationalen Wettbewerb. „Durch den Austritt Großbritanniens aus der Europäischen Union und dem damit einhergehenden Bedeutungsverlust des Londoner Commercial Courts hat Deutschland die Chance, im internationalen Wettbewerb in Wirtschaftsstreitigkeiten aufzuholen, indem zügig die Einrichtung von Commercial Courts gefördert wird“, heißt es im Antrag. 

Zudem verweisen die Abgeordneten auf Baden-Württemberg, wo in Stuttgart und Mannheim im geltenden Rechtsrahmen bereits speziell ausgerichtete Kammern entstanden seien. (scr/hau/04.07.2024)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Petra Pau

Petra Pau

© Deutscher Bundestag/Stella von Saldern

Pau, Petra

Bundestagsvizepräsidentin

Thorsten Lieb

Thorsten Lieb

© Dr. Thorsten Lieb/ Laurence Chaperon Photographie

Lieb, Dr. Thorsten

FDP

Martin Plum

Martin Plum

© Martin Plum/Gebhard Bücker Fotografie

Plum, Dr. Martin

CDU/CSU

Macit Karaahmetoğlu

Macit Karaahmetoğlu

© Macit Karaahmetoglu/ Lukas Schmiele

Karaahmetoglu, Macit

SPD

Fabian Jacobi

Fabian Jacobi

© Fabian Jacobi

Jacobi, Fabian

AfD

Dr. Till Steffen

Dr. Till Steffen

© Dr. Till Steffen/ Stefan Kaminski

Steffen, Dr. Till

Bündnis 90/Die Grünen

Elisabeth Winkelmeier-Becker

Elisabeth Winkelmeier-Becker

© DBT/ Inga Haar

Winkelmeier-Becker, Elisabeth

CDU/CSU

Carl-Julius Cronenberg

Carl-Julius Cronenberg

© Justus Kersting

Cronenberg, Carl-Julius

FDP

Stephan Brandner

Stephan Brandner

© Stephan Brandner/Vadim Derksen

Brandner, Stephan

AfD

Sonja Eichwede

Sonja Eichwede

© DBT/ Inga Haar

Eichwede, Sonja

SPD

Manuela Rottmann

Manuela Rottmann

© Dr. Manuela Rottmann / Stefan Kaminski

Rottmann, Dr. Manuela

Bündnis 90/Die Grünen

Axel Müller

Axel Müller

© Axel Müller/ Tobias Koch

Müller, Axel

CDU/CSU

Esra-Leon Limbacher

Esra-Leon Limbacher

© Esra Limbacher/Dominik Butzmann

Limbacher, Esra

SPD

Clara Bünger

Clara Bünger

© Clara Bünger/Ben Gross

Bünger, Clara

Gruppe Die Linke

Volker Ullrich

Volker Ullrich

© Dr. Volker Ullrich/Tobias Koch

Ullrich, Dr. Volker

CDU/CSU

Petra Pau

Petra Pau

© Deutscher Bundestag/Stella von Saldern

Pau, Petra

Bundestagsvizepräsidentin

Dokumente

  • 20/4334 - Antrag: Stärkung der Ziviljustiz in internationalen Wirtschaftsstreitigkeiten durch Einrichtung von Commercial Courts
    PDF | 152 KB — Status: 08.11.2022
  • 20/6609 - Beschlussempfehlung und Bericht: a) zu dem Gesetzentwurf des Bundesrates - Drucksache 20/1549 - Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gerichte in Wirtschaftsstreitigkeiten b) zu dem Antrag der Fraktion der CDU/CSU - Drucksache 20/4334 - Stärkung der Ziviljustiz in internationalen Wirtschaftsstreitigkeiten durch Einrichtung von Commercial Courts
    PDF | 265 KB — Status: 27.04.2023
  • 20/8649 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Justizstandortes Deutschland durch Einführung von Commercial Courts und der Gerichtssprache Englisch in der Zivilgerichtsbarkeit (Justizstandort-Stärkungsgesetz)
    PDF | 589 KB — Status: 06.10.2023
  • 20/11466 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 20/8649 - Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Justizstandortes Deutschland durch Einführung von Commercial Courts und der Gerichtssprache Englisch in der Zivilgerichtsbarkeit (Justizstandort-Stärkungsgesetz)
    PDF | 413 KB — Status: 16.05.2024
  • 20/12116 - Änderungsantrag: zu der zweiten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung - Drucksachen 20/8649, 20/11466 - Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Justizstandortes Deutschland durch Einführung von Commercial Courts und der Gerichtssprache Englisch in der Zivilgerichtsbarkeit (Justizstandort-Stärkungsgesetz)
    PDF | 168 KB — Status: 02.07.2024
  • 20/12117 - Entschließungsantrag: zu der dritten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung - Drucksachen 20/8649, 20/11466 - Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Justizstandortes Deutschland durch Einführung von Commercial Courts und der Gerichtssprache Englisch in der Zivilgerichtsbarkeit (Justizstandort-Stärkungsgesetz)
    PDF | 144 KB — Status: 02.07.2024
  • Fundstelle im Plenarprotokoll

Beschluss

  • Änderungsantrag 20/12116 abgelehnt
  • Gesetzentwurf 20/8649 (Beschlussempfehlung 20/11466: Gesetzentwurf in Ausschussfassung annehmen) angenommen
  • Entschließungsantrag 20/12117 abgelehnt
  • Beschlussempfehlung 20/6609 Buchstabe b (Antrag 20/4334 ablehnen) angenommen

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Weitere Informationen

  • Gebärdensprachvideo

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{Ausdruck aus dem Internet-Angebot des Deutschen Bundestages

https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2022/kw47-de-ueberweisungen-918234

Stand: 20.05.2025