Bundestagspräsidium
Die Bundestagspräsidentin und die Vizepräsidentinnen und Vizepräsidenten bilden das Bundestagspräsidium, in dem in der Regel jede Fraktion durch mindestens ein Mitglied vertreten ist. Die Mitglieder des Präsidiums werden für die Dauer der Wahlperiode auf Vorschlag der Fraktionen vom Bundestag gewählt. Mit den Stimmen von mindestens zwei Dritteln der Mitglieder des Bundestages kann eine Vizepräsidentin oder ein Vizepräsident abgewählt werden. Alle Mitglieder des Präsidiums sind auch im Ältestenrat vertreten. In den Sitzungswochen des Bundestages tritt das Präsidium regelmäßig zusammen, um Angelegenheiten zu beraten, die die Leitung des Hauses betreffen. Dabei ist auch der Direktor beim Deutschen Bundestag anwesend, der die Verwaltung des Bundestages leitet. Das Präsidium wirkt an Personalangelegenheiten der höheren Beamten und Angestellten der Bundestagsverwaltung und beim Abschluss wichtiger Verträge mit. Auch Fragen der Öffentlichkeitsarbeit werden im Präsidium beraten.