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Bundestagspräsidium

Die Bundestagspräsidentin und ihre Stellvertreter (Vizepräsidentinnen und Vizepräsidenten) bilden das Bundestagspräsidium, in dem in der Regel jede Fraktion durch mindestens ein Mitglied vertreten ist. Die Mitglieder des Präsidiums werden für die Dauer der Wahlperiode auf Vorschlag der Fraktionen vom Bundestag gewählt. Die Präsidiumsmitglieder können nicht durch einen Beschluss des Bundestages abberufen werden. Alle Mitglieder des Präsidiums sind auch im Ältestenrat vertreten. In den Sitzungswochen des Bundestages tritt das Präsidium regelmäßig zusammen, um Angelegenheiten zu beraten, die die Leitung des Hauses betreffen. Dabei ist auch der Direktor beim Deutschen Bundestag anwesend, der die Verwaltung des Bundestages leitet. Das Präsidium wirkt an Personalangelegenheiten der höheren Beamten und Angestellten der Bundestagsverwaltung und beim Abschluss wichtiger Verträge mit. Auch Fragen der Öffentlichkeitsarbeit werden im Präsidium beraten. 

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