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Globale Minderausgabe

Der Begriff Globale Minderausgabe bezeichnet eine Ausgabenkürzung im Haushalt der Bundesregierung, die global, also für den gesamten Haushaltsplan mit allen Ressorts, veranschlagt ist und sich nicht auf eine bestimmte Investition bezieht. Geplante Investitionen des Bundes werden dann verzögert oder vermindert. Gleichzeitig bekommt die Regierung die Möglichkeit, die Ausgabenkürzung innerhalb eines Etats, also den nicht ausgegebenen Geldbetrag, zu erwirtschaften. Der Bundestag, dem die Haushaltsfeststellung zusteht, nimmt seine Entscheidungshoheit bei der Festlegung einer Globalen Minderausgabe wahr, indem er die Höhe in seinem Haushaltsbeschluss festlegt. Die Umsetzung überlässt er aber der Regierung und den einzelnen Bundesministerien.