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Interfraktionelle Vereinbarung

Im parlamentarischen Alltag entsteht häufig ein Bedarf für kurzfristige Änderungen oder Ergänzungen zu bereits getroffenen Planungen, die beispielsweise der Ältestenrat(Interner Link) über den Ablauf einer Sitzungswoche(Interner Link), die Gestaltung und den Inhalt einer Tagesordnung(Interner Link) oder die Dauer einer Debatte(Interner Link) vereinbart hat. Änderungen oder Ergänzungen erfolgen durch einstimmigen oder einmütigen Beschluss aller Fraktionen(Interner Link) als sogenannte interfraktionelle Vereinbarung. Dies geschieht formlos, zum Beispiel durch telefonische Absprachen.