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Integrationsverantwortung

Zur Verwirklichung eines vereinten Europas wirkt der Bundestag nach Artikel 23 des Grundgesetzes bei der Entwicklung der Europäischen Union mit. Die entsprechenden parlamentarischen Rechte sind in den Begleitgesetzen zum Vertrag von Lissabon ausgestaltet. Dabei handelt es sich um das Gesetz über die Zusammenarbeit von Bundesregierung und Deutschem Bundestag in Angelegenheiten der Europäischen Union (EUZBBG) und das Gesetz über die Wahrnehmung der Integrationsverantwortung des Bundestages und des Bundesrates in Angelegenheiten der Europäischen Union (IntVG).

Nach dem EUZBBG hat die Bundesregierung den Bundestag umfassend, zum frühestmöglichen Zeitpunkt und fortlaufend zu unterrichten. Vor allem muss sie dem Parlament alle Kommissionsvorschläge für EU-Verordnungen und EU-Richtlinien (> EU-Rechtsakte), Berichte, Mitteilungen, Grün- und Weißbücher sowie Vorschläge für Beschlüsse des Rates zuleiten und über die Planungen und Beratungen dieser Entwürfe auf europäischer Ebene informieren. Auch Einzelheiten zur Mitwirkung des Bundestages durch Stellungnahmen gegenüber der Bundesregierung sind im EUZBBG ausgestaltet.

Im IntVG ist die Beteiligung des Bundestages bei Änderungen des europäischen Primärrechts, die nicht den üblichen Ratifikationsverfahren unterliegen, in den Fällen geregelt, in denen der Vertrag von Lissabon eine Kompetenzausweitung für die Europäische Union vorsieht. Nach dem IntVG kann die Bundesregierung bei bestimmten EU-Vorhaben, die einer herausgehobenen Integrationsverantwortung unterliegen, nur auf der Grundlage eines zuvor verabschiedeten Gesetzes, durch Beschluss oder Weisung des Bundestages im Rat abschließend tätig werden. Im Rahmen der Integrationsverantwortung müssen die deutschen Verfassungsorgane bei der Übertragung von Hoheitsrechten auf die Europäische Union und bei der Festlegung von Entscheidungsverfahren in der EU dafür sorgen, dass das politische System der Bundesrepublik und das der EU demokratischen Grundsätzen im Sinne des Grundgesetzes entsprechen. Der Bundestag muss dabei Aufgaben und Befugnisse von substanziellem politischen Gewicht behalten. Bundestag und Bundesrat sollen in EU-Angelegenheiten ihre Integrationsverantwortung wahrnehmen und in angemessener Frist über entsprechende Vorlagen beschließen. 

Mit dem Vertrag von Lissabon wurden die Rechte der nationalen Parlamente in der EU gestärkt. Sie können durch die Subsidiaritätsrüge und die Subsidiaritätsklage Einfluss auf den Gesetzgebungsprozess der EU nehmen, wenn sie ihre Kompetenzen durch die Europäische Union verletzt sehen. Eine Subsidiaritätsrüge kann der Bundestag also dann aussprechen, wenn er keine Gesetzgebungszuständigkeit bei der EU sieht. (> Subsidiarität)

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Interfraktionelle Vereinbarung

Im parlamentarischen Alltag entsteht häufig ein Bedarf für kurzfristige Änderungen oder Ergänzungen zu bereits getroffenen Planungen, die beispielsweise der Ältestenrat über den Ablauf einer Sitzungswoche, die Gestaltung und den Inhalt einer Tagesordnung oder die Dauer einer Debatte vereinbart hat. Änderungen oder Ergänzungen erfolgen durch einstimmigen oder einmütigen Beschluss aller Fraktionen als sogenannte interfraktionelle Vereinbarung. Dies geschieht formlos, zum Beispiel durch telefonische Absprachen.

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Initiativrecht

Ein Initiativrecht, also das Recht, Gesetzentwürfe in den Bundestag einzubringen, haben die Bundesregierung, der Bundestag und der Bundesrat. Die Bundesregierung hat das Initiativrecht nur als Ganzes, ein Bundesminister allein darf kein Gesetz einbringen. Der Bundesrat muss die Initiative mit der Mehrheit seiner Stimmen beschließen. Für eine Initiative „aus der Mitte des Bundestages“ sind eine Fraktion oder fünf Prozent der Abgeordneten nötig. Der Bundestag muss sich mit den Gesetzesvorlagen beschäftigen und abschließend über sie abstimmen. (> Gesetzgebung)

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Immunität

Ein Abgeordneter darf nur mit Genehmigung des Bundestages wegen einer strafbaren Handlung zur Verantwortung gezogen und verhaftet werden, es sei denn, er wird auf frischer Tat ertappt oder im Laufe des folgenden Tages festgenommen. Die Immunität ist auf die Dauer der Mitgliedschaft im Parlament begrenzt und kann nur auf Beschluss des Bundestages aufgehoben werden. Der Bundestag muss auch jede andere Beschränkung der persönlichen Freiheit eines Abgeordneten genehmigen. Strafverfahren müssen ausgesetzt werden, wenn es der Bundestag verlangt. Zweck der Immunität ist es, die Arbeits- und Funktionsfähigkeit des Bundestages insbesondere auch bei politisch motivierten Klagen gegen Abgeordnete zu schützen.

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Indemnität

Indemnität bedeutet, dass Abgeordnete zu keiner Zeit wegen Abstimmungen oder Äußerungen im Bundestag, in der Fraktion oder in einem Ausschuss gerichtlich oder dienstlich verfolgt oder sonst außerhalb des Parlaments zur Verantwortung gezogen werden dürfen. Davon ausgenommen sind verleumderische Beleidigungen.

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Indirekte Wahl

Bei einer indirekten Wahl entscheidet das Wahlergebnis nicht unmittelbar über die Besetzung eines Amtes. Vielmehr werden dabei Wahlmänner und -frauen gewählt, die dann erst über die Besetzung des Amtes entscheiden. Ein Beispiel für eine indirekte Wahl ist die Wahl des Präsidenten der USA. Die Wähler wählen das Wahlmännerkollegium, das dann den Präsidenten wählt.

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Parlament

Infomobil des Deutschen Bundestages

Das Infomobil des Deutschen Bundestages steht auf einem Platz in einer Innenstadt.
Infomobil des Deutschen Bundestages
Infomobil des Deutschen Bundestages
Infomobil des Deutschen Bundestages
Infomobil des Deutschen Bundestages
Das Infomobil des Deutschen Bundestages steht auf einem Platz mit einem Denkmal in einer Innenstadt.
Infomobil des Deutschen Bundestages

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Das Infomobil ist sicher auch bald in Ihrer Nähe. (DBT/Thomas Imo/photothek)

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(Deutscher Bundestag Jörg F. Müller)

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(Deutscher Bundestag Jörg F. Müller)

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(Deutscher Bundestag Jörg F. Müller)

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(Deutscher Bundestag Jörg F. Müller)

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(DBT/Thomas Imo/photothek)

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(Deutscher Bundestag Jörg F. Müller)

Das Infomobil des Deutschen Bundestages wird auch 2024 wieder mehr als 60 Städte und Gemeinden in ganz Deutschland besuchen.

Das Infomobil ist ein echter Blickfang, da es in Fußgängerzonen, auf Marktplätzen oder an sonstigen attraktiven Standorten schon von weitem auffällt. Es ist 17 Meter lang, 26 Tonnen schwer und am großen Bundestagsadler zu erkennen.

Kurz nach der Wiedervereinigung kam im Jahr 1990 die Idee auf, die Bürgerinnen und Bürger der neuen Bundesländer vor Ort über Arbeitsweise und Geschichte des nunmehr gesamtdeutschen Parlaments zu informieren. Was ursprünglich nur für eine Wahlperiode geplant war, ist aufgrund des großen Erfolges seitdem ein bundesweites Highlight von „Bundestag unterwegs“.

Das Infomobil zeigt Ihnen mit einem multimedialen Angebot alles, was Sie über das Parlament und seine Abgeordneten wissen möchten. Lernen Sie vor Ort die Gremien des Deutschen Bundestages und die Personen dahinter kennen, insbesondere die Bundestagsabgeordneten aus Ihrem Wahlkreis. Versuchen Sie Ihr politisches Wissen machen Sie ein Foto, wie Sie am Redepult des Plenarsaals mit einem Bundestags-Hintergrund stehen. Wir haben auch eine Kinder-Ecke.

Unser Team vor Ort beantwortet gerne Ihre Fragen oder lädt Sie zu einer Quizrunde ein. Für Schulklassen und andere interessierte Gruppen bieten wir – nach Voranmeldung – Vorträge und Gesprächsrunden an. Das Infomobil ist weitgehend barrierefrei und bietet auch Rollstuhlfahrern die Möglichkeit eines ungehinderten Zutritts.

Das Infomobil ist von Anfang März bis Ende Oktober in den Wahlkreisen und während der Parlamentspause an ausgewählten Orten unterwegs. Unser Ziel ist es, jeden der 299 Wahlkreise in Deutschland innerhalb von zwei Wahlperioden zu besuchen.

Weitere Informationen erhalten Sie beim Referat Öffentlichkeitsarbeit IK 2 des Deutschen Bundestages unter folgender Telefonnummern: 030-227-35196.

Wollen Sie wissen, wann das Infomobil in Ihrer Nähe Halt macht?

Die aktuellen Termine unseres Infomobils finden Sie hier:

Termin

Wahlkreis

Einsatzort

Standort

22.04. - 24.04.2024

31 (Mittelems)

Lingen

Am Markt 22

25.04. - 27.04.2024

127 (Coesfeld – Steinfurt II)

Coesfeld

Parkplatz der Arbeitsagentur an der Holtwicker Straße

29.04. - 01.05.2024

129 (Münster)

Münster

Hafenplatz

02.05. - 04.05.2024

145 (Hamm – Unna II)

Hamm

Marktplatz an der Pauluskirche

06.05. - 08.05.2024

125 (Bottrop – Recklinghausen III)

Dorsten

Platz der Deutschen Einheit

09.05. - 11.05.2024

101 (Leverkusen – Köln IV)

Leverkusen

Opladener Markt

12.05. - 14.05.2024

92 (Euskirchen – Rhein-Erft-Kreis II)

Erftstadt - Lechenich

Marktplatz Lechenich

17.05. - 21.05.2024

198 (Ahrweiler)

Remagen

Rheinpromenade (Caracciolaplatz)

22.05. - 24.05.2024

Infotour (75 Jahre Grundgesetz)

Bonn

Marktplatz

25.05.2024

Infotour (75 Jahre Grundgesetz)

Bonn

Platz der Vereinten Nationen

29.05. - 02.06.2024

Infotour (103. Deutscher Katholikentag)

Erfurt

Südlicher Anger

03.06. - 05.06.2024

191 (Jena – Sömmerda – Weimarer Land I)

Jena

Kollegiengasse hinter dem historischen Rathaus 

 

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Institutionen in Europa

Die Europäische Union

Das Portal der Europäischen Union

www.europa.eu

Eingangsportal zu den EU-Organen - Angebot in den Sprachen der Mitgliedstaaten

Europäisches Parlament

www.europarl.europa.eu

Angebot des Europäischen Parlaments in den Sprachen der Mitgliedsländer

Rat der Europäischen Union

www.consilium.europa.eu

Angebot des Rates der Europäischen Union in den Sprachen der Mitgliedsländer

Europäische Kommission

www.ec.europa.eu

Informationen über die Arbeit der Kommission - Angebot in den Sprachen der Mitgliedsstaaten

Europäischer Rat

www.european-council.europa.eu

Angebot des Europäischen Rates in den Sprachen der Mitgliedsländer

Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften

curia.europa.eu

Informationen über die Arbeit des Gerichtshofes - Angebot in den Sprachen der Mitgliedstaaten

Europäische Zentralbank

www.ecb.int

Angebot in englischer Sprache

Deutschland und die EU

COSAC - Konferenz der Europaausschüsse

www.cosac.eu

Angebot in englischer und französischer Sprache

Der Europarat

Europarat

www.coe.int

Angebot des Europarates in englischer, französischer, deutscher, russischer, italienischer u.a. Sprache

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Internationale Beziehungen (Parlamentariergruppen)

Flaggen verschiedener Nationen

Die Abgeordneten des Bundestages pflegen Kontakte zu anderen nationalen Parlamenten. (dpa - Report)

Von Schweden bis Südafrika, von Bangkok bis Buenos Aires – die Parlamentariergruppen des Deutschen Bundestages als interfraktionelle Zusammenschlüsse von Abgeordneten pflegen enge Kontakte zu Parlamenten in aller Welt. Ein kontinuierlicher, persönlicher Dialog mit Parlamentarierinnen und Parlamentariern der jeweiligen Partnerländer oder -regionen ist dabei oberstes Ziel ihrer Arbeit. Auf diese Weise tragen die Parlamentariergruppen dazu bei, die internationalen Beziehungen des Bundestages auf parlamentarischer Ebene zu fördern.

Die außenpolitischen Beziehungen des Deutschen Bundestages zu den Parlamenten anderer Staaten werden derzeit von 47 bi- und multilateralen Parlamentariergruppen, einschließlich des Freundeskreises Berlin-Taipei, gepflegt. Ihr Ziel ist es, einen kontinuierlichen Dialog mit den nationalen Parlamenten eines oder mehrerer Partnerstaaten zu führen.

In erster Linie geht es dabei um den Informations- und Meinungsaustausch mit Parlamentariern und Parlamentarierinnen weltweit. Daneben bestehen aber auch Kontakte zu Regierungs- und Oppositionsmitgliedern sowie zu Repräsentanten der Zivilgesellschaft. Dabei bieten sich zahlreiche Gelegenheiten, unterschiedliche Sichtweisen auszutauschen und voneinander zu lernen. Neben der Förderung parlamentarisch-demokratischer Strukturen spielen die Stärkung der Menschenrechte und die parlamentarische Flankierung der Außenpolitik der Bundesregierung eine besondere Rolle.

Struktur

Parlamentariergruppen sind interfraktionelle Zusammenschlüsse ohne eigene Satzung oder Geschäftsordnung, in denen nur Abgeordnete Mitglied sein können. Die Mitgliedschaft spiegelt ein besonderes Interesse an den Beziehungen zu den jeweiligen Partnerstaaten wider. Oft sind bereits bestehende persönliche Kontakte, ein besonderer außenpolitischer Arbeitsschwerpunkt, die Nähe des Wahlkreises zur Staatsgrenze oder im Wahlkreis bestehende wirtschaftliche und kulturelle Beziehungen in den Partnerstaat ausschlaggebend für die Entscheidung zur Mitgliedschaft in einer bestimmten Parlamentariergruppe.

Zu Beginn einer jeden Wahlperiode werden Gesamtzahl und Struktur der Parlamentariergruppen vom Ältestenrat festgelegt. Die Verteilung der Vorsitze erfolgt unter Berücksichtigung des Stärkeverhältnisses der Fraktionen. Daneben können die Fraktionen, denen nicht der Vorsitz einer Gruppe zufällt, ein Vorstandsmitglied benennen. Abgeordnete können Mitglied in jeweils bis zu drei Parlamentariergruppen sein.

Historie

Die Bildung von Parlamentariergruppen geht auf eine Initiative der Interparlamentarischen Union (IPU) zurück, in der die Bundesrepublik Deutschland seit 1951 vertreten ist. Mit den in den Parlamenten der IPU-Mitgliedstaaten bestehenden Parlamentariergruppen sollten die halbjährlich stattfindenden interparlamentarischen Konferenzen der IPU um bilaterale Gesprächsmöglichkeiten ergänzt werden. Die ersten Parlamentariergruppen des Deutschen Bundestages wurden in der dritten Wahlperiode (1957-1961) gegründet.

Dazu zählten Gruppen für parlamentarische Beziehungen zu afrikanischen Staaten, Frankreich, Großbritannien, Italien und Japan. Die Zahl der Parlamentariergruppen ist mit zunehmendem Interesse der Mitglieder des Deutschen Bundestages an außenpolitischen Themen in den vergangenen Wahlperioden stetig gestiegen. Aufgrund geopolitischer Entwicklungen hat sich auch die Zusammensetzung der Parlamentariergruppen verändert. So wurden Staaten aus politischen Erwägungen in multilateralen Parlamentariergruppen zusammengefasst oder neue Gruppen gegründet.

Aus den 28 Parlamentariergruppen in der zehnten Wahlperiode (1983-1987) sind in der aktuellen 19. Wahlperiode (ab 2017) 47 Parlamentariergruppen geworden. Hinzu kommt ein Länderbeauftragter als Ansprechpartner für die Republik Moldau, zu der es keine Parlamentariergruppe gibt.

Aufgaben und Aktivitäten

Die Mitglieder der Parlamentariergruppen sind bestrebt, möglichst häufig mit den Abgeordneten der Partnerstaaten zusammenzutreffen, um Themen und Probleme zu erörtern, die im beiderseitigen Interesse liegen. Auf diese Weise werden auch deutsche Positionen erläutert und vermittelt. Als Ergebnis solcher Begegnungen fließen die Erfahrungen anderer Parlamente in die Arbeit der deutschen Abgeordneten ein.

Die Parlamentariergruppen treffen sich außerdem zu Mitgliederversammlungen, Vorträgen und Gesprächen über die Situation im Partnerland oder der Partnerregion. Die Zusammenarbeit mit den diplomatischen Vertretungen in Berlin gibt den Abgeordneten eine weitere Möglichkeit zur Information.

Die Parlamentariergruppen haben zudem die Möglichkeit, einmal, multilaterale Gruppen zweimal pro Legislaturperiode Abgeordnete aus ihren Partnerparlamenten nach Deutschland einzuladen und eine Delegationsreise in das Partnerland beziehungsweise zwei Delegationsreisen in eine Partnerregion zu unternehmen. Diese persönlichen Begegnungen tragen zum besseren gegenseitigen Verständnis, zur Vertrauensbildung sowie zur Vertiefung der bestehenden Kontakte bei. Zwischen den Parlamentariern wird auch in bilateral schwierigen Zeiten ein offener Meinungsaustausch gepflegt. Ferner steht den Abgeordneten bei Delegationsreisen ein breites Spektrum von Gesprächspartnerinnen und Gesprächspartnern zur Verfügung, zu dem auch Vertreterinnen und Vertreter aus dem Bereich der örtlichen politischen Stiftungen und der entwicklungspolitischen Zusammenarbeit gehören.

Die Parlamentariergruppen sind Ansprechpartner für eine Vielzahl ausländischer Gäste des Deutschen Bundestages aus Politik, Wirtschaft, Wissenschaft, Kultur und Medien, die sich über die politische Lage in Deutschland oder das deutsche parlamentarische System und die Arbeit des Deutschen Bundestages unterrichten wollen. Insbesondere für Staaten, die am Anfang ihrer demokratischen Entwicklung stehen, sind die Erfahrungen in Deutschland hilfreich.

Die interfraktionelle Zusammensetzung der Parlamentariergruppen ist ein wichtiges Symbol gelebter demokratischer Umgangsformen und gerade auch für Parlamentarierinnen und Parlamentariern junger Demokratien ein anschauliches Beispiel für ausgewogene Standpunktvertretung und sachliche Auseinandersetzung mit Andersdenkenden. Begegnungen mit Oppositionellen stärken zudem die demokratischen Kräfte in den Partnerstaaten. Parlamentariergruppen können auch Beiträge zu Konfliktlösungen leisten, indem sie den Vertretern der Konfliktparteien Gelegenheit zu gemeinsamen Gesprächen auf neutralem Boden beziehungsweise unter unparteiischer Moderation bieten.

Kontakt

Die Parlamentariergruppen haben kein eigenes Budget und können daher keine Stipendien vergeben oder Zuschüsse für humanitäre Initiativen bereitstellen. Auch ist es nicht möglich, für Dritte Recherchen durchzuführen und Informationsmaterial zusammenzustellen. Dennoch sind die Parlamentariergruppen aber stets an relevanten aktuellen Informationen über ihre Partnerländer und- regionen interessiert. Entsprechende Zuschriften sollten unmittelbar an die Mitglieder der Vorstände gerichtet werden (Name des Abgeordneten, Deutscher Bundestag, Platz der Republik 1,
11011 Berlin). Das Sekretariat der Parlamentariergruppen in der Bundestagsverwaltung, das die Arbeit der Parlamentariergruppen betreut, steht für Auskünfte gerne zur Verfügung:

Deutscher Bundestag - Verwaltung - Referat WI 3, Platz der Republik 1, 11011 Berlin

Telefon: 030/227-37466 / -37541, E-Mail: vorzimmer.wi3@bundestag.de


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Interparlamentarische Organisationen

Glaskuppel auf dem Reichstagsgebäude

Die „parlamentarische Außenpolitik“ wird im Deutschen Bundestag auch von Delegationen in internationalen parlamentarischen Versammlungen wahrgenommen. (DBT/Hartmann Fotografie)

Die „parlamentarische Außenpolitik“ wird im Deutschen Bundestag nicht allein von Fachausschüssen wahrgenommen, sondern auch von Delegationen in internationalen parlamentarischen Versammlungen. Die internationalen parlamentarischen Versammlungen bieten hervorragende und unabhängige Dialogforen zum Erfahrungs- und Meinungsaustausch zwischen Parlamentariern unterschiedlicher Kulturkreise. Eine weitere wichtige Aufgabe ist die parlamentarische Begleitung politischer Prozesse und die Vermittlung der gewonnenen Arbeitsergebnisse in die Herkunftsländer. Oftmals fungieren sie aber auch als Ideengeber und Initiatoren von neuen Politikfeldern. So hat beispielsweise die Parlamentarische Versammlung der NATO schon Anfang der neunziger Jahre gefordert, die Länder des früheren Ostblocks in zukünftige Sicherheitskonzepte einzubeziehen.

Der Deutsche Bundestag entsendet Delegationen zu folgenden internationalen parlamentarischen Versammlungen:

Bei der Parlamentarischen Versammlung der Schwarzmeerwirtschaftskooperation hat der Deutsche Bundestag Beobachterstatus.

Bis zu deren Auflösung am 30. Juni 2011 entsandte der Deutsche Bundestag eine Delegation zur Europäischen Versammlung für Sicherheit und Verteidigung/Versammlung der Westeuropäischen Union.

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Interparlamentarische Union (IPU)

Logo der IPU

(IPU)

Die IPU wurde im Jahr 1889 auf Initiative des Engländers William Randell Cremer und des Franzosen Frédéric Passy gegründet, um ein Forum für Meinungs- und Erfahrungsaustausch für Parlamentarier unabhängig von Konflikten und Kulturkreisen zu ermöglichen. Im Laufe der Zeit entwickelte sich die IPU von einer kleinen Vereinigung zu einer weltweiten Organisation von parlamentarischen Vertretern aus aktuell 180 Ländern. Sie arbeitet dabei eng mit den Vereinten Nationen zusammen. Inhaltlich konzentriert sich die IPU auf den Schutz und die Achtung der Menschenrechte, die Förderung von Frieden, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit sowie nachhaltiger Entwicklung, Finanzen und Handel. Praktische Ergänzung erfahren diese Themen durch eine Vielzahl von ausgesuchten Aufbauprojekten.

Das Hauptziel der Gründungsväter, als transnationale Organisation von Parlamentariern einen Beitrag zur Sicherung von Frieden zu leisten, hat bis heute Priorität für die IPU. Darüber hinaus sind Ziele der IPU,

  • Kontakte und Erfahrungsaustausch zwischen Parlamenten und deren Mitgliedern aller Länder zu fördern,
  • Fragen von internationalem Interesse zu erörtern, um dadurch einzelne Parlamente zu konkreten Maßnahmen zu veranlassen,
  • zu einem besseren Verständnis der Arbeitsweise repräsentativer Institutionen beizutragen und deren Entstehung und Fortbildung zu unterstützen.

Zusätzlich hat sich der Aufgabenkatalog um Bemühungen der Völkerverständigung und die Unterstützung von politischer Stabilität und Demokratie erweitert. In gemeinsamen Stellungnahmen, Empfehlungen und Entschließungen geht es den Mitgliedern der IPU um

  • Förderung von repräsentativer Demokratie,
  • Förderung von internationalem Frieden und Sicherheit,
  • nachhaltige, wirtschaftliche Entwicklung,
  • Förderung  von Schutz und Achtung der Menschenrechte,
  • Förderung von Frauen in Politik und Gesellschaft,
  • Kooperationen in den Sektoren Bildung, Wissenschaft und Kultur.

Um die Effizienz der Union zu erhöhen, bemüht sich die IPU um eine immer enger werdende und verbesserte Zusammenarbeit mit den Vereinten Nationen. Diese Kooperation zwischen der IPU und den Vereinten Nationen wurde im November 2002 durch die Verleihung des Beobachterstatus in der Generalversammlung der Vereinten Nationen wesentlich gestärkt. Die IPU ist bestrebt, die Tagesordnungen der Versammlung thematisch an die der Generalversammlungen der Vereinten Nationen anzunähern. Ergänzt wird die Arbeit der IPU in den Versammlungen und bei den Sonderkonferenzen durch eine Vielzahl von ausgewählten Projekten zum Aufbau und zur Stärkung demokratischer Institutionen in einzelnen Ländern und Regionen der Union.

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Investitionen

Der Bund kann in Vorhaben investieren, die geeignet sind, Produktionsmittel der Volkswirtschaft zu erhalten oder zu verbessern. Zu den Investitionen zählen unter anderem Ausgaben für Baumaßnahmen, für Grundstücke oder für Beteiligungen und sonstiges Kapitalvermögen. Nach dem Grundgesetz darf der Bund nicht mehr Kredite aufnehmen, als er im Haushaltsplan an Ausgaben für Investitionen vorgesehen hat. Ausnahmen sollen nur zur Abwehr einer Störung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts zulässig sein. (> Schuldenbremse)

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