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Lobbyliste (Öffentliche Liste)

Der Bundestagspräsident oder die Bundestagspräsidentin hat seit 1972 eine öffentliche, auch im Internet zugängliche Liste geführt, in der Verbände eingetragen werden konnten, die Interessen gegenüber dem Bundestag oder der Bundesregierung vertraten. Grundsätzlich wurden nur Verbände in die Liste aufgenommen, die eine Aufnahme von sich aus beantragt hatten. Nicht registriert wurden unter anderem Anstalten, Körperschaften und Stiftungen des öffentlichen Rechts und deren Dachorganisationen oder Organisationen, deren Interessen bereits überregional vertreten wurden. Mit der Aufnahme in die Liste waren keine Rechte und Pflichten verbunden.

Mit dem Inkrafttreten des Lobbyregisters am 1. Januar 2022 wird diese Liste nicht mehr gepflegt. Die Eintragungen in der öffentlichen Liste sind noch bis zum 1. März 2022 gültig. In das öffentliche Lobbyregister müssen sich Personen, Unternehmen, Verbände und sonstige Organisationen eintragen, die zu Organen, Mitgliedern, Fraktionen und Gruppen des Bundestages oder zur Bundesregierung Kontakt aufnehmen, um deren Willensbildungs- und Entscheidungsprozesse zu beeinflussen, oder die eine solche Kontaktaufnahme in Auftrag geben.

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