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Missbilligungsantrag

Mit einem Missbilligungsantrag kritisiert die Opposition die Bundesregierung öffentlichkeitswirksam, löst aber keine verfassungsrechtlichen Folgen aus. Meist verlangt der Antrag, die Äußerung oder Haltung eines Mitglieds des Bundeskabinetts zu missbilligen. Bei einer mehrheitlichen Annahme des Antrags durch den Bundestag rügt das Parlament das Kabinettsmitglied offiziell. Bisher wurden alle Missbilligungsanträge bis auf einen abgelehnt: Nur ein SPD-Antrag über das „Vertrauensfrage-Ersuchen“ an den damaligen Bundeskanzler Ludwig Erhard (CDU) wurde am 8. November 1966 mehrheitlich angenommen. Anders als das konstruktive Misstrauensvotum wird der Missbilligungsantrag nicht im Grundgesetz oder in der Geschäftsordnung des Bundestages erwähnt.

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