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Missbilligungsantrag

Mit einem Missbilligungsantrag kritisiert die Opposition(Interner Link) die Bundesregierung(Interner Link) öffentlichkeitswirksam, löst aber keine verfassungsrechtlichen Folgen aus. Meist verlangt der Antrag, die Äußerung oder Haltung eines Mitglieds des Bundeskabinetts(Interner Link) zu missbilligen. Bei einer mehrheitlichen Annahme des Antrags durch den Bundestag rügt das Parlament das Kabinettsmitglied offiziell. Bisher wurden alle Missbilligungsanträge bis auf einen abgelehnt: Nur ein SPD-Antrag über das „Vertrauensfrage-Ersuchen“ an den damaligen Bundeskanzler Ludwig Erhard (CDU) wurde am 8. November 1966 mehrheitlich angenommen. Anders als das konstruktive Misstrauensvotum(Interner Link) wird der Missbilligungsantrag nicht im Grundgesetz(Interner Link) oder in der Geschäftsordnung(Interner Link) des Bundestages erwähnt.