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Persönlichkeitswahl

Als Persönlichkeitswahl wird eine Mehrheitswahl bezeichnet, bei der zwischen einzelnen Personen entschieden wird. Beispielsweise wird bei der Bundestagswahl in jedem Wahlkreis mit der Erststimme aus den kandidierenden Wahlkreisbewerbern ein Abgeordneter gewählt. Insoweit ist die Wahl mit der Erststimme eine Persönlichkeitswahl. Allerdings entscheidet letztlich die Zweitstimme über das Kräfteverhältnis im Parlament. Nach der Wahlrechtsreform 2023 gilt ab der 21. Wahlperiode des Bundestages, dass Erststimmensieger im Wahlkreis nur dann ein Mandat erhalten, wenn dies vom Zweitstimmenergebnis ihrer Partei im jeweiligen Bundesland gedeckt ist.