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Stimmensplitting

Bei der Bundestagswahl hat jeder Wahlberechtigte zwei Stimmen. Mit der Erststimme wählt er den Direktkandidaten in seinem Wahlkreis und mit der Zweitstimme eine Landesliste einer Partei. Die Erst- und Zweitstimme sind nicht miteinander verknüpft. Es bleibt jedem Wahlberechtigten überlassen, ob er Direktkandidat und Landesliste der gleichen Partei wählt. Wählt er mit Erst- und Zweitstimme Direktkandidat und Landesliste von verschiedenen Parteien, dann splittet er seine Stimme. Mit der Wahlrechtsreform 2023 wurde das Prinzip der Zweitstimmendeckung eingeführt, sodass ab der 21. Wahlperiode des Bundestages Erststimmensieger im Wahlkreis nur dann ein Direktmandat erhalten, wenn dies vom Zweitstimmenergebnis ihrer Partei im jeweiligen Bundesland gedeckt ist.