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Stimmensplitting
Bei der Bundestagswahl hat jeder Wahlberechtigte zwei Stimmen. Mit der Erststimme wählt er den Direktkandidaten in seinem Wahlkreis und mit der Zweitstimme eine Landesliste einer Partei. Die Erst- und Zweitstimme sind nicht miteinander verknüpft. Es bleibt jedem Wahlberechtigten überlassen, ob er Direktkandidat und Landesliste der gleichen Partei wählt. Wählt er mit Erst- und Zweitstimme Direktkandidat und Landesliste von verschiedenen Parteien, dann splittet er seine Stimme.