Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Stärkung der strafrechtlichen Verfolgung von Menschenhandel und sexueller Ausbeutung sowie zur Umsetzung einer entsprechenden EU-Richtlinie (21/6584(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) ist in einer Sachverständigen-Anhörung im Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz am Mittwoch, 23. September 2026, grundsätzlich begrüßt worden. Gleichzeitig machten die Expertinnen und Experten aus Theorie und Praxis in ihren schriftlichen Stellungnahmen eine Reihe von Verbesserungsvorschlägen.
Ziel des Gesetzentwurfs ist es laut Bundesregierung, den Kampf gegen Menschenhandel zu stärken und Täterinnen und Täter konsequenter zur Rechenschaft zu ziehen. Mit dem Gesetz werde die EU-Richtlinie zur Verhütung und Bekämpfung des Menschenhandels und zum Schutz seiner Opfer ((EU) 2024/1712) in nationales Recht umgesetzt. Zukünftig sollen auch die Ausbeutungsformen der Leihmutterschaft, der Adoption und der Zwangsheirat erfasst sein. Damit werde der kontinuierlich steigenden Anzahl und Relevanz von Straftaten im Zusammenhang mit Menschenhandel Rechnung getragen, die zu anderen Zwecken als der sexuellen Ausbeutung oder der Ausbeutung von Arbeitskräften begangen werden.