7. Oktober 2026 Änderungen bei ärztlichen Zwangsmaßnahmen im Betreuungsrecht

Um ärztliche Zwangsmaßnahmen im Betreuungsrecht ging es bei einer Anhörung im Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz am Mittwoch, 7. Oktober 2026. Sieben Sachverständige nahmen Stellung zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Änderung der Regelung über ärztliche Zwangsmaßnahmen im Betreuungsrecht und zur Stärkung des ultima-ratio-Gebots sowie der Selbstbestimmung der Betroffenen“ (21/7561(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Ebenfalls auf der Tagesordnung stand ein Antrag der Fraktion Die Linke mit dem Titel „Zwangsbehandlungen reduzieren statt ausweiten – Rechte von Patientinnen und Patienten stärken“ (21/7060(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat einen Änderungsantrag zum Entwurf vorgelegt.