5. Oktober 2026 Expertenstreit um die Novelle zum Antidiskriminierungsgesetz

Die von der Bundesregierung geplante Novellierung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG, 21/6178(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) wird von Sachverständigen unterschiedlich bewertet. Das wurde bei einer öffentlichen Anhörung des Rechtsausschusses am Montag, 5. Oktober 2026, deutlich. Während unter anderen Dr. Sigrid Arnade von Netzwerk Artikel 3, dem Verein für Menschenrechte und Gleichstellung Behinderter, den Entwurf als „an Kleinmütigkeit kaum zu überbieten“ bezeichnete, sah Roland Wolf von der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) die Regelung in vielen Punkten über das hinausgehend, „was für einen wirksamen und rechtssicheren Diskriminierungsschutz erforderlich ist“. Der Regierungsentwurf sieht unter anderem eine Verlängerung der Frist für AGG-Ansprüche von zwei auf vier Monate vor. Außerdem soll eine Schlichtungsstelle bei der Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS) eingerichtet werden und es stärkere Beteiligungsmöglichkeiten der ADS an Gerichtsverfahren geben. Neben dem Gesetzentwurf der Bundesregierung stand auch ein Antrag der Fraktion Die Line mit dem Titel „Antidiskriminierungsstelle des Bundes stärken – Diskriminierungsschutz erweitern“ (21/4538(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) auf der Tagesordnung.