Die von der Bundesregierung geplante Einführung einer IP-Adressspeicherung wird von Sachverständigen höchst unterschiedlich bewertet. Das wurde am Mittwoch, 7. Oktober 2026, bei einer öffentlichen Anhörung des Rechtsausschusses zum Gesetzentwurf „zur Einführung einer IP-Adressspeicherung und Weiterentwicklung der Befugnisse zur Datenerhebung im Strafverfahren“ (21/6581(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 21/7154(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) deutlich.
Während beispielsweise Prof. Niko Härting vom Deutschen Anwaltsverein erhebliche Bedenken angesichts der geplanten „Vorratsdatenspeicherung“ äußerte, sah Prof. Dr. Gerwin Moldenhauer, Oberstaatsanwalt beim Bundesgerichtshof und Honorarprofessor an der Freien Universität Berlin, in dem Entwurf einen „Meilenstein bei der Verbesserung der Strafverfolgung und der Gefahrenabwehr im digitalen Raum“. Auf ein verringertes Schutzniveau für journalistische Berufsgeheimnisträger machte Christoph Brill, Justiziar beim Deutschen Journalisten-Verband (DJV) und bei der Anhörung für das Mediennetzwerk sprechend, aufmerksam.