5. Oktober 2026 Experten: Höhere Strafe für Einsatz von K.o.-Tropfen

Der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz hat sich am Montag, 5. Oktober 2026, in einer zweistündigen öffentlichen Anhörung mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Strafgesetzbuches – Stärkung des strafrechtlichen Schutzes vor sogenannten K.-o.-Tropfen (21/7560(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) und dem Gesetzentwurf des Bundesrates zur strafrechtlichen Bekämpfung der Verabreichung sogenannter K.O.-Tropfen zur Begehung von Raub- und Sexualdelikten (21/551(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) befasst. Geschlossen sprachen sich die Expertinnen und Experten dafür aus, die Mindeststrafe auf fünf Jahre Gefängnis zu erhöhen, wenn K.o.-Tropfen für Vergewaltigung oder Raub eingesetzt werden. In der Anhörung bestand darüber hinaus weitgehendes Einvernehmen, dass zusätzliche Maßnahmen nötig seien, um Sexualstraftaten zu verhindern. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hatte einen Entschließungsantrag mit diesem Tenor vorgelegt.