5. Oktober 2026 Experten fordern Rechtsbehelf im Auslieferungsverfahren

Der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz hat sich am Montag, 5. Oktober 2026, in einer zweistündigen öffentlichen Anhörung mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Neuregelung des Rechts der internationalen Rechtshilfe in Strafsachen (21/7558(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) befasst. Die Sachverständigen bewerteten den Gesetzentwurf grundsätzlich als gelungen. Es gab aber auch Kritik an dem im Entwurf geplanten Rechtsbehelf gegen die Zulässigkeit einer Auslieferung oder Überstellung, mit dem das Kernziel einer Verbesserung der Rechtsschutzmöglichkeiten weitgehend verfehlt werde. Der Entwurf dient zum einen der Umsetzung neuer unionsrechtlicher Vorgaben. Zum anderen nimmt die Bundesregierung dies zum Anlass, das Gesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen insgesamt inhaltlich zu überarbeiten, neu zu strukturieren und zu modernisieren. Ziel sei es, die in der Praxis bewährten Abläufe zu fördern und Rechtsanwendern systematische sowie verständliche Regelungen an die Hand zu geben, heißt es im Gesetzentwurf. Damit solle eine „effektive grenzüberschreitende Strafverfolgung“ sichergestellt und zugleich die Rechte betroffener Personen gestärkt werden.