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Wahlkreisbewerber
Wahlkreisbewerber sind diejenigen, die sich in einem Wahlkreis für ein Mandat im Bundestag zur Wahl stellen. Sie müssen nicht einer Partei angehören; als Bewerber einer Partei kommen sie allerdings nur infrage, wenn sie etwa in einer Mitgliederversammlung in geheimer Wahl gewählt worden sind. Unzulässig ist es, dass unterschiedliche, meist kleinere Parteien gemeinsame Landeslisten aufstellen, um im sogenannten Huckepack-Verfahren die Fünfprozenthürde zu unterlaufen. Darüber hinaus ist es ausdrücklich verboten, dass im Wahlkreis oder auf der Landesliste Kandidaten aufgestellt werden, die einer fremden Partei angehören. (> Wahlrecht)