Tagesordnung des Plenums
Die Tagesordnung strukturiert die Plenarsitzung und legt fest, welche Themen als Tagesordnungspunkte behandelt werden. Die Tagesordnung wird vom Ältestenrat für jede Plenarsitzung vereinbart und den Abgeordneten, den Mitgliedern des Bundesrats und der Bundesregierung mitgeteilt. Einzelheiten zum Umgang mit der Tagesordnung, wie etwa Änderungsanträge oder die Absetzung von Tagesordnungspunkten, sind in der Geschäftsordnung des Bundestages geregelt.