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Tagesordnung des Plenums

Die Tagesordnung strukturiert die Plenarsitzung und legt fest, welche Themen als Tagesordnungspunkte behandelt werden. Die Tagesordnung wird vom Ältestenrat für jede Plenarsitzung vereinbart und den Abgeordneten, den Mitgliedern des Bundesrats und der Bundesregierung mitgeteilt. Einzelheiten zum Umgang mit der Tagesordnung, wie etwa Änderungsanträge oder die Absetzung von Tagesordnungspunkten, sind in der Geschäftsordnung des Bundestages geregelt.


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Technikfolgenabschätzung

Der Bundestag wird vom Büro für Technikfolgenabschätzung beim Deutschen Bundestag (TAB) in bedeutenden Fragen des technischwissenschaftlichen Wandels und seiner ökonomischen, ökologischen, sozialen und sicherheitsrelevanten Aspekte und Auswirkungen beraten. Das TAB ist eine selbstständige wissenschaftliche Einrichtung, die vom Forschungszentrum Karlsruhe betrieben wird. Der Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung übernimmt die Steuerung und Planung des Untersuchungsprogramms.

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Tod eines Abgeordneten

Stirbt ein Abgeordneter, dann zieht in der Regel für ihn ein Nachrücker in den Bundestag ein. Nachrücker ist ein Kandidat der Landesliste der Partei, für die der gestorbene Abgeordnete kandidiert hatte. Hiervon gibt es nur zwei Ausnahmen: Ist die Landesliste erschöpft, dann bleibt der Abgeordnetensitz unbesetzt. War der gestorbene Abgeordnete als Unabhängiger direkt gewählt worden, dann muss im entsprechenden Wahlkreis eine Ersatzwahl stattfinden.

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Tod eines Wahlkreisbewerbers

Stirbt ein zugelassener Wahlkreisbewerber noch vor der Wahl, dann sagt der Kreiswahlleiter die Wahl im betreffenden Wahlkreis ab. Er fordert die Vertrauensperson auf, schriftlich einen anderen Bewerber zu nennen. Innerhalb von sechs Wochen findet dann eine Nachwahl in dem betreffenden Wahlkreis statt.